Beiträge von Haselmaus

    Hallo lieber Kolinum. Danke für das nette Kompliment. Ich gebe mir natürlich Mühe mich, bei einem für mich wichtigen Thema, so auszudrücken, dass man gerne darauf antwortet, zumal man hier ja guten Rat umsonst bekommt.

    Lieber Ajax. Da hast du natürlich Recht, man muss immer wachsam sein im Mietrechtsdschungel :D

    Nochmal danke für alle Antworten. Das Thema kann von mir aus jetzt geschlossen werden, es sei denn jemand hat noch etwas Relevantes beizutragen.

    Lieber Ajax. Deine Antwort hilft mir sehr weiter. Vielen Dank.

    Lieber Berny. Ich will jetzt nicht schnippisch wirken, aber ich finde wenn du dich auf meine Frage hin äußerst, dann bleib doch bitte beim Thema.
    Dass der Vermieter diese Daten unbedingt haben will habe ich so nicht gesagt, wenn du es genau wissen willst: er hat einen Vordruck mitgeliefert auf dem diese Daten auszufüllen sind, vielleicht ist es ihm aber auch ganz egal ob man es wirklich macht, das wurde so nicht kommuniziert.
    Dass ich das letzten Endes selbst entscheiden muss ist doch völlig klar. Ich frage hier auch nur nach Hilfe, nicht danach, dass jemand mir meine Entscheidungen abnimmt.
    Das mit den drei Monatskaltmieten war mir übrigens schon bewusst. Das ist ein ganz interessanter Punkt wie ich finde, da sofern eine Kaution in selber Höhe hinterlegt wird die Bürgschaft m.M.n. nahezu überflüssig wird, aber vielleicht weiß der Vermieter das auch nicht besser oder hofft auf unwissende Mieter ;)
    Jedenfalls trotzdem Danke für deine Hilfe und vielleicht erläuterst du mir noch was für einen Fall du da vor dir hattest, das blieb mir leider unklar.

    Gute Nacht und nochmals danke.

    Hallo Haselmaus,
    mal andersrum: Wenn dem VM die ihm vom Bürgen angebotenen Daten nicht genügen, dann er doch auf diesen Mieter+Bürgen verzichten, oder?


    Hi Berny,
    ich nehme mal an da fehlt noch ein "kann"? Ja das kann er natürlich.
    Ich finde allerdings, dass dies sensible Daten sind, welche zu einer Bürgschaftserklärung nicht unbedingt dazugehören und wundere mich dass diese überhaupt erfragt werden. Daher die Frage ob die Erfragung solcher Daten auf einer rechtlichen Grundlage basiert. Bei Bewerbungen ist ja beispielsweise mittlerweile nicht mehr verpflichtend ein Foto anzugeben, trotzdem wird dies von vielen Arbeitgebern gefordert. Ich denke jetzt ist klarer worauf ich hinaus will.
    Daher mal anders gefragt. Würdest du mir als Mutter des potenziellen Mieters eher empfehlen die Daten anzugeben oder darauf zu verzichten

    Hi und guten Abend,

    ich habe eine kurze Frage dazu welche Angaben zur Person (Bürge) in einer Bürgschaftserklärung verpflichtend sind, bzw. welche der Vermieter rechtlich verlangen darf. Im speziellen geht es mir um Ausweisnummer und Beilage einer Ausweiskopie, Bankverbindungsdaten (Kontonr., BLZ), Arbeitgeber, und eleketronische Kommunikation (Telefon, Fax, E-mail).

    Falls es keine rechtliche Grundlage für die Forderung dieser Daten gibt, kann man dann einfach auf die Angabe dieser verzichten oder spricht man das besser mit dem Vermieter ab?

    Vielen Dank und ein schönes Wochenende

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