Folgendes Problem beschäftigt mich.
Dem Mieter wurde wurde wegen Eigenbedarf gekündigt. Kündigungsfrist, da Wohndauer über 5 Jahre, 6 Monate.
Nun findet der Mieter eine Wohnung und kündigt selbst mit seiner 3monatigen Kündigungsfrist.
Damit endet der Vertrag vor den 6 Monaten.
Nun meint der Vermieter er könne wieder "fremdvermieten" da die Eigenbedarfskündigung durch die Selbstkündigung des Mieters hinfällig sei.
Aus meiner Sicht ist/wäre das nicht so bzw. dürfte der Vermieter nicht wieder "fremdvermieten", außer der Eigenbedarf ist ganz plötzlich weg gefallen.
Aber meine Sicht muß ja nicht stimmen.
Wie seht Ihr das?