Mieterhöhung nach einem (1) Monat trotz neuem Hauptmieter?

  • Folgende Situation:

    Ich (Person A) habe 1 1/2 Jahre lang mit meiner Mitbewohnerin (Person B) in einer WG gelebt, mein Vater hat an Person B untervermietet (auf Wunsch der Vermieter).

    Nun haben wir den Vertrag zum 01.03.2014 gekündigt, meine Mitbewohnerin (Person B) sprang als neue Hauptmieterin ab dem 01.03.2014 ein (da ich noch nicht sicher war ob ich weiter studieren würde) und es wurde ein neuer Vertrag unterzeichnet. Meine Mitbewohnerin (Person B) vermietet nun an mich (Person A) und eine weitere Mitbewohnerin (Person C) unter die zum 01.03.2014 eingezogen ist.

    Wohnung 3.EG - 80qm - 3 Zimmer, Küche, Bad

    Miete bisher:
    Kaltmiete: 480€
    Nebenkosten: 60€

    Miete neu:
    Kaltmiete: 550€
    Nebenkosten: 80€

    Mietspiegel 2014 im entsprechenden Stadtteil: 5,29€ -> 423,20€ (Quelle: wohnungsboerse.net)

    Begründung für die Mieterhöhung sind höhere Verschleiß- und Abfallkosten (:confused: - Tonnen sind nie voll) durch die 3. Mitbewohnerin weil in den anderen Wohnungen nur jeweils 2 Personen wohnen. (Sollte da mal ein Kind kommen wirds interessant. :eek:)

    Die Frage ist: Ist das alles so korrekt? Können wir gegen die Mieterhöhung etwas unternehmen?
    Gibt es Gesetze die wir anbringen könnten warum eine Mieterhöhung so nicht rechtens ist?

    Ich hatte er´googelt das durchaus eine Erhöhung wegen einem höheren Verschleiß rechtens sein kann, dann aber nur um 10-20 Euro und auch nur wenn dadurch der vorhandene Raum anders genutzt wird als vorgesehen. Ich persönlich kenne genug Personen die solch eine Wohnung zu dritt nutzen, egal ob als WG oder Pärchen mit Kind.


    Hatte ich einmal gehört?:
    - Miete darf meines Wissens erst nach einem Jahr erhöht werden (träfe ja vor allem auf die neue Untermieterin zu?! Oder gilt das ab neu geschlossenem Vertrag dann gilt es für uns alle?!)
    - 120% im Vergleich zum Mietspiegel dürfen nicht überschritten werden?!
    - Ist die Rechtfertigung der Mieterhöhung korrekt?

    Hoffe Ihr könnt uns helfen und Klarheit mit dieser Sachlage und meinen ganzen Gedanken schaffen, Miete soll ab April also dem 01.04.2014 erhöht gelten, informiert wurden wir letzte/vorletzte Woche.

    Ein Hinweis wie wir vorgehen müssen wäre sehr toll.

    Liebe Grüße

    Einmal editiert, zuletzt von udebude (23. März 2014 um 18:42)

  • Sie irren hier leider gewaltig.

    Wenn Sie einen neuen Mietvertrag abgeschlossen haben, ist das keine Mieterhöhung.

    Eine Mieterhöhung kann nur bei einem bestehenden Vertrag gefordert werden.


  • Ich (Person A) habe 1 1/2 Jahre lang mit meiner Mitbewohnerin (Person B) in einer WG gelebt, mein Vater hat an Person B untervermietet


    Allein dies mag verstehen, wer will. Ich jedenfalls nicht.:confused:

  • @ Kolinum, Da habe ich mich falsch ausgedrückt! Entschuldigen Sie. Sehr unübersichtlich geschrieben von mir!

    Mietvertrag unterschrieben und geltend mit 480€ Kaltmiete ... ab dem 1.03.2014., hier zog auch die neue Untermieterin ein und dies war bekannt.

    Jetzt vor einer Woche kommt eine E-Mail mit der Aussage das die Miete ab dem 01.04.2014 angepasst wird auf die 550€ Kaltmiete ... .

    Im Mietvertrag (der ab dem 01.03.2014 gilt) stehen durchaus 480€ Kaltmiete und 60€ Nebenkosten. Also besteht seit dem 01.03.2014 der Vertrag, hier wurde er neu geschlossen. Jetzt soll er plötzlich zum 01.04.2014 angepasst werden.


    Berny: Mein Vater hat die Wohnung gemietet und wir haben ein Zimmer an meine Mitbewohnerin (Person B) untervermietet. Dies geschah auf Wunsch des Vermieters da dieser EINE Person als Ansprechpartner haben wollte und nicht zwei Studenten. Also wohnten damals ich und meine Mitbewohnerin in der Wohnung.

    Dies ist im ab 01.03.2014 gelten Vertrag wieder so. Die Mutter von Person B mietet wieder und vermietet an mich und die neue Mitbewohnerin unter. Also leben ich und die beiden Mitbewohnerinnen hier in der Wohnung (WG). So schwer ist die Sachlage garnicht ;)


    Liebe Grüße

    Hoffe es wird jetzt ein wenig klarer. Wenn nicht beantworte ich sehr gerne jede weitere Frage die hilft die Problematik und Fragestellung zu lösen.

    11 Mal editiert, zuletzt von udebude (23. März 2014 um 19:26)

  • [quote='1']

    " Berny: Mein Vater hat die Wohnung gemietet und wir haben ein Zimmer an meine Mitbewohnerin (Person B) untervermietet."
    - Sowas ist nicht möglich.

    "Dies ist im ab 01.03.2014 gelten Vertrag wieder so. Die Mutter von Person B mietet wieder ..."
    - Als Untermieter von Deinem Vater?

    "und vermietet an mich und die neue Mitbewohnerin unter"
    - Also sind Deine Mitbewohnerin und Du dann Unter-Unter-Mieter...?

  • bis zum 28.02.2014:
    Vermieter vermietet Wohnung an meinen Vater. Ich wohne in der Wohnung + Mitbewohnerin mit Untermietvertrag (mit meinem Vater geschlossen der zu diesem Zeitpunkt Hauptmieter war).

    ab dem 01.03.2014:
    Vermieter vermietet an die Mutter meiner Mitbewohnerin. Die Mitbewohnerin wohnt hier + Ich und die neue Mitbewohnerin haben einen Untermietvertrag unterzeichnet (mit der Mutter meiner Mitbewohnerin die folglich Hauptmieterin ist.).

    P.S. Warum ist das nicht möglich. Wofür gibt es dann Untermietverträge?! Ich bin verwirrt.

    Hab da mal was gemalt.

    Also ich denke die Konstellation ist vollkommen in Ordnung. Oder?! :eek: :(


    Falls so okay dann würde ich gerne wieder weitermachen. :)

    Vertrag am 01.03.2014 geschlossen mit 480€ Kaltmiete und 60€ Nebenkosten.
    Vor einer Woche Mail mit Mieterhöhung ab dem 01.04.2014
    Neue Miete ab dem 01.04.2014 soll 550€ und 80€ Nebenkosten betragen.

    3 Mal editiert, zuletzt von udebude (23. März 2014 um 19:40)

  • Na gut, sei es drum...

    Eine Mieterhöhung nach einem Monat Mietzeit ist nicht möglich.
    Ein Mieterhöhungsverlangen kann frühestens nach 12 Monaten Mietzeit mit der Wirkung ab dem 15. Monat gestellt werden.

  • Entschuldige die schlechte Beschreibung des Sachstandes Berny. Ich hoffe ich konnte es jetzt deutlich machen. :)

    Wie müsste das ganze jetzt laufen, welche Antwort müssten wir der Vermieterin geben? Können wir uns hierbei auf einen Gesetzestext beziehen?

    Liebe Grüße
    Alex

    Einmal editiert, zuletzt von udebude (23. März 2014 um 19:54)

  • Ihre Grafik taugt auch nix.

    "Mein Vater bis zum 28.2.14" und dann löste er sich auf.

    Weiterhin wurde der Mietvertrag durch Sie gekündigt: "Nun haben wir den Vertrag zum 01.03.2014 gekündigt",

    Junger Mann, bringen Sie erst mal eine verständliche Ordnung in Ihr Geschreibsel. Dann sehen wir weiter.

  • Kolinum, so ist das leider, wenn man sich um Dinge kümmern muss für die man nicht verantwortlich ist aber die Auswirkungen auf einen haben sowie sich alle Informationen zusammensuchen muss.

    Lassen wir alles was vorher war Vergangenheit sein. Die Sachlage ist die, dass am 01.03.2014 ein neuer Mietvertrag für die Wohnung unterschrieben wurde, das Mietverhältnis sich komplett änderte. 480€ Kaltmiete vereinbart wurden. Jetzt Ende des Monats soll die Miete auf 550€ erhöht werden mit Beginn am 01.04.2014..

    Ich habe dank Berny und einer befreundeten Anwältin und ehemaligen Rechtspflegerin (die sich leider eben erst gemeldet hat :( :) ) die Problematik jetzt wie folgt gelöst.

    Mieterhöhung 1 Monat nach Vertragsschluss nach BGB - §558 Abs. (1) ist unzulässig.
    Mieterhöhung 1 Monat nach Vertragsschluss nach BGB - §558b Abs. (1) + (2) ist unzulässig (erst ab dem dritten Kalendermonat, der auf den Monat des Zugangs folgt)
    Mieterhöhung über ortsübliche Vergleichsmiete unzulässig §558 Abs. (1) + §558c + §558d (trifft auch zu 423 Euro qualifizierter Mietspiegel, Mieterhöhung auf 550 Euro)

    Damit sollte unsere Problematik ab Montag gelöst sein.

    Ich danke Ihnen trotzdem für Ihre Hilfe und werde mich falls ich nochmals Hilfe brauche kürzer und genauer fassen.

  • Die Sachlage ist die, dass am 01.03.2014 ein neuer Mietvertrag für die Wohnung unterschrieben wurde, das Mietverhältnis sich komplett änderte. 480€ Kaltmiete vereinbart wurden. Jetzt Ende des Monats soll die Miete auf 550€ erhöht werden mit Beginn am 01.04.2014..

    Na, geht doch! Jetzt ist das klar wie Kloßbrühe. Wie schon gesagt kann die Miete erst nach einem Jahr erhöht werden.

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