Hallo,
ich möchte mich nun doch mal versichern da ich mittlerweile schon gar nicht mehr weiß ob ich im Recht oder Unrecht bin.
Es geht um folgendes. Mitte Februar bekam ich vom Verwalter Post mit einer Ankündigung zur Mieterhöhung/ Anpassung des Mietspiegels. Wir wohnen seit 4,5 Jahren in der Wohnung und es gab noch keine Mieterhöhung. Somit wird das ja alles Rechtens sein. Es handelte sich um 50 Euro. Ich sollte den Brief unterschreiben und zurück senden.
Nun waren wir aber schon seit ca 10 Monaten auf der Suche nach einer neuen Wohnung und diese fanden wir auch Ende Februar. Sehr passend. Die neue Wohnung ist ab dem 01.06 frei und somit habe ich im Internet ein bißchen recherchiert und kam auf das Thema Sonderkündigungsrecht. Wegen Mieterhöhung.
Ich schieb dem Verwalter die Wohnungskündigung und kündigte fristgerecht nach Sonderkündigungsrecht § 561 BGB.
Mein Brief ging am 06.03.2014 hier raus und laut Antwort des Verwalters ist er dort am 10.03.2014 eingegangen.
Nun folgten weitere Briefwechsel denn der Verwalter akzeptiert die Kündigung zum 01.06 nicht sondern nur zum 01.07 und verweist auf die 3 Monats Kündigungsfrist da mein Brief ja erst am 10.03 dort eingegangen sei.
Das ist auch alles richtig WÄRE da nicht dieses Sonderkündigungsrecht wovon wir gebrauch machen wollen. Ich kündige ja nicht "normal" sondern eben aufgrund der Mieterhöhung.
Der Gesetzestext lautete so: Macht der Vermieter eine Mieterhöhung nach den §§ 558 oder 559 geltend, so kann der Mieter bis zum Ablauf des zweiten Monats nach dem Zugang der Erklärung des Vermieters das Mietverhältnis außerordentlich zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen. Kündigt der Mieter, so tritt die Mieterhöhung nicht ein.
Bin ich nun ganz verwirrt oder versteh ich die Sache nicht richtig ? Vermieter akzeptiert dies nicht. Er schrieb nun in seinem letzten Brief das die Sache für ihn ausgeschrieben sei und ich mich doch bitte an eine Rechtsberatung wenden sollte. Kündigung zum 01.07 sei fristgerecht und nicht zum 01.06.
Könnt ihr mir dort helfen ? Ich werde nun wohl dann einen Mieterschutzverein aufsuchen müssen. Der kostet mich dann aber auch wieder Beitrag + Briefgebühren und irgendwie bin ich nicht bereit nun da um die 80-90 Euro auszugeben. Andererseits möchte ich auch nicht das der Vermieter an meine Kaution geht wenn ich die Miete ab 01.06 nicht mehr überweise. Möchte halt abgesichert sein.
Achso, die Mieterhöhung sollte ab dem 01.05.14 sein.
Lieben dank im Vorraus
Andrea