Eigenbedarfskündigung

  • Hallo zusammen,

    ich weiß nicht ob das hier im richtigen Themenbereich ist oder ob es besser zu Kündigung muss aber da kann ich keine Beiträge verfassen. Sonst scheint es überall zu gehen...

    Ich habe ersteinmal eine recht lange Geschichte. Ich hoffe ihr versteht sie und haltet bis zum Ende durch. Aber ich gebe mir Mühe alles verständlich zu schreiben. Die Namen, die ich benutze sind verändert.

    Zuerst eine Beschreibung über die Situation in unserem Haus:
    Hier gibt es Vier Wohnungen, in der untersten wohnt der Sohn unserer Vermieterin (Ralf) und dessen großer Hund. Diese Wohnung ist nach hinten raus unter der Erde und es schimmelt in dem Schlafzimmer. Nach vorne gibt es eine Terrasse mit Garten.
    In der Wohnung darüber wohne ich mit drei weiteren Mitbewohnern. Einer davon (Ringo) wohnt in einem Zimmer, das außerhalb der Wohnung liegt (man muss durch das Treppenhaus auf gleicher Ebene). Wir alle haben eigene Mietverträge und meine zwei anderen Mitbewohner wohnen schon seit mehr als zehn Jahren in dieser Wohnung. Sie haben also eine Kündigungsfrist von neun Monaten. Unsere Wohnung ist nach vorne raus im 1. Stock und nach hinten raus ist sie fast ebenerdig mit Zugang auf eine schöne Terrasse und Garten und einer Laube.
    In der Wohnung über uns ist eine dreier-Wg, in der die Freundin von Ralf wohnt (Biggi).
    Die drei Zimmerwohnung ganz oben wird im laufe des Sommers komplett frei und hat die für eine Dachwohnung üblichen Dachschrägen und ist im Sommer brütend heiss.

    So, und nun haben wir letzte Woche eine e-mail (keine offizielle Kündigung) von unserer Vermieterin bekommen, in der steht, dass die untere Wohnung renoviert werden muss und dass desshalb Eigenbedarf entstehen würde. Die Erde, die hinter dem Haus ja höher ist, ist ziemlich feucht und drückt durch die Wand, was sich als Schimmel in Ralfs Schlafzimmer äußert. Desshalb schläft er schon die ganze Zeit bei Biggi im Zimmer.
    Die ganz obere Wohnung können sie nach eigener Angabe nicht nehmen, da der Hund einen Kreuzbandriss (oder etwas ähnliches) hatte und die Ärzte es zwar behandelt haben aber der Hund hat wohl bleibende Schäden und soll nicht so viel laufen und wenig Treppen steigen.
    D.h. uns wird die obere Wohnung angeboten und Ralf und Biggi wollen in unsere Wohnung ziehen. Ringo bleibt erstmal in seinem Zimmer oder soll in das Zimmer von Biggi ziehen. Aber wir wollen die oberste Wohnung nicht und wegen dem Hund wollen wir auch nicht rausgeschmissen werden.
    Meine zwei Mitbewohner haben eher die Absicht auf ihre neun Monate zu bestehen. Und ich möchte auch noch wenigstens diesen Sommer bleiben. Denn wenn ich in drei Monaten raus muss, dann wäre das mitten in meiner Prüfungszeit an der Uni. Mir würde auch das Herz bluten diesen Garten zu verlassen. Ich bin gelernter Gärtner und habe den ganzen hinteren Bereich extrem aufgewertet. Im Garten arbeiten tut mir einfach unendlich gut. :)

    Jetzt gehen uns aber desshalb ein paar Fragen durch den Kopf.
    Und zwar, wenn uns gekündigt wird und ich nach drei Monaten raus muss, muss dann Ralf in mein Zimmer ziehen und kann er in der unteren Wohnung seine Möbel lassen? Oder wieviel Zeit hat er, um in mein Zimmer zu ziehen, könnte es auch leer stehen bis die anderen raus sind?
    Können meine Mitbewohner etwas gegen den großen Hund sagen? (die Bewohner von oben klagen das überall Hundehaare seien, selbst im Essen...) Im Vertrag von meinen Mitbewohnern steht auch, dass keine Haustiere erlaubt seien.
    Wenn der Hund nicht in mein Zimmer dürfte, könnte man dann sagen dass Ralf in die oberste Wohnung ziehen soll?
    Kann Ralf bzw. die Vermieterin Eigenbedarf geltent machen, wenn Ralf von einer zwei Zimmerwohnung im selben Haus in ein einzelnes Zimmer einer Wg zieht? Sowas wie Wertminderung oder Rückstufung oder so. Ich weiß es leider nicht genau.

    Ich weiß, das sind viele Fragen aber vielleicht hat ja jemand ein oder zwei Antworten, die uns wieder ein bisschen Hoffnung geben.
    Vielen Dank und freundliche Grüße,

    breschtling

  • Die Vermieterin kann natürlich Eigenbedarf für ihren Sohn geltend machen für in 9 Monaten wegen der langen Kündigungsfrist deiner zwei Mitbewohner. Ob sie dir schon in 3 Monaten kündigen kann, bin ich nicht sicher. Das hängt davon ab, wie die Kündigung formuliert ist. Wenn es die ganze Wohnung betrifft, dann würde der Eigenbedarf ja erst in 9 Monaten entstehen, weil die Wohnung erst dann (zumindest theoretisch) frei wird.
    Falls sie dir dein Zimmer schon mit der kürzeren Frist kündigen, dann müßte der Sohn aber vermutlich zeitnah einziehen, ob er das will ist eine andere Frage (in eine fremde WG etc.).
    Also erstmal die schriftliche Kündigung abwarten (email ist nicht ausreichend) und den genauen Wortlaut studieren (der Eigenbedarf muss begründet werden).
    Vermutlich zwei Möglichkeiten:
    a) anbieten, dass du auch in 9 Monaten ausziehst (Aufhebungsvertrag)
    b) wegen Prüfungsstress auf Härtefall berufen.

    Dinge wie "Herzblut", Aufwertung des Gartens, "tut mir unendlich gut" spielen hier keine Rolle.

  • Ok danke schon mal für die Antworten.

    Ihr meint das ich die Kündigung erstmal abwarten sollte.
    Und dann kann ich noch was machen?

    Was noch ist und was ich vergessen hatte, war das die andere Partei sich mit uns zusammensetzen will, um zu klären ob wir die oberste Wohnung nehmen wollen oder nicht. Bzw um zu klären ob wir auf die neun Monate bestehen oder ob sie darum herum kommen.
    D.h. noch bevor die schriftliche Kündigung kommt, wird das zum Thema werden.
    Meine größte Hoffnung ist ja, dass wenn Ralf in mein Zimmer einziehen will, dass dann meine Mitbewohner sich da quer stellen können weil sie nicht so einen riesen Hund in der Wohnung haben wollen.

    Grüße

  • Lies mal den §574 BGB durch. Nach Absatz 2 könnte vielleicht der Härtefall bei Dir nicht nur wegen Prüfungsstress, sondern vielleicht auch (oder sogar in Verbindung mit dem Prüfungsstress) wegen nicht zumutbarer Ersatzwohnung begründet sein.

    Fast noch interessanter ist aber der Absatz 3. Dort steht, dass (in der Regel) im Streitfall nur die Argumente des Vermieters bewertet werden, die auch in der schriftlichen Kündigung genannt sind.

    Ich bin wirklich sehr tierlieb, aber wenn Du mich fragst, könnte es lustig werden, wenn die die Erzwingung Deines Umzugs in der Kündigung wirklich damit begründen, dass der Hund keine Treppen steigen kann. :cool:

    Will sagen: Möglicherweise bist du sooooo einfach auch nicht aus Deiner Wohnung zu vertreiben. Nur würde ich dieses Pulver, so man es später noch verschießen will, nicht vorher in persönlichen Gesprächen auf einen feuchten Tisch streuen ... ;)

    Falls Du also nur wenig Hoffnung hast, durch irgendwelche Gespräche eine andere, für alle Parteien gute Lösung zu erarbeiten, würde ich auch das Kündigungsschreiben abwarten.

  • So,

    die Kündigung ist da und sie wollen mich tatsächlich in drei Monaten rauswerfen, damit der Sohn der Vermieterin zusammen mit seinem riesen Hund in mein Zimmer einzieht.
    Die Begründung lautet: ... wegen Eigenbedarf meines Sohnes. Die Wohnung im EG (in der Ralf wohnt) muss renoviert werden, er zieht mit Hund u. Lebensgefährtin (sie wohnt einen Stock über uns) dann in den ersten Stock.

    Ich habe natürlich gesagt, dass das mitten in meine Prüfungszeit fällt und das wir drei uns gemeinsam etwas neues suchen wollen und dass meine zwei Mitbewohner den Hund nicht in der Wg akzeptieren werden.
    Die Antworten darauf waren nicht mehr als heisse Luft. Darüber müsse sie mit ihrem Sohn reden, da kann sie auch nichts machen, ich könne ja für ca. sechs Monate in ein Zimmer in der obersten Wohnung ziehen, die ja frei wird. Im großen und ganzen hat sie es nicht interessiert, was wir denken. Zur Erinnerung, der Sohn kann nicht in ein Zimmer in der obersten Wohnung ziehen, weil der Hund keine Treppen steigen soll.
    Die Renovierung der untersten Wohnung betrifft das hintere Zimmer. Das vordere Zimmer wird nicht renoviert.
    Darf man jemanden aus einer Wohnung kündigen, wenn in der eigenen Wohnung (für eine absehbare Zeit) ein Zimmer renoviert wird? Das hat doch nichts mit Eigenbedarf zu tun. Was ist das überhaupt für ein Eigenbedarf, bei dem man von einer Zweizimmerwohnung in ein einzelnes Wg-Zimmer zieht?

    Ich finde das stinkt zum Himmel und ich bin nicht gewillt das so einfach hinzunehmen. Desshalb bin ich für alle möglichen Tipps sehr dankbar.
    Grüße,
    Breschtling

  • Argumentiererei hin und her...
    Wenn in einem solchen Fall die Eigenbedarfskündigung unrechtmässig ist, braucht m.E. vorerst garnicht zu unternehmen sein, sondern ich würde abwarten, bis ein Schreiben des Gerichts in meinem Briefkasten landet.

  • Die Begründung lautet: ... wegen Eigenbedarf meines Sohnes. Die Wohnung im EG (in der Ralf wohnt) muss renoviert werden, er zieht mit Hund u. Lebensgefährtin (sie wohnt einen Stock über uns) dann in den ersten Stock.


    In meinen Augen eine schwache Begründung. Eine mögliche Antwort könnte beeinhalten, dass sie genau so gut in die obere Wohnung einziehen können. Jetzt zählt nicht einmal mehr der Hund, weil er im Kündigungsschreiben nicht erwähnt wurde (siehe mein vorheriges Posting, Absatz 2).

    Die Renovierung der untersten Wohnung betrifft das hintere Zimmer. Das vordere Zimmer wird nicht renoviert.


    Interessanter Aspekt.

    Darf man jemanden aus einer Wohnung kündigen, wenn in der eigenen Wohnung (für eine absehbare Zeit) ein Zimmer renoviert wird? Das hat doch nichts mit Eigenbedarf zu tun.


    Würde ich im Groben auch so sehen.

    Was ist das überhaupt für ein Eigenbedarf, bei dem man von einer Zweizimmerwohnung in ein einzelnes Wg-Zimmer zieht?

    Eine sehr gute Frage! Eigenbedarf kann natürlich auch an einzelnen Zimmern angemeldet werden, selbst wenn man zuvor in einer Villa gewohnt hat, doch ist es nur schwer einsehbar (und in meinen Augen auch nur sehr schwer begründbar), warum es unbedingt ein einzelnes Zimmer im 1. OG sein muss, anstatt die ganze leere Wohnung dadrüber.

    Argumentiererei hin und her...


    Genau eine solche Argumentiererei gehört zur Abwägung der Interessen, die im Streitfall gemäß § 574 BGB stattfinden würden.

    Wenn in einem solchen Fall die Eigenbedarfskündigung unrechtmässig ist, braucht m.E. vorerst garnicht zu unternehmen sein, sondern ich würde abwarten, bis ein Schreiben des Gerichts in meinem Briefkasten landet.


    Da wäre ich mir nicht so sicher.

    Die Kündigung erfolgte wegen Eigenbedarf (Sohn von Vermieter will dort einziehen). Die Kündigung ist m.E. nicht pauschal und offensichtlich ungültig, nur weil sie unserer Meinung nach - mit der uns bekannten Sicht auf die Hintergründe - schwach begründet und bei etwas guten Willen des Vermieters unnötig ist.

    Das jetzt auszusitzen, könnte m.E. später die Frage und Folge provozieren: "Warum haste nix gesagt, nun musst du raus."

    Ich denke eher, es müsste Widerspruch eingelegt werden (siehe dazu § 574 ff. BGB). Und dann müssten tatsächlich notfalls Gerichte klären, ob die Kündigung wirksam/gültig ist.

    Es ist ja auch die Frage, ob der Vermieter darauf warten möchte oder dann auch vorher anfängt, sich für anderen Möglichkeiten zu interessieren ... :cool:

  • Die Kündigung erfolgte wegen Eigenbedarf (Sohn von Vermieter will dort einziehen). Die Kündigung ist m.E. nicht pauschal und offensichtlich ungültig, nur weil sie unserer Meinung nach - mit der uns bekannten Sicht auf die Hintergründe - schwach begründet und bei etwas guten Willen des Vermieters unnötig ist.


    Du hast recht. Sie ist vorerst gültig als solche. Dass die erforderliche Begründung wohl nicht ausreicht, wäre evtl. später gerichtlich festzustellen.

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