Eigenbedarfkündigung nach Selbskündigung des Mieters hinfällig?

  • Folgendes Problem beschäftigt mich.

    Dem Mieter wurde wurde wegen Eigenbedarf gekündigt. Kündigungsfrist, da Wohndauer über 5 Jahre, 6 Monate.

    Nun findet der Mieter eine Wohnung und kündigt selbst mit seiner 3monatigen Kündigungsfrist.

    Damit endet der Vertrag vor den 6 Monaten.

    Nun meint der Vermieter er könne wieder "fremdvermieten" da die Eigenbedarfskündigung durch die Selbstkündigung des Mieters hinfällig sei.

    Aus meiner Sicht ist/wäre das nicht so bzw. dürfte der Vermieter nicht wieder "fremdvermieten", außer der Eigenbedarf ist ganz plötzlich weg gefallen.

    Aber meine Sicht muß ja nicht stimmen.

    Wie seht Ihr das?

  • Wenn kein Eigenbedarf bestünde bzw. dieser nach deswegen erfolgter Kündigung nicht wahrgenommen würde, so wäre die deswegen ausgesprochene Kündigung ungültig. Die Frage stellt sich aber m.E. hier nicht (mehr), da die Eigenbedarfskündigung keine Relevanz mehr besitzt und somit gegenstandslos geworden ist.

    Eine irgendwann mal und warum auch immer ausgesprochene Kündigung wegen Eigenbedarf (welche ja auch genau genommen niemals in Vollzug geraten ist) kann die Wohnung ja nicht vollautomatisch und für immer für eine Vermietung sperren.

    Welche Rechte der Mieter nun aber hat, weil er vielleicht ohne diesen anscheinend nun nicht mehr (oder niemals?) zutreffenden Eigenbedarf niemals umgezogen wäre, steht dann aber vielleicht noch auf einem anderen Blatt.

  • Welche Rechte der Mieter nun aber hat, weil er vielleicht ohne diesen anscheinend nun nicht mehr (oder niemals?) zutreffenden Eigenbedarf niemals umgezogen wäre, steht dann aber vielleicht noch auf einem anderen Blatt.


    Ein interessanter Aspekt...
    Ansonsten würde auch ich sagen, dass die Kündigung des Mieters (zumindest zeitlich) vorrangig ist.

  • Wenn kein Eigenbedarf bestünde bzw. dieser nach deswegen erfolgter Kündigung nicht wahrgenommen würde, so wäre die deswegen ausgesprochene Kündigung ungültig. Die Frage stellt sich aber m.E. hier nicht (mehr), da die Eigenbedarfskündigung keine Relevanz mehr besitzt und somit gegenstandslos geworden ist.


    Sehe ich nicht so, denn der Eigenbedarf muss ernsthaft bestanden haben, sonst ist die Kündigung rechtsmißbräulich, Folgen siehe unten...


    Eine irgendwann mal und warum auch immer ausgesprochene Kündigung wegen Eigenbedarf (welche ja auch genau genommen niemals in Vollzug geraten ist) kann die Wohnung ja nicht vollautomatisch und für immer für eine Vermietung sperren.


    Doch. Denn der Eigenbedarf muss tatsächlich bestehen, sonst ist die Kündigung rechtsmißbräuchlich und der Vermieter ist gegenüber dem vorherigen Mieter schadenersatzpflichtig. Dieser kann ja immer argumentieren, dass er nur aufgrund des Eigenbedarfs ausgezogen ist. Der Vermieter ist darüber hinaus verpflichtet, den Wegfall des Eigenbedarfs unverzüglich zu melden. Bei dem hier anzunehmenden engen zeitlichen Zusammenhang könnte der Mieter hier gute Chancen haben, seinen Schaden ersetzt zu bekommen (Umzugskosten etc.).


    Welche Rechte der Mieter nun aber hat, weil er vielleicht ohne diesen anscheinend nun nicht mehr (oder niemals?) zutreffenden Eigenbedarf niemals umgezogen wäre, steht dann aber vielleicht noch auf einem anderen Blatt.


    Steht nicht auf einem anderen Blatt, sondern hat eng damit zu tun...

  • Bei dem hier anzunehmenden engen zeitlichen Zusammenhang könnte der Mieter hier gute Chancen haben, seinen Schaden ersetzt zu bekommen (Umzugskosten etc.).


    Nichts anderes hatte ich auch in den Raum gestellt. Aber genau das war das "andere Blatt".

    Das "eigentliche Blatt" - sprich: die eigentliche Frage von anitari - war, ob die Wohnung bei Wegfall des Eigenbedarfs wieder vermietet werden dürfte. Diese Frage kann m.E. unabhängig von Mieters etwaigen Schadenersatzrechten beantwortet werden. Einziger denkbarer Zusammenhang wäre höchstens, wenn der Mieter es schafft, (neben seinen anderen etwaigen Schadenersatzansprüchen) seinen Wiedereinzug in die Wohnung durchzusetzen. Macht oder schafft er das nicht, kann die Wohnung m.E. wieder vernietet werden.

    Bist Du anderer Meinung?

  • Macht oder schafft er das nicht, kann die Wohnung m.E. wieder vernietet werden. Bist Du anderer Meinung?


    Nöö, auch ich würde sie wieder vernieten.:rolleyes:

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