Mieterhöhung Sonderkündigungsrecht

  • Hallo,

    ich möchte mich nun doch mal versichern da ich mittlerweile schon gar nicht mehr weiß ob ich im Recht oder Unrecht bin.
    Es geht um folgendes. Mitte Februar bekam ich vom Verwalter Post mit einer Ankündigung zur Mieterhöhung/ Anpassung des Mietspiegels. Wir wohnen seit 4,5 Jahren in der Wohnung und es gab noch keine Mieterhöhung. Somit wird das ja alles Rechtens sein. Es handelte sich um 50 Euro. Ich sollte den Brief unterschreiben und zurück senden.

    Nun waren wir aber schon seit ca 10 Monaten auf der Suche nach einer neuen Wohnung und diese fanden wir auch Ende Februar. Sehr passend. Die neue Wohnung ist ab dem 01.06 frei und somit habe ich im Internet ein bißchen recherchiert und kam auf das Thema Sonderkündigungsrecht. Wegen Mieterhöhung.

    Ich schieb dem Verwalter die Wohnungskündigung und kündigte fristgerecht nach Sonderkündigungsrecht § 561 BGB.
    Mein Brief ging am 06.03.2014 hier raus und laut Antwort des Verwalters ist er dort am 10.03.2014 eingegangen.
    Nun folgten weitere Briefwechsel denn der Verwalter akzeptiert die Kündigung zum 01.06 nicht sondern nur zum 01.07 und verweist auf die 3 Monats Kündigungsfrist da mein Brief ja erst am 10.03 dort eingegangen sei.
    Das ist auch alles richtig WÄRE da nicht dieses Sonderkündigungsrecht wovon wir gebrauch machen wollen. Ich kündige ja nicht "normal" sondern eben aufgrund der Mieterhöhung.
    Der Gesetzestext lautete so: Macht der Vermieter eine Mieterhöhung nach den §§ 558 oder 559 geltend, so kann der Mieter bis zum Ablauf des zweiten Monats nach dem Zugang der Erklärung des Vermieters das Mietverhältnis außerordentlich zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen. Kündigt der Mieter, so tritt die Mieterhöhung nicht ein.
    Bin ich nun ganz verwirrt oder versteh ich die Sache nicht richtig ? Vermieter akzeptiert dies nicht. Er schrieb nun in seinem letzten Brief das die Sache für ihn ausgeschrieben sei und ich mich doch bitte an eine Rechtsberatung wenden sollte. Kündigung zum 01.07 sei fristgerecht und nicht zum 01.06.

    Könnt ihr mir dort helfen ? Ich werde nun wohl dann einen Mieterschutzverein aufsuchen müssen. Der kostet mich dann aber auch wieder Beitrag + Briefgebühren und irgendwie bin ich nicht bereit nun da um die 80-90 Euro auszugeben. Andererseits möchte ich auch nicht das der Vermieter an meine Kaution geht wenn ich die Miete ab 01.06 nicht mehr überweise. Möchte halt abgesichert sein.

    Achso, die Mieterhöhung sollte ab dem 01.05.14 sein.

    Lieben dank im Vorraus

    Andrea

  • Wichtig wäre auch noch zu erfahren, wann denn das Mieterhöhungsbegehren bei dir eingegangen ist. Das ist für die Einhaltung der Frist aus § 561 wichtig.

    Außerdem ist eine Kündigung immer zum Monatsende, also z.B. nicht zum 1.6. sondern zum 31.5.

  • Der Mieter kann bis zum Ablauf des zweiten Monats nach dem Zugang einer Mieterhöhungserklärung des Vermieters das Mietverhältnis außerordentlich zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen.

    Zugang: Mitte Februar
    Zustimmungsfrist: bis Ende April

    Kündigungsfrist: 2 Monate

    Ihre Kündigung: 10.3. ergibt wird erst am 1.4. wirksam und dauert 2 Monate, also April und Mai.
    30. Mai wäre aus meiner Sicht korrekt.

    Hinweis: Gekündigt wird immer zum Monatsende, 30. Mai nicht 1. Juni

  • Hallo und danke für die schnelle Antwort. Natürlich habe ich zum 31.05 gekündigt. Man ist irgendwie immer beim 01.06 wegen der neuen Wohnung, sorry :-). Das schreiben mit der Mieterhöhung wurde vom Verwalter am 17.02.14 geschrieben und wird dann wohl 2-3 Tage später hier eingegangen sein. Habe das genaue Datum mir nicht gemerkt wann es im Briefkasten war.

    Viele Grüße

  • Vielen Dank. Wie gehe ich nun am besten vor ? Anwalt oder Mieterschutzverein oder einfach am 31.05 ausziehen und es drauf ankommen lassen ? Problem wäre dann wohl die Schlüsselübergabe die ja dann nicht stattfindet weil der Vermieter/Verwalter auf Ende Juni besteht....

    Gekündigt wurde zum 31.05 natürlich. Sorry. Brief mit der Mieterhöhung wurde am 17.02.14 erstellt.

    Lieben Dank!

  • Hallo AndreaLeinchen06,

    wi hast Du die Kündigung formuliert?
    Ich würde mich unbedingt im Kündigungsschreiben auf das Mieterhöhungsbegehren beziehen und dann "zum nächstmöglichen Termin" aufgrund der gesetzlichen Regelungen gem. § 561 BGB kündigen. Ich gehe davon aus, dass das dann für Kalenderkundige der 31.05.2014 sei.
    Notfalls könntest Du das JETZT nochmals machen.

  • Hallo Berny,

    ich habe die Kündigung so formuliert:

    "Betreff: Kündigung zum 31.05.1014 nach Mieterhöhung §561 BGB


    Sehr geehrter Herr XXX,

    hiermit kündigen wir fristgerecht zum 31.05.2014 das Mietverhältnis für die Wohnung XXX, 2OG rechts
    Mit freundlichen Grüßen"

    Als er dann schrieb das wir die Frist ja nicht einhalten habe ich nochmal DIESEN Brief hier aufgesetzt und ihm geschickt:

    Betreff: Kündigung des Mietverhältnisses XXX Straße 2OG rechts zum 31.05.2014

    Sehr geehrter Herr XXX,

    wie bereits in unserer Kündigung erwähnt, kündigen wir fristgerecht zum 31.05.2014 nach Sonderkündigungsrecht § 561 BGB wegen Mieterhöhung.

    Erläuterung:
    Macht der Vermieter eine Mieterhöhung nach den §§ 558 oder 559 geltend, so kann der Mieter bis zum Ablauf des zweiten Monats nach dem Zugang der Erklärung des Vermieters das Mietverhältnis außerordentlich zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen. Kündigt der Mieter, so tritt die Mieterhöhung nicht ein.

    Aber auch darauf kam eben sein Schreiben gestern das wir eine 3 Monats Frist haben....

    Liebe Grüße
    Andrea

  • ich habe die Kündigung so formuliert:

    "Betreff: Kündigung zum 31.05.1014 nach Mieterhöhung §561 BGB
    hiermit kündigen wir fristgerecht zum 31.05.2014 das Mietverhältnis für die Wohnung XXX, 2OG rechts
    Als er dann schrieb das wir die Frist ja nicht einhalten habe ich nochmal DIESEN Brief hier aufgesetzt und ihm geschickt:

    Betreff: Kündigung des Mietverhältnisses XXX Straße 2OG rechts zum 31.05.2014
    wie bereits in unserer Kündigung erwähnt, kündigen wir fristgerecht zum 31.05.2014 nach Sonderkündigungsrecht § 561 BGB wegen Mieterhöhung.
    Erläuterung:
    Macht der Vermieter eine Mieterhöhung nach den §§ 558 oder 559 geltend, so kann der Mieter bis zum Ablauf des zweiten Monats nach dem Zugang der Erklärung des Vermieters das Mietverhältnis außerordentlich zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen. Kündigt der Mieter, so tritt die Mieterhöhung nicht ein.

    Aber auch darauf kam eben sein Schreiben gestern das wir eine 3 Monats Frist haben....


    Naja, auf den 561 hattest Du ja bereits im ersten Schreiben Bezug genommen.
    Ich würde es drauf ankommen lassen.
    Dem VM würde ich aber mitteilen, dass er sich selbst durch sein kurzsichtiges borniertes Verhalten die Möglichkeit nimmt, die Wohnung schon früher an einen ihm genehmen Nachmieter vermieten zu können.

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