Fristlose Kündigung wegen Gewalt?

  • Hallo erstmal.
    Also ich schildere mal meinenFall. Ich wohne in einem umgebauten Einfamalienhaus aus dem 2 seperate Wohnungen gemacht wurden. Beide Partein teilen sich einen Flur plus Haustür und einen Durchgang zum Garten.
    Der Nachbar über mir ist vorbestraft und schon Polizeilich bekannt. Dieser ist unangenehm aufgefallen indem Er seine Freundin desöfteren verprügelt das extrem laut bei mir ist, ausserdem werden dann die gemeinsamen Türen geknallt und es fliegen Gegestände durch den Hausflur daraus resultiert natürlich das auch des öfteren die Herren der Polizei schon vor ort waren. Das ganze Theater habe ich schon ziemlich lange Toleriert.Aber irgenwann war das nicht mehr auszuhalten und ich habe dem Nachbar ordentlich darauf hingewiesen das es so nicht mehr weitergeht. Jetzt ca. 2 Wochen darauf wurde ich ohne Ankündiegung und aus heiterem Himmel von ihm angegriffen indem er von hinten einen abgebrochenen Spartenstiel mit voller Wucht gegen meinen Kopf warf, ich konnte mich noch so eben in meiner Wohnung einschliessen in der er dann mit gewalt eindringen wollte um weiter auf mich loszugehen.
    Anzeige habe ich nartürlich erstattet aber jetzt habe ich nartürlich Angst das sowas nochmal passiert denn bei so einem typ kann ja alles passieren. Es kann ja nicht sein das das ich mich daheim nicht frei bewegen kann und nachts kein Auge mehr zu mache. Also ich fühle mich hier nicht mehr wohl und möchte so schnell wie möglich ausziehen.

    Kann ich ohne die drei monatige Kündigungsfrist ausziehen?

  • Ich mache Ihnen da gar keine Hoffnung. Ein unangenehmer Nachbar rechtfertigt keine fristlose Kündigung eines Vertrages.
    Der Vermieter kann den Nachbarn höchstens abmahnen und Ihm dann möglicherweise fristlos kündigen. Wenn der Nachbar nicht auszieht müsste der Vermieter klagen und das kann dauern. So wäre möglicherweise die Realität.

    Also Lösung ist das keine. Das schnellste und sicherste ist eine fristgerechte Kündigung oder eine Aufhebungsvertrag.

  • Zitat

    Kann ich ohne die drei monatige Kündigungsfrist ausziehen?

    Ausziehen natürlich. Nur die Kündigungsfrist ist einzuhalten. Sprich Miete + Nebenkosten sind bis zum Ende der Kündigungsfrist mußt Du zahlen.

    Hast denn schon eine neue Wohnung?:rolleyes:

  • Danke erstmal für die Antworten. Könnte in den nächsten Tagen eine Wohnung bekommen.

    Also unangenehmer Nachbar ist ja eine sache aber gewaltsam in die Wohnung eintreten ne andere. Wie gesagt das normale Theater habe ich ja noch über mich ergehen lassen.

    Ist mit einem Aufhebungsvertrag gemeint mich mit dem Vermieter zu einigen , so das er mich aus kolanz ohne frist rauslässt?

  • Hallo parcomolo,

    fristlost ist auch m.E. nicht. Wenn Dein VM bis zum 3.4. nachmittags die Kündigung "zum nächstmöglichen Termin" bekommt, wäre das dann der 30.06.2014.

  • Der TE hat natürlich Recht – ein gewalttätiger Rüpel ist nach normalen Menschenverstand nicht mehr als „unangenehmer Nachbar“ zu bezeichnen. Dass Du sofort die Polizei eingeschaltet hast, ist löblich, und auch das Einzige, was Du hättest tun können. Mehr Optionen als so schnell wie möglich da auszuziehen hast Du nicht. Bitte um Updates!

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