Hallo zusammen,
mein Umzug steht mit allem Streß bevor und nun muss ich mich auch noch um Renovierungen kümmern. Folgendes steht im Mietvertrag:
Endet das Mietverhältnis, bevor Schönheitsreparaturen erstmals oder erneut fällig geworden sind, so ist der Mieter verpflichtet die anteiligen Kosten der Schönheitsreparaturen an den Vermieter zu bezahlen:
[INDENT]Bei durchschnittlicher Abnutzung beträgt die Quote je voll abgelaufenes Jahr
für Küchen und Bäder 20%
für Wohn- und Schlafräume 12%
der vollen Renovierungskosten.
Bei unterdurchschnittlicher Abnutzung berechnet sich die Quote nach dem kürzesten Zeitraum, dem die Abnutzung entspricht.
[/INDENT]
Weiterhin steht auch drin, dass ich die Renovierung selbst übernehmen kann.
Nun meine Frage: Ist das rechtens, die Renovierungskosten in dieser Quote auf mich abzuwälzen? Und wer bestimmt den Grad der Abnutzung?
Muss ich zwingend jeden Raum streichen, oder kann ich, wenn der Anstrich noch ordentlich ist, auch darauf verzichten? Oder muss ich dann damit rechnen, hohe Malerrechnungen von der Kaution abgezogen zu bekommen?
Vielen Dank schon mal und viele Grüße,
Chandler