Untermietvetrag gekündigt

  • Schönen Guten Tag,

    folgende Lage: Ich bin Untermieter, 3 Parteien in der WG davon eine Hauptmieterin, Zimmer ist unmöbliert, werde ohne ein "berechtigtes Interesse" gemäß §573 gekündigt.
    Eine Freundin der Hauptmieterin hat sich von ihrem Freund getrennt und hat 3 Katzen --> findet nichts, daher werd ich(auch einziger Mann in der "WG") gekündigt. Das ist die Argumentation der Hauptmieterin.

    Theoretisch heute die "Kündigung" erhalten(aber mit Kündigungsfrist 1 Monat - die ist ohnehin hinfällig, da es nur beim möblierten Zimmern gilt ?).

    Könnte ich mich thereotisch - da es kein "berechtigtes Interesse" gemäß §573 gibt - auf §573a berufen, indem es heißt "Die Kündigungsfrist verlängert sich in diesem Fall um drei Monate."?


    Sprich könnte ich anführen, dass ich eine 6monatige Kündigungsfrist nach genannten § habe?
    Da der Mietvertrag am 01.05.2013 auf unbesimmte Zeit geschlossen wurde, könnte ich mich auf § 550² "Die Kündigung ist jedoch frühestens zum Ablauf eines Jahres nach Überlassung des Wohnraumes zulässig" berufen. Sprich könnte ich anführen, dass die Kündigung erst zum 1.5.2014 mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten (zum 1.8.2014) ausgesprochen werden darf?

    Vielen Dank schonmal

    Einmal editiert, zuletzt von Marius26 (1. April 2014 um 18:54)

  • Ein berechtigtes Interesse kann, nach Ihrer Schilderung, nicht vorliegen.
    Hier soll lediglich eine Person ausgewechselt werden.

    Die Kündigung ist zu erst mal gegenstandslos, da diese nicht den gesetzlichen Anforderungen genügt.
    Ansonsten haben Sie die Gesetzeslage richtig erkannt. Ich würde der Kündigung widersprechen, da sie nicht dem Gesetz entspricht.
    Nicht mehr. Sie soll sich darüber selbst einen Kopf machen.

  • Zitat

    Theoretisch heute die "Kündigung" erhalten

    Und realistisch?


    Zitat

    Könnte ich mich thereotisch - da es kein "berechtigtes Interesse" gemäß §573 gibt - auf §573a berufen, indem es heißt "Die Kündigungsfrist verlängert sich in diesem Fall um drei Monate."?

    Theoretisch und realistisch gibt es keins wirksame Kündigung. Warum sich auf etwas berufen?

    Zitat

    Zimmer ist unmöbliert

    Was steht dazu im Mietvertrag?

  • Hallo Marius26,

    auch ich bin der Meinung, dass diese "Kündigung" jeder Rechtsgrundlage entbehrt und damit automatisch unwirksam ist. Auch durch das Nachschieben von Gründen oder Argumenten ist sie nicht posthum wirksam zu machen.

    "Eine Freundin der Hauptmieterin hat sich von ihrem Freund getrennt und hat 3 Katzen -->"
    - und in China fiel der Sack Reis um...

    "Theoretisch heute die "Kündigung" erhalten"
    - Eine Wohnraumkündigung ist zwingend von allen M bzw. VM zu unterschreiben.

    "Könnte ich mich thereotisch - da es ..."
    - Vergiss' es, es interessieren ausschliesslich mietvertragliche gesetzeskondome Vereinbarungen bzw. das BGB.

    "Da der Mietvertrag am 01.05.2013 auf unbesimmte Zeit geschlossen wurde, könnte ich mich auf § 550² "Die Kündigung ist jedoch frühestens zum Ablauf eines Jahres nach Überlassung des Wohnraumes zulässig" berufen. Sprich könnte ich anführen, dass die Kündigung erst zum 1.5.2014 mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten (zum 1.8.2014) ausgesprochen werden darf?"
    - Könnte sein, bin jedoch kein Anwalt... Und wenn schon, dann nicht 1.8., sondern 31.7.

  • Danke erstmal für die Antworten.

    anitari
    Habe heute die Kündigung erhalten - das Theoretisch war eher auf das unwirksame bzw. nicht rechtkräftige gemünzt. Habe die Kündigung noch nicht unterschrieben und werde ihr daher widersprechen.

    Ich wollte ledigliche meine Rechte wissen. Daher auf "etwas berufen" - hab im eifer des Gefechts wohl nicht sauber formuliert.

    Im Mietvertrag steht "Der Hauptmieter vermietet dem Untermieter in der Wohnung XXXXX ein unmöbliertes Zimmer."

    Berny

    Natürlich 31.7.2014 ;)

    d.h. für mich jetzt ich widerspreche der Kündigung und warte anschließend was dann passiert.

    Nochmal allgemein; es handelt sich um eine 3er WG, Vermieter der Wohnung stimmt mit Hauptmieter(der mir kündigte) nicht überein.
    Unmöbliertes Zimmer --> mindestens 3 Monate Kündigungsfrist?
    Gilt § 550 oder 573a?

    Vielen lieben Dank

    Einmal editiert, zuletzt von Marius26 (1. April 2014 um 20:03)

  • Mit wem haben sie den Mietvertrag abgeschlossen, in drei Teufels Namen.

    Wie gesagt mit dem "Hauptmieter", es handelt sich um ein 3 stöckiges Haus. Vermieter ist ein Herr X, Hauptmieter eine Fr. Y(die ebenfalls in besagter Wohnung wohnt) und Untermieter(+ eine andere Untermieterin, sprich 3 Bewohner) bin ich. D.h. ich habe lediglich mit der Hauptmieterin einen gültigen Vertrag. Mit dem eigentlichen Vermieter der Wohnung habe ich persönlich nichts zu tun.

  • Marius26:

    "Habe die Kündigung noch nicht unterschrieben"
    - Das kannst DU auch garnicht.

    "werde ihr daher widersprechen."
    . Kannste ja machen.

    "Unmöbliertes Zimmer --> mindestens 3 Monate Kündigungsfrist?"
    - Ja.

    "Gilt § 550 oder 573a?"
    - Ja.

  • Marius26:

    "Gilt § 550 oder 573a?"
    - Ja.

    Hab nochmal nachgelesen. §550 greift nicht, da es sich um eine "nicht schriftliche Form" des Mietvertrags handelt.

    Sprich es geht in meinem Fall dann um die berechtigten Interessen - die nicht vorhanden sind - und somit um §573 und §573a.

    Hoff jetzt hab ichs gecheckt :) Danke

  • anitari
    Habe heute die Kündigung erhalten - das Theoretisch war eher auf das unwirksame bzw. nicht rechtkräftige gemünzt. Habe die Kündigung noch nicht unterschrieben und werde ihr daher widersprechen.

    Du mußt Die Kündigung nicht unterschreiben und ihr auch nicht widersprechen. Warum auch? Es existiert praktisch keine wirksame Kündigung, fertig.

    Wenn Du das tust gibst Du dem VM nur Gelegenheit eine wirksame Kündigung "nachzuschieben".

  • Köstlich, wie diese lächerliche Kündigung hier zerrissen wird. Wirklich ziemlich amüsant. Meine ich gar nicht sarkastisch, denn die Gründe (sowie das Vorgehen selbst), sind natürlich völliger Mumpitz. → Widerrufen, entspannen. Würde mich allerdings trotzdem nach einer anderen Wohnung umschauen. Wer will schon in so einer psychotischen Atmosphäre leben. Und auch noch mit 3 Katzen.

  • Köstlich, wie diese lächerliche Kündigung hier zerrissen wird. Wirklich ziemlich amüsant. Meine ich gar nicht sarkastisch, denn die Gründe (sowie das Vorgehen selbst), sind natürlich völliger Mumpitz. → Widerrufen, entspannen. Würde mich allerdings trotzdem nach einer anderen Wohnung umschauen. Wer will schon in so einer psychotischen Atmosphäre leben. Und auch noch mit 3 Katzen.


    Eine Kündigung ist grundsätzlich schon einmal garnicht lächerlich. Über Deine weiteren tollen Einschätzungen möchte ich mich nicht äussern.

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