Guten Abend zusammen,
ich weiß nicht, ob mit diesem Artikel meine Frage beantwortet ist.
Ich schilder' einfach mal mein Anliegen ![]()
Am 27.12.2012 hatte ich die Betriebskostenabrechnung für 2011 meines Vermieters im Briefkasten (ganz schön knapp).
Ich sollte knapp 300 € nachzahlen.
Kurz darauf schrieb ich einen Brief mit Bitte um Einsicht in die Unterlagen. Für mich waren verschiedene Posten der Abrechnung nicht erklärbar.
Mein Vermieter hat sich auf diesen Brief nie gemeldet und ich habe nie die Nachzahlung vollzogen.
Am 05.03.2014 habe ich auf einen Verdacht hin, meine Heizkostenabrechnung für 2011 verlangt (Diese habe ich damals nicht bekommen und auch im Jahr davor nicht). Wie vermutet hatte ich ein ziemlich hohes Guthaben ~500 €.
Ich bat darum mir dieses Guthaben auszuzahlen. Wenn ich nicht falsch liege, hat der Mieter 3 Jahre Zeit seinen Anspruch geltend zu machen?!
Soweit zur Vorgeschichte.
Nun teilte mir mein Vermieter mit, dass er die +500€ Heizkostenabrechnung (2011) mit den -300€ Betriebskosten (2011) verrechnen und mir die Differenz ausbezahlen möchte.
Kann er dies tun?
Zeitlich gesehen?
Er hat sich 3 Jahre nicht um seine Nachzahlung gekümmern und jetzt wo ich das Guthaben meiner Heizkostenabrechnung haben möchte, fällt es ihm auf einmal wieder ein?
Falls weitere Informationen benötigt werden, bin ich gerne bereit diese zu teilen.
Vielen Dank schon mal für etwaige Antworten.
Gruß
MG