Renovierung bei Auszug

  • Hallo,

    ich bin in eine Altbauwohnung gezogen, die absolut unrenoviert war. Also rote Wände, Uralttapete in vielen Schichte in bunt usw. Wir haben nun in den Farben gestrichen die wir mochten und auch farbig tapeziert. Keine Wand war weiß oder in Rauhpaser tapeziert. Nun ziehe ich aus und der Vermieter verlangt, dass ich alles in Reinweiß streiche. Könnte ich ja verstehen, wenn bei Einzug hier alles in weiß oder in hell gewesen wäre. Aber was ist nun richtig?

    Freue mich über Antworten.
    Grüsse
    Heintje

  • Zitat

    Nun ziehe ich aus und der Vermieter verlangt, dass ich alles in Reinweiß streiche.

    Und was verlangt der Mietertrag?

    Sprich was genau/wörtlich steht dort zu Schönheitsreparaturen und wie die Wohnung bei Auszug zu übergeben ist?

  • Und was verlangt der Mietvertrag? *)
    Sprich: was genau/wörtlich steht dort zu Schönheitsreparaturen und wie die Wohnung bei Auszug zu übergeben ist?


    *) Oder das Übergabeprotokoll vom Mietbeginn?

  • *) Oder das Übergabeprotokoll vom Mietbeginn?

    Also ein Übergabeprotokoll gab es nicht. Da eigendlich ja auch vorgesehen war, dass hier weiter renoviert wird. Doch dazu kam es dann ja nimmer. Die Wohnung im Haus gehört meiner Ex, ich hab hier alles renoviert (Wände und Böden). Hab auch den Laminat verlegt, die Kosten für das Material wurden gestellt. Viele andere Arbeiten wurden aber nicht weitergeführt, weil die Vermieterin dafür nie Zeit oder Geld hatte...

    Im Mietvertrag steht Schönheitsreperaturen müssen nach 10 bzw. 8 Jahren gemacht werden. Ich wohne aber erst 2 Jahre.
    Jedoch ließt man ja immer, dass man, wenn die Wände "bunt" sind, diese bei Auszug unabhängig der Schönheitsreperaturen weiß streichen muss.
    Dies könnte ich ja verstehen, wenn hier alles weiß gewesen wäre. Jedoch waren hier die Wände zum Teil knallrot vor Einzug.

    Vielen Dank, Heintje

  • Zitat

    Im Mietvertrag steht Schönheitsreperaturen müssen nach 10 bzw. 8 Jahren gemacht werden.

    Meine Frage lautete:

    Was genau/wörtlich steht dort zu Schönheitsreparaturen und wie die Wohnung bei Auszug zu übergeben ist?

    Nicht wie interpretierst Du die Klausel?

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