Fristen Betriebskostenabrechnung

  • Guten Abend zusammen,

    ich weiß nicht, ob mit diesem Artikel meine Frage beantwortet ist.
    Ich schilder' einfach mal mein Anliegen :)

    Am 27.12.2012 hatte ich die Betriebskostenabrechnung für 2011 meines Vermieters im Briefkasten (ganz schön knapp).
    Ich sollte knapp 300 € nachzahlen.

    Kurz darauf schrieb ich einen Brief mit Bitte um Einsicht in die Unterlagen. Für mich waren verschiedene Posten der Abrechnung nicht erklärbar.
    Mein Vermieter hat sich auf diesen Brief nie gemeldet und ich habe nie die Nachzahlung vollzogen.

    Am 05.03.2014 habe ich auf einen Verdacht hin, meine Heizkostenabrechnung für 2011 verlangt (Diese habe ich damals nicht bekommen und auch im Jahr davor nicht). Wie vermutet hatte ich ein ziemlich hohes Guthaben ~500 €.

    Ich bat darum mir dieses Guthaben auszuzahlen. Wenn ich nicht falsch liege, hat der Mieter 3 Jahre Zeit seinen Anspruch geltend zu machen?!

    Soweit zur Vorgeschichte.

    Nun teilte mir mein Vermieter mit, dass er die +500€ Heizkostenabrechnung (2011) mit den -300€ Betriebskosten (2011) verrechnen und mir die Differenz ausbezahlen möchte.

    Kann er dies tun?
    Zeitlich gesehen?

    Er hat sich 3 Jahre nicht um seine Nachzahlung gekümmern und jetzt wo ich das Guthaben meiner Heizkostenabrechnung haben möchte, fällt es ihm auf einmal wieder ein?

    Falls weitere Informationen benötigt werden, bin ich gerne bereit diese zu teilen.
    Vielen Dank schon mal für etwaige Antworten.

    Gruß
    MG

  • Hallo MenschGuenther,

    "Am 27.12.2012 hatte ich die Betriebskostenabrechnung für 2011 meines Vermieters im Briefkasten"
    - ok.

    "Kurz darauf schrieb ich einen Brief mit Bitte um Einsicht in die Unterlagen. ... Mein Vermieter hat sich auf diesen Brief nie gemeldet und ich habe nie die Nachzahlung vollzogen."
    - ok.

    "Am 05.03.2014 habe ich auf einen Verdacht hin, meine Heizkostenabrechnung für 2011 verlangt (Diese habe ich damals nicht bekommen und auch im Jahr davor nicht). Wie vermutet hatte ich ein ziemlich hohes Guthaben ~500 €."
    - Die hätteste eigentlich mit der BKAbr. bekommen müssen. HK sind ein Teil der BK.

    "Nun teilte mir mein Vermieter mit, dass er die +500€ Heizkostenabrechnung (2011) mit den -300€ Betriebskosten (2011) verrechnen und mir die Differenz ausbezahlen möchte."
    - Da hat er Pech, solange wie er Dir die Einsicht in die BKAbr. verweigert (denn die ist m.E. noch nicht fällig). Ansonsten wäre es m.E. ok.

  • Am 05.03.2014 habe ich auf einen Verdacht hin, meine Heizkostenabrechnung für 2011 verlangt (Diese habe ich damals nicht bekommen und auch im Jahr davor nicht).


    Wie Berny schon sagte, würde eine Heizkostenabrechnung in die Betriebskostenabrechnung gehören. Kannst Du genauer erklären, was gekommen ist und was nicht? Und wie war es im Jahr darauf?

    Nun teilte mir mein Vermieter mit, dass er die +500€ Heizkostenabrechnung (2011) mit den -300€ Betriebskosten (2011) verrechnen und mir die Differenz ausbezahlen möchte.


    Ich weiß nicht, wie zwei inhaltlich getrennte Abrechnungen für einen Abrechnungszeitraum gewertet werden. In meinen Augen sind beide formell nicht in Ordnung. Demnach wüßte jetzt niemand, ob die -300€ und die +500€ überhaupt stimmen.

    Du hoffst drauf, dass die Abrechnung mit den +500€ beglichen werden muss, die mit den -300€ jedoch nicht. Ob das so einfach geht, würde ich eher bezweifeln, weiß es aber wie gesagt nicht.

    Angenommen, die Zahlen würden stimmen und der Vermieter würde heute eine komplette Abrechnung für 2011 erstellen, so ergäbe sich ein Guthaben von 200€. Auf Nachzahlung hätte der Vermieter keinen Anspruch mehr. Du aber als Mieter auf das Guthaben; auf 200€ also.

  • Vielen Dank für eure Antworten.

    Ok, dann vielleicht noch ein paar Informationen.

    Für 2011 habe ich meine Betriebskostenabrechnung OHNE die Heizkostenabrechnung bekommen.
    In dem Anschreiben stand zwar drinne "bla bla, stellen wir ihnen gesondert zu", es ist bei mir aber nie etwas angekommen.

    Für 2012 habe ich tatsächlich zuerst eine Betriebskostenabrechnung und paar Wochen später eine Heizkostenabrechnung bekommen.

    Jetzt, wo das ganze Zeug wieder auf dem Tisch ist hatte ich für die Betriebskostenabrechnung 2011 letzte Woche eine Einsicht bekommen.
    (Nebenbei, hier sind mehrere Punkte die mir nicht ganz sauber scheinen)

    Aber bevor ich die Punkte in der BKAbr 2011 bemängel, hätte mich interessiert, ob mein Vermieter in diesem Jahr überhaupt noch die Möglichkeit hat, mir diese Kosten "in Rechnung" zu stellen.

    Wenn ich z.B weiß, dass 2011 für ihn verjährt ist und er mich nie bis zum heutigen Tage gemahnt hat, dass ich zahlen muss, würde ich mir nicht den Stress machen und mit ihm über die BKAbr zu diskutieren, sondern könnte gleich sagen.

    Pass auf, der Zug ist abgefahren, für 2011 kriegst du sowieso nichts mehr.

    Versteht ihr? :)

    Einmal editiert, zuletzt von MenschGuenther (7. April 2014 um 16:55)

  • Aber bevor ich die Punkte in der BKAbr 2011 bemängel, hätte mich interessiert, ob mein Vermieter in diesem Jahr überhaupt noch die Möglichkeit hat, mir diese Kosten "in Rechnung" zu stellen.


    Um Guthaben oder Nachforderungen auszuweisen, muss der Vermieter erstmal eine korrekte Abrechnung (alle Kosten und alle Vorauszahlungen gemeinsam enthalten und aufgerechnet) erstellen. Das hat er für 2011 nicht getan. Irgendwo habe ich gelesen, dass der Mieter diese bis zu 3 Jahre lang verlangen kann. Danach hat auch der Mieter kein Anrecht mehr darauf. Diese 3 Jahre laufen Ende 2014 für Dich ab.

    Um zu wissen, ob und wieviel Dir zusteht, brauchst Du also eine korrekte Abrechnung vom Vermieter. Wenn diese Abrechnung eine Nachforderung ergibt, musst Du die wegen Verfristung/Verjährung nicht mehr zahlen (und alles ist gut). Wenn diese Abrechnung aber ein Guthaben ergibt, steht Dir dieses noch zu (und alles ist besser).

    Ich sehe das also so: Ohne Abrechnung kein ausgewiesenes Guthaben und ohne ausgewiesenes Guthaben kein Geld zurück vom Vermieter.

    Dass in einer korrekten Abrechnung selbstverständlich Deine Verbräuche "gegen Dich" gerechnet werden - und das auch nach 2 1/2 Jahren - dürfte in meinen Augen klar sein. Ebenso Deine Vorauszahlungen "für Dich". So ergibt sich eine Nachforderung (die hier nicht mehr interessieren würde, weil verfristet) oder Guthaben (das Dir zustehen würde).

    Wenn ich z.B weiß, dass 2011 für ihn verjährt ist und er mich nie bis zum heutigen Tage gemahnt hat, dass ich zahlen muss, würde ich mir nicht den Stress machen und mit ihm über die BKAbr zu diskutieren,[...]


    Wie ich im letzten und in diesem Posting zu sagen versuche: Dann muss aber - so wie ich das sehe - niemand noch irgendetwas bezahlen, weil es keine korrekte Nebenkostenabrechnung gibt.

    Pass auf, der Zug ist abgefahren, für 2011 kriegst du sowieso nichts mehr.


    Aber Du kannst noch was kriegen, wenn es eine korrekte Abrechnung gibt, die die Summe Deines Guthabens auch ergeben hat. Wenn du also die 200€ haben willst, dann sollte Du Deinen Zug nicht auch noch abfahren lassen.

    Versteht ihr? :)


    Ja. :) Ich hoffe, Du auch ... ;)

  • Hey Alex,

    leider habe ich es noch nicht ganz verstanden.
    Was meinst du mit alle Kosten und alle Vorauszahlungen?

    Fakt ist:
    Mein Vermieter hat mir am 27.12.2012 die Betriebskostenabrechnung für 2011 in den Briefkasten geschmissen.
    In dieser gab es eine kleine Übersicht mit allen angefallenen Kosten und dass ich ~ 300€ nachzuzahlen hätte.

    Ebenfalls eine Frist die 300€ bis zum 31.01.2013 auf das Mietkonto einzuzahlen.

    Im Januar habe ich jedoch nicht gezahlt sondern einen Brief geschickt und um Einsicht gebeten.
    Daraufhin kam vom Vermieter nichts mehr.
    Weder hat er mich gemahnt, dass ich die 300€ nicht gezahlt hätte, noch hat er mir einen Termin für die Einsicht genannt.
    Es war einfach Funkstille. (Ich habe in dieser Zeit auch nie die Heizkostenabrechnung bekommen)

    Im März diesen Jahres habe ICH dann den Vermieter noch einmal bezüglich der Heizkostenabrechnung angeschrieben.
    Diese hat er mir geschickt.
    Die Heizkostenabrechnung ergab ein Guthaben von ~500€ welches ich natürlich überwiesen haben wollte.
    Und erst auf dieses Schreiben hat er gesagt: "Ja ist ok, die 500€ bekommst du. Allerdings hast du damals die 300€ BetrKosten nicht gezahlt ich zieh die deshalb davon ab und du bekommst nur 200€ von mir".

    Und jetzt will ich wissen, ob er das darf :)

    Einmal editiert, zuletzt von MenschGuenther (7. April 2014 um 18:51)

  • Was meinst du mit alle Kosten und alle Vorauszahlungen?


    Dass in einer noch zu erstellenden korrekten Abrechnung (die Du ja noch nicht erhalten hast), alle Kosten und alle Deine Nebenkostenvorauszahlungen aus 2011 aufzutauchen haben und miteinander verrechnet werden müssen.

    Mein Vermieter hat mir am 27.12.2012 die Betriebskostenabrechnung für 2011 in den Briefkasten geschmissen. [...] (Ich habe in dieser Zeit auch nie die Heizkostenabrechnung bekommen)


    Und damit hast Du m.E. keine formell korrekte Nebenkostenabrechnung bekommen. Weder musst Du daher 300€ zahlen, noch stehen Dir 500€ zu.

    Und erst auf dieses Schreiben hat er gesagt: "Ja ist ok, die 500€ bekommst du. Allerdings hast du damals die 300€ BetrKosten nicht gezahlt ich zieh die deshalb davon ab und du bekommst nur 200€ von mir".

    Und jetzt will ich wissen, ob er das darf :)


    Er schlägt Dir hier nichts anderes vor, als den lieben Gott einen guten Mann sein zu lassen und die beiden Abrechnungsteile, die er Dir (wann auch immer!) geschickt hat, anzuerkennen. Erkennst Du auch die beiden Teile an, dann macht es so. Und dann darf er das auch ... nämlich mit Deiner Erlaubnis.

    Ansonsten sage ich jetzt zum wiederholten Male, wie ich das denke: Niemand von Euch beiden hat derzeit formelle Ansprüche auf irgendwelches Geld, denn es gibt m.E. derzeit keine formell korrekte Nebenkostenabrechnung.

    Wenn Du den Zustand so weiter schweben lässt und Du das nächste mal Sylvester feierst, dann hast Du Deine Anspruchsfrist auf eine formell korrekte Nebenkostenabrechnung für 2011 ablaufen lassen und er wird Dir womöglich gar nichts mehr zahlen. Und wenn Du dann fragst: "Darf er das?", wird Dir geantwortet werden: "Ja, weil Du 3 Jahre lang keine formell korrekte Nebenkostenabrechnung gefordert und erhalten hast und daher nirgendwo steht, wer wieviel von wem zu bekommen hat."

    Ohne korrekte Abrechnung kein ausgewiesenes Guthaben und ohne ausgewiesenes Guthaben kein Geld zurück vom Vermieter. Es sei denn natürlich, Ihr macht den Deal mit dem Herrgott als guten Mann ...

    Wenn Du Dein Recht auf eine korrekte Nebenkostenabrechung noch innerhalb von 2014 durchsetzt, hast Du ein formelles Recht auf die Zahlung des Guthabens, was dann so um die 200€ betragen dürfte, weil in einer solchen korrekten Abrechnung die schon bekannten -300€ und +500€ diese Summe von +200€ ergeben dürften.

    Ob Du die 200€ jetzt annimmst oder sie per korrekter Nebenkostenabrechnung "einklagst", ist Dir überlassen. Aber 500€ wird Dir niemand bezahlen, denke ich.

    2 Mal editiert, zuletzt von AjaxMH (7. April 2014 um 19:26)

  • Fakt ist:
    Mein Vermieter hat mir am 27.12.2012 die Betriebskostenabrechnung für 2011 in den Briefkasten geschmissen.
    Und jetzt will ich wissen, ob er das darf :)


    Ja, denn die BKA 2011 ging Dir am 27.12.2012 zu, und somit besteht seine Nachforderung zurecht.

  • Ja, denn die BKA 2011 ging Dir am 27.12.2012 zu, und somit besteht seine Nachforderung zurecht.

    :( Das ist nun das genaue Gegenteil meiner Darstellung.

    @Berny, Du hast gelesen, dass die "Abrechnung" komplett ohne Heizkosten(abrechnung) war?

  • AjaxMH:

    ":( Das ist nun das genaue Gegenteil meiner Darstellung."
    - Macht doch nichts...

    "Du hast gelesen, dass die "Abrechnung" komplett ohne Heizkosten(abrechnung) war?"
    - Ja und? Zumindest dieser Teil der BKA war noch rechtzeitig und somit die Nachforderung rechtens.
    Die HKA war verspätet, und somit konnte der VM keine Nachforderungen mehr stellen, jedoch den Mieter musste er auszahlen (war ja sowieso so).

  • "Du hast gelesen, dass die "Abrechnung" komplett ohne Heizkosten(abrechnung) war?"
    - Ja und? Zumindest dieser Teil der BKA war noch rechtzeitig und somit die Nachforderung rechtens.
    Die HKA war verspätet, und somit konnte der VM keine Nachforderungen mehr stellen, jedoch den Mieter musste er auszahlen (war ja sowieso so).


    Und seit wann darf eine jährliche Nebenkostenabrechnung geteilt erstellt werden? Warum ist Teil A ohne Teil B gültig? Was wäre, wenn beide Teile einen Teil der allgemeinen Betriebskosten enthielten, aber nur der verfristete Teil B die Nebenkostenvorauszahlungen? Also ich kann mir nicht vorstellen, dass eine 2-geteilte Abrechnung gültig ist.

    Letztlich ist es allerdings in diesem Fall wurscht, denn am Ende kommen immer 200€ Guthaben für den Mieter dabei heraus.

    Einmal editiert, zuletzt von AjaxMH (7. April 2014 um 22:30)

  • AjaxMH:

    "seit wann darf eine jährliche Nebenkostenabrechnung geteilt erstellt werden?"
    - Wo kann man denn Gegenteiliges nachlesen...?
    Letztendlich dreht es sich um Betriebskosten, bestehend aus Nebenkosten (Grundsteuer, Versicherungen, Müllabfuhr etc. UND Heizkosten.

    "Warum ist Teil A ohne Teil B gültig?"
    - Bitte erkläre mal Teile A und B.
    Ernsthaft: Die Nebenkosten haben mit den Heizkosten doch garnichts zu tun. Und... garnicht mal so selten erfreuen ungeschickte VM ihre Mieter mit den ...kosten zu 2 unterschiedlichen Zeitpunkten.

    "Was wäre, wenn ..."
    - Gibt's nicht. Kommt auf deren Inhalte an...

    "Letztlich ist es allerdings in diesem Fall wurscht, denn am Ende kommen immer 200€ Guthaben für den Mieter dabei heraus."
    - Richtig ... und für uns einen Kasten Bier.

  • hehe, danke euch noch mal.

    Jetzt habe selbst ich es verstanden :)
    Ich glaube die fehlende HKA liegt vielleicht auch bissel an der ISTA?
    Auf meinem Zettel steht ein Abrechnungsdatum von Mai 2013 für Abrechnungszeitraum 01.2011-12.2011

    Aber ist ja auch Wurst. Werde nun noch ein paar Kostenstellen der NKA anzweifeln (zb. gibt es für die Hausmeisterkosten keinen einzigen Beleg) und dann hoffe ich da meine Differenz zu bekommen.

    Gruß
    MG

  • Zitat

    (zb. gibt es für die Hausmeisterkosten keinen einzigen Beleg)


    Den Beleg kannst du dir vom Vermieter zeigen lassen, von vornherein muss der nicht bei der Abrechnung angefügt sein.

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