Schönen Guten Tag,
folgende Lage: Ich bin Untermieter, 3 Parteien in der WG davon eine Hauptmieterin, Zimmer ist unmöbliert, werde ohne ein "berechtigtes Interesse" gemäß §573 gekündigt.
Eine Freundin der Hauptmieterin hat sich von ihrem Freund getrennt und hat 3 Katzen --> findet nichts, daher werd ich(auch einziger Mann in der "WG") gekündigt. Das ist die Argumentation der Hauptmieterin.
Theoretisch heute die "Kündigung" erhalten(aber mit Kündigungsfrist 1 Monat - die ist ohnehin hinfällig, da es nur beim möblierten Zimmern gilt ?).
Könnte ich mich thereotisch - da es kein "berechtigtes Interesse" gemäß §573 gibt - auf §573a berufen, indem es heißt "Die Kündigungsfrist verlängert sich in diesem Fall um drei Monate."?
Sprich könnte ich anführen, dass ich eine 6monatige Kündigungsfrist nach genannten § habe?
Da der Mietvertrag am 01.05.2013 auf unbesimmte Zeit geschlossen wurde, könnte ich mich auf § 550² "Die Kündigung ist jedoch frühestens zum Ablauf eines Jahres nach Überlassung des Wohnraumes zulässig" berufen. Sprich könnte ich anführen, dass die Kündigung erst zum 1.5.2014 mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten (zum 1.8.2014) ausgesprochen werden darf?
Vielen Dank schonmal