Muss ich als Mieter Rauchmelder bezahlen?

  • Hallo,

    ich bin vor einem Jahr in meine Wohnung eingezogen und schon beim Einzug hingen ordnungsgemäß zwei Rauchmelder in meiner Wohnung. Hab nun die erste Abrechnung bekommen. Darin sind die zwei Rauchmelder aufgeführt und ich soll nun 219,15 Euro für die zwei Teile bezahlen. Muss ich die überhaupt bezahlen? Und falls ja so viel? Wohne in Rheinland-Pfalz.

    LG Wuschel

  • Rauchmelder müssen Sie nicht zahlen. Das ist eine Investition und ist vom Eigentümer zu tragen.
    Übrigens scheint mir der Preis massiv übeerhöht. Von unserer Hausverwaltung werden die pro ca. 20 € eingebaut. Material inklusive Einbau.

    Einmal editiert, zuletzt von Kolinum (30. März 2014 um 23:18)

  • 219 Öken für 2 Rauchmelder? Sind die aus Gold? Vielleicht ist ja auch nur das doofe Komma verrutscht. Aber egal.

    Mußt Du natürlich nicht zahlen. Von der Endsumme anziehen, den VM schriftlich informieren und gut ist.

    Mit dem Bundesland hat das übrigens nichts zu Tun.

  • 219 Öken für 2 Rauchmelder? Sind die aus Gold? Vielleicht ist ja auch nur das doofe Komma verrutscht. Aber egal.

    Mußt Du natürlich nicht zahlen. Von der Endsumme anziehen, den VM schriftlich informieren und gut ist.

    Mit dem Bundesland hat das übrigens nichts zu Tun.

    Zunächst mal danke für Eure Antworten.

    Aus Gold sin se leider nicht, sind weiß :D , aber Einer hat 119,11 Euro gekostet, x2 und davon mein Anteil, weil ich ja erst Feb. eingezogen bin, macht 219,75!
    Bundesland hab ich deshalb erwähnt, weil es da, glaub ich, verschiedene Reglungen gibt.
    Mittlerweile hab ich ergoogelt, daß entweder die Mieter die Dinger zahlen oder der Vermieter die Miete um 11% anheben darf wegen Modernisierung der Wohnung. Kann mir da vielleicht auch jemand was dazu sagen?

    LG Wuschel.

    2 Mal editiert, zuletzt von Wuschel (31. März 2014 um 09:01)

  • Ein Blick in die Landesbauordnung sollte Klarheit schaffen wer für die Kosten aufkommt. Der Eigentümer (Vermieter) oder der Besitzer (Mieter).

    Mir ist lediglich eine Ausnahme bekannt wo es der Besitzer ist. Und das ist Mecklenburg-Vorpommern.

    Eine Mieterhöhung wegen Modernisierung wäre möglich, wenn sie denn nach den gesetzlichen Bestimmungen dazu erfolgt. 1. Voraussetzung die Modernisierung und die ca. Höhe der Mieterhöhung muß mindestens 3 Monate vor Beginn der Maßnahme angekündigt werden.

    Mehr Infos hier Modernisierung Mietwohnung Duldung Mieterh

  • Ein Blick in die Landesbauordnung sollte Klarheit schaffen wer für die Kosten aufkommt. Der Eigentümer (Vermieter) oder der Besitzer (Mieter).

    Mir ist lediglich eine Ausnahme bekannt wo es der Besitzer ist. Und das ist Mecklenburg-Vorpommern.

    Eine Mieterhöhung wegen Modernisierung wäre möglich, wenn sie denn nach den gesetzlichen Bestimmungen dazu erfolgt. 1. Voraussetzung die Modernisierung und die ca. Höhe der Mieterhöhung muß mindestens 3 Monate vor Beginn der Maßnahme angekündigt werden.

    Mehr Infos hier Modernisierung Mietwohnung Duldung Mieterh

    anitari: Herzlichen Dank für den Link, genau das, was ich gesucht hab, aber nicht gefunden :) . Hab so das Gefühl, daß mein Vermieter es mit dem mathematisch logischen Denken nicht so hat, aber da helf ich gern.

    Berny: Nö, normale Rauchmelder!

    LG Wuschel

  • Hallöchen,

    Gestern war endlich mal mein Nachbar zu Hause und wir konnten die Abrechnungen vergleichen, also bei dem stand 20,70 Euro, bei mir zur Erinnerung 219,15!!! Da mein Vermieter gerade im Haus war, haben wir ihn geschnappt und er hat sofort Fehler eingestanden (blieb ihm wohl nix andres übrig :cool: ).
    Also er darf pro Jahr 11% der entstandenen Kosten auf den Mieter umlegen, normal in Form von Mieterhöhung wegen Modernisierung und dem dadurch entstehenden Mehrwert der Wohnung. Das sind in unserem Fall (einsicht in Rechnung gehabt!) 10,35 Euro pro Rauchmelder pro Jahr, zu verteilen auf 12 Monate = Mieterhöhung. Bei mir dann mit 2 RM eben 20,70 Euro. Er hats aber in den Betriebskosten stehen, was uns aber egal ist. Mit den normalen Mieterhöhungen hat das, glaub ich, eh nix zu tun, dann wäre es ja egal.

    Jetzt kommt der Witz des Tages: Wir haben doch Funkrauchmelder, Merten 548019 Funk-Rauchmelder Test Funkrauchmelder deshalb die hohen Kosten. Nun kommts, eigentlich sollten die miteinander vernetzt sein, d.h. wenn meiner losgeht, müßte Alarm im ganzen Haus sein, ist aber nicht! Also funktionieren die teuren Dinger nicht anders als die billigen, vielleicht etwas Besseren. Unser Vermieter ist nun der Meinung, er hat da Hightech im Haus ;).
    Wir werden das aber nicht beanstanden, denn wenn jedesmal, wenn mir das Fett anbrennt, im ganzen Haus Alarm ist, das wollen wir so nicht.

    Auf jeden Fall hatte er bei mir ganz ne andere Berechnung hergenommen als bei den Anderen und dadurch ist es sich unterm Strich schön für ihn ausgegangen, so ein Zufall aber auch, nun bekomm ich 200 Euro zurück (lach).

    LG Wuschel

  • Wuschel:

    "er darf pro Jahr 11% der entstandenen Kosten auf den Mieter umlegen, normal in Form von Mieterhöhung wegen Modernisierung"
    - soweit ok.

    "Er hats aber in den Betriebskosten stehen, was uns aber egal ist."
    - ... abba nicht korrekt ist.

    "nun bekomm ich 200 Euro zurück (lach)."
    - Dann wird es hier demnächst Wuschel-Bräu geben, prost!:)

  • Wuschel:

    "er darf pro Jahr 11% der entstandenen Kosten auf den Mieter umlegen, normal in Form von Mieterhöhung wegen Modernisierung"
    - soweit ok.

    "Er hats aber in den Betriebskosten stehen, was uns aber egal ist."
    - ... abba nicht korrekt ist.

    "nun bekomm ich 200 Euro zurück (lach)."
    - Dann wird es hier demnächst Wuschel-Bräu geben, prost!:)

    Ja denn Prost :cool: !

    Interessant würd ich die Frage noch finden, ob es nachteilig für den Mieter ist, wenn die Kosten für RM anstelle von Mieterhöhung in den Nebenkosten auftauchen.

    Vielleicht kann dazu jemand was sagen.

    LG Wuschel.

  • Interessant würd ich die Frage noch finden, ob es nachteilig für den Mieter ist, wenn die Kosten für RM anstelle von Mieterhöhung in den Nebenkosten auftauchen.


    Frage vorab: Meinst Du allgemein oder Eure nicht funktionsfähige nicht vernetzte Anlage?

  • Hallo Berny,

    meinte nur die 11% für die Rauchmelder (RM), ob es für den Miter irgendwie nachteilig ist, wenn anstatt der üblichen Mieterhöhung die RM in der Betriebskostenabrechnung drinstehen.

    LG Wuschel

  • ..., wenn anstatt der üblichen Mieterhöhung die RM in der Betriebskostenabrechnung drinstehen.


    In der BetrkAbr. dürfen nur jährlich bzw. periodisch wiederkehrende Wartungs-/Überprüfungskosten (so denn übehaupt anfallen) aufgeführt werden.

  • Hy

    schon klar, aber wenns für mich nicht nachteilig wär, würd ich mich deswegen nicht gleich wieder mit ihm anlegen, deshalb meine Frage. Ich sehs mal so als Formfehler, finanziell wirds auf Selbe rauskommen, glaub ich, aber Glauben ist nicht Wissen.
    Das ist ein ganz ausgefuchster, da muß man immer aufpassen.

    LG Wuschel

  • Jupp, mit 119 Euro hast Du Dir mächtig in den Fuß geschossen. Es sei denn, sie löschen Feuer mit ner Coco-Chanel-Lösung. Interessiert mich aber selbst, wer die Kosten zu tragen hat. Ist nach dem Lesen noch nicht ganz klar. Aber die Mehrheit scheint zu sagen, dass es der Mieter zahlen muss, korrekt?

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