Hallo,
bin als Logopädin in gemieteten Räumen freiberuflich tätig. Möchte zum 01.08. neue Praxisräume beziehen. Laut bestehendem Mietvetrag habe ich gesetzliche Kündigungsfrist. Dachte bisher immer, daß dies 3 Monate wären. Jetzt habe ich aber noch mal gegoogelt und gelesen, daß die Kündigungsfrist bei Geschäfträumen 6 Monate beträgt. Bin jetzt total erschrocken. Bin doch Freiberufler und erbringe keierlei umsatzsteuerpflichtige Leistungen. Zählt die Praxis als Geschäftsräume oder als Wohnung?
Bitte gebt mir Rat! Hab gerade totale Panik, daß ich 3 dann Monate doppelte Miete bezahlen muss.
Verzweifelte Grüße
Rosa