Welche Angaben zur Bürgschaft sind verpflichtend?

  • Hi und guten Abend,

    ich habe eine kurze Frage dazu welche Angaben zur Person (Bürge) in einer Bürgschaftserklärung verpflichtend sind, bzw. welche der Vermieter rechtlich verlangen darf. Im speziellen geht es mir um Ausweisnummer und Beilage einer Ausweiskopie, Bankverbindungsdaten (Kontonr., BLZ), Arbeitgeber, und eleketronische Kommunikation (Telefon, Fax, E-mail).

    Falls es keine rechtliche Grundlage für die Forderung dieser Daten gibt, kann man dann einfach auf die Angabe dieser verzichten oder spricht man das besser mit dem Vermieter ab?

    Vielen Dank und ein schönes Wochenende

  • ich habe eine kurze Frage dazu welche Angaben zur Person (Bürge) in einer Bürgschaftserklärung verpflichtend sind, bzw. welche der Vermieter rechtlich verlangen darf. Im speziellen geht es mir um Ausweisnummer und Beilage einer Ausweiskopie, Bankverbindungsdaten (Kontonr., BLZ), Arbeitgeber, und eleketronische Kommunikation (Telefon, Fax, E-mail).
    Falls es keine rechtliche Grundlage für die Forderung dieser Daten gibt, kann man dann einfach auf die Angabe dieser verzichten oder spricht man das besser mit dem Vermieter ab?


    Hallo Haselmaus,
    mal andersrum: Wenn dem VM die ihm vom Bürgen angebotenen Daten nicht genügen, dann er doch auf diesen Mieter+Bürgen verzichten, oder?

  • Hallo Haselmaus,
    mal andersrum: Wenn dem VM die ihm vom Bürgen angebotenen Daten nicht genügen, dann er doch auf diesen Mieter+Bürgen verzichten, oder?


    Hi Berny,
    ich nehme mal an da fehlt noch ein "kann"? Ja das kann er natürlich.
    Ich finde allerdings, dass dies sensible Daten sind, welche zu einer Bürgschaftserklärung nicht unbedingt dazugehören und wundere mich dass diese überhaupt erfragt werden. Daher die Frage ob die Erfragung solcher Daten auf einer rechtlichen Grundlage basiert. Bei Bewerbungen ist ja beispielsweise mittlerweile nicht mehr verpflichtend ein Foto anzugeben, trotzdem wird dies von vielen Arbeitgebern gefordert. Ich denke jetzt ist klarer worauf ich hinaus will.
    Daher mal anders gefragt. Würdest du mir als Mutter des potenziellen Mieters eher empfehlen die Daten anzugeben oder darauf zu verzichten

  • Würdest du mir als Mutter des potenziellen Mieters eher empfehlen die Daten anzugeben oder darauf zu verzichten


    Falls der VM sie unbedingt haben will und den Abschluss eines MV davon abhängig macht..., bitteschön, musst Du selbst entscheiden.
    Was Ihr alle jedoch wohl nicht wisst, also auch der VM, ist, dass solch eine Bürgschaft lediglich den Wert von drei Monatsnettomieten hat. Hatte neulich selbst solch eienen Fall, der Mietinteressent und seine Eltern durften wieder gehen...

  • @Haselmaus

    Suche mal im Netz nach Bürgschaftsverträge und/oder Bürgschaftserklärungen. Ich habe keine gefunden, in der die Konfektionsgröße des Bürgen angegeben ist.

    Dass sich der Vermieter nicht nur mit Name, Straße und Ort zufrieden geben muss, sondern sich z.B. über Ausweiskopie auch der Identität des Bürgen versichern möchte und sollte, ist ja noch logisch.

    Aber was geht ihn die Bankverbindung an? Wozu will er Telefonnummer und e-Mail haben, wenn er im Zweifel seine Forderungen eh schriftlich auf Papier anbringen muss?

    Die Angabe des Arbeitgebers ist grenzwertig. Ein Anrecht darauf hat er m.E. ziemlich sicher nicht. Aber ich kann verstehen, dass der Vermieter sicher gehen will, dass ein Bürge im Zweifel auch zahlungsfähig wäre. Andererseits hilft ihm dabei ein bloßer Arbeitgebername aber auch nicht sonderlich viel weiter. Ein Multimillionär hätte zudem meistens keinen Arbeitgeber und könnte trotzdem locker als zahlungskräftiger Bürge auftreten ... sollte man jedenfalls meinen. ;)

    Kurz und gut:
    Ausser der Ausweiskopie und den dort draufstehenden Daten braucht ein Vermieter nichts, um spätere etwaige Forderungen an den Bürgen zu richten. Wie ein Bürge seine Zahlungsfähigkeit beweist, damit der Vermieter ihn auch lieb hat, muss er halt mit dem Vermieter besprechen.

  • Lieber Ajax. Deine Antwort hilft mir sehr weiter. Vielen Dank.

    Lieber Berny. Ich will jetzt nicht schnippisch wirken, aber ich finde wenn du dich auf meine Frage hin äußerst, dann bleib doch bitte beim Thema.
    Dass der Vermieter diese Daten unbedingt haben will habe ich so nicht gesagt, wenn du es genau wissen willst: er hat einen Vordruck mitgeliefert auf dem diese Daten auszufüllen sind, vielleicht ist es ihm aber auch ganz egal ob man es wirklich macht, das wurde so nicht kommuniziert.
    Dass ich das letzten Endes selbst entscheiden muss ist doch völlig klar. Ich frage hier auch nur nach Hilfe, nicht danach, dass jemand mir meine Entscheidungen abnimmt.
    Das mit den drei Monatskaltmieten war mir übrigens schon bewusst. Das ist ein ganz interessanter Punkt wie ich finde, da sofern eine Kaution in selber Höhe hinterlegt wird die Bürgschaft m.M.n. nahezu überflüssig wird, aber vielleicht weiß der Vermieter das auch nicht besser oder hofft auf unwissende Mieter ;)
    Jedenfalls trotzdem Danke für deine Hilfe und vielleicht erläuterst du mir noch was für einen Fall du da vor dir hattest, das blieb mir leider unklar.

    Gute Nacht und nochmals danke.

  • Meine Achtung für Ihren Beitrag. Inhalt und Stil empfinde ich als wohltuend und stelle fest, das es doch noch intelligente Benutzer unter den Fragestellern gibt. :D

  • Das mit den drei Monatskaltmieten war mir übrigens schon bewusst. Das ist ein ganz interessanter Punkt wie ich finde, da sofern eine Kaution in selber Höhe hinterlegt wird die Bürgschaft m.M.n. nahezu überflüssig wird, [...]


    Wir reden in dem Fall der maximal 3 Monatskaltmieten dann von einer Mietbürgschaft (oder Mietkautionsbürgschaft ... die Begriffe verschwimmen da regelmäßig gerne mal). Diese wurde per Gerichtsurteile der normalen Kaution in der Höhe gleichgestellt. Daher die Obergrenze von 3 Monatskaltmieten. Somit wird m.W. eine Mietbürgschaft oft eben nur dann abgeschlossen, wenn keine Barkaution hinterlegt werden soll oder kann. Die Mietbürgschaft ist dann quasi die Kaution.

    Ob und für was möglicherweise zusätzlich noch gebürgt wird, sobald man seine Unterschrift gegeben hat, sollte man natürlich genau beachten.

  • Hallo lieber Kolinum. Danke für das nette Kompliment. Ich gebe mir natürlich Mühe mich, bei einem für mich wichtigen Thema, so auszudrücken, dass man gerne darauf antwortet, zumal man hier ja guten Rat umsonst bekommt.

    Lieber Ajax. Da hast du natürlich Recht, man muss immer wachsam sein im Mietrechtsdschungel :D

    Nochmal danke für alle Antworten. Das Thema kann von mir aus jetzt geschlossen werden, es sei denn jemand hat noch etwas Relevantes beizutragen.

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