Beiträge von udebude

    Guten Tag zusammen,

    folgende Situation:

    - Meine Mutter wohnt einem 4 Parteien Haus auf dem Land.

    - Sie ist seit 3+ Jahren Mieterin einer Wohnung im Erdgeschoss.

    - Wohnung 2 ist durch ein älteres Ehepaar bewohnt

    - Wohnung 3 ist eine Ferienwohnung

    - Wohnung 4 ist eine Mietwohnung die aktuell leer steht.

    -> nun Stand gestern und heute der Vermieter mit Kaufinteressenten vor der Tür, meine Mutter kannte Ihre Rechte noch nicht und hat erstmal die Interessenten in die Wohnung gelassen. Es ist alles nett und freundlich abgelaufen.

    Plan des Vermieters:

    - er möchte das Haus + Grundstück verkaufen. Beide Interessenten möchten die Wohnung meiner Mutter sowie die Wohnung 3 (Ferienwohnung) verbinden und privat nutzen. Das ältere Ehepaar darf wohnen bleiben. Wohnung 4 soll eine Ferienwohnung werden.

    Fragen die sich mir stellen:

    1. Wie lange dauert es von Unterschrift Kaufvertrag bis zu dem Moment wo Sie meiner Mutter kündigen können?

    2. Besteht ein Vorkaufsrecht nach § 577 BGB?

    3. Sollte ein Vorkaufsrecht bestehen und der Vermieter meine Mutter nicht davon in Kenntnis setzen, besteht dann Schadensanspruch?

    4. Sollte es später doch zu keiner Eigennutzung kommen, besteht dann ein Recht auf Schadenanspruch?

    Leider gibt es in der Region (Ferienregion Naherholung) kaum Wohnraum und die Suche wird sich schwierig gestalten. Seht ihr eine Möglichkeit den Prozess möglichst lange zu ziehen? Ich möchte meiner Mutter irgendwie helfen, leider ist Sie durch die Situation sehr überfordert. Ich habe Ihr jetzt erstmal Ihre Rechte erklärt als Mieter, was Besichtigungstermine angeht - hoffe sie setzt das jetzt um.

    Ein Kauf des Objekts meinerseits kommt nicht in Frage. Die Immobilie ist groß, das Grundstück riesig. Leider aber das Dach undicht, EnBV wird in keinster Weise erfüllt, alte Ölheizung vorhanden im Hochwasserrisiko Gebiet mit Deich (Inland), Wasser im Keller usw. Die Kosten wären hier einfach für mich als jungen Arbeitnehmer in Probezeit nicht zu stemmen und evtl. ist auch abreißen und neu bauen die besser Investition für diese Immobilie.

    Ich hoffe ihr könnt mir ein paar Tipps geben.

    Viele Grüße,

    Alex

    Kolinum, so ist das leider, wenn man sich um Dinge kümmern muss für die man nicht verantwortlich ist aber die Auswirkungen auf einen haben sowie sich alle Informationen zusammensuchen muss.

    Lassen wir alles was vorher war Vergangenheit sein. Die Sachlage ist die, dass am 01.03.2014 ein neuer Mietvertrag für die Wohnung unterschrieben wurde, das Mietverhältnis sich komplett änderte. 480€ Kaltmiete vereinbart wurden. Jetzt Ende des Monats soll die Miete auf 550€ erhöht werden mit Beginn am 01.04.2014..

    Ich habe dank Berny und einer befreundeten Anwältin und ehemaligen Rechtspflegerin (die sich leider eben erst gemeldet hat :( :) ) die Problematik jetzt wie folgt gelöst.

    Mieterhöhung 1 Monat nach Vertragsschluss nach BGB - §558 Abs. (1) ist unzulässig.
    Mieterhöhung 1 Monat nach Vertragsschluss nach BGB - §558b Abs. (1) + (2) ist unzulässig (erst ab dem dritten Kalendermonat, der auf den Monat des Zugangs folgt)
    Mieterhöhung über ortsübliche Vergleichsmiete unzulässig §558 Abs. (1) + §558c + §558d (trifft auch zu 423 Euro qualifizierter Mietspiegel, Mieterhöhung auf 550 Euro)

    Damit sollte unsere Problematik ab Montag gelöst sein.

    Ich danke Ihnen trotzdem für Ihre Hilfe und werde mich falls ich nochmals Hilfe brauche kürzer und genauer fassen.

    bis zum 28.02.2014:
    Vermieter vermietet Wohnung an meinen Vater. Ich wohne in der Wohnung + Mitbewohnerin mit Untermietvertrag (mit meinem Vater geschlossen der zu diesem Zeitpunkt Hauptmieter war).

    ab dem 01.03.2014:
    Vermieter vermietet an die Mutter meiner Mitbewohnerin. Die Mitbewohnerin wohnt hier + Ich und die neue Mitbewohnerin haben einen Untermietvertrag unterzeichnet (mit der Mutter meiner Mitbewohnerin die folglich Hauptmieterin ist.).

    P.S. Warum ist das nicht möglich. Wofür gibt es dann Untermietverträge?! Ich bin verwirrt.

    Hab da mal was gemalt.

    Also ich denke die Konstellation ist vollkommen in Ordnung. Oder?! :eek: :(


    Falls so okay dann würde ich gerne wieder weitermachen. :)

    Vertrag am 01.03.2014 geschlossen mit 480€ Kaltmiete und 60€ Nebenkosten.
    Vor einer Woche Mail mit Mieterhöhung ab dem 01.04.2014
    Neue Miete ab dem 01.04.2014 soll 550€ und 80€ Nebenkosten betragen.

    @ Kolinum, Da habe ich mich falsch ausgedrückt! Entschuldigen Sie. Sehr unübersichtlich geschrieben von mir!

    Mietvertrag unterschrieben und geltend mit 480€ Kaltmiete ... ab dem 1.03.2014., hier zog auch die neue Untermieterin ein und dies war bekannt.

    Jetzt vor einer Woche kommt eine E-Mail mit der Aussage das die Miete ab dem 01.04.2014 angepasst wird auf die 550€ Kaltmiete ... .

    Im Mietvertrag (der ab dem 01.03.2014 gilt) stehen durchaus 480€ Kaltmiete und 60€ Nebenkosten. Also besteht seit dem 01.03.2014 der Vertrag, hier wurde er neu geschlossen. Jetzt soll er plötzlich zum 01.04.2014 angepasst werden.


    Berny: Mein Vater hat die Wohnung gemietet und wir haben ein Zimmer an meine Mitbewohnerin (Person B) untervermietet. Dies geschah auf Wunsch des Vermieters da dieser EINE Person als Ansprechpartner haben wollte und nicht zwei Studenten. Also wohnten damals ich und meine Mitbewohnerin in der Wohnung.

    Dies ist im ab 01.03.2014 gelten Vertrag wieder so. Die Mutter von Person B mietet wieder und vermietet an mich und die neue Mitbewohnerin unter. Also leben ich und die beiden Mitbewohnerinnen hier in der Wohnung (WG). So schwer ist die Sachlage garnicht ;)


    Liebe Grüße

    Hoffe es wird jetzt ein wenig klarer. Wenn nicht beantworte ich sehr gerne jede weitere Frage die hilft die Problematik und Fragestellung zu lösen.

    Folgende Situation:

    Ich (Person A) habe 1 1/2 Jahre lang mit meiner Mitbewohnerin (Person B) in einer WG gelebt, mein Vater hat an Person B untervermietet (auf Wunsch der Vermieter).

    Nun haben wir den Vertrag zum 01.03.2014 gekündigt, meine Mitbewohnerin (Person B) sprang als neue Hauptmieterin ab dem 01.03.2014 ein (da ich noch nicht sicher war ob ich weiter studieren würde) und es wurde ein neuer Vertrag unterzeichnet. Meine Mitbewohnerin (Person B) vermietet nun an mich (Person A) und eine weitere Mitbewohnerin (Person C) unter die zum 01.03.2014 eingezogen ist.

    Wohnung 3.EG - 80qm - 3 Zimmer, Küche, Bad

    Miete bisher:
    Kaltmiete: 480€
    Nebenkosten: 60€

    Miete neu:
    Kaltmiete: 550€
    Nebenkosten: 80€

    Mietspiegel 2014 im entsprechenden Stadtteil: 5,29€ -> 423,20€ (Quelle: wohnungsboerse.net)

    Begründung für die Mieterhöhung sind höhere Verschleiß- und Abfallkosten (:confused: - Tonnen sind nie voll) durch die 3. Mitbewohnerin weil in den anderen Wohnungen nur jeweils 2 Personen wohnen. (Sollte da mal ein Kind kommen wirds interessant. :eek:)

    Die Frage ist: Ist das alles so korrekt? Können wir gegen die Mieterhöhung etwas unternehmen?
    Gibt es Gesetze die wir anbringen könnten warum eine Mieterhöhung so nicht rechtens ist?

    Ich hatte er´googelt das durchaus eine Erhöhung wegen einem höheren Verschleiß rechtens sein kann, dann aber nur um 10-20 Euro und auch nur wenn dadurch der vorhandene Raum anders genutzt wird als vorgesehen. Ich persönlich kenne genug Personen die solch eine Wohnung zu dritt nutzen, egal ob als WG oder Pärchen mit Kind.


    Hatte ich einmal gehört?:
    - Miete darf meines Wissens erst nach einem Jahr erhöht werden (träfe ja vor allem auf die neue Untermieterin zu?! Oder gilt das ab neu geschlossenem Vertrag dann gilt es für uns alle?!)
    - 120% im Vergleich zum Mietspiegel dürfen nicht überschritten werden?!
    - Ist die Rechtfertigung der Mieterhöhung korrekt?

    Hoffe Ihr könnt uns helfen und Klarheit mit dieser Sachlage und meinen ganzen Gedanken schaffen, Miete soll ab April also dem 01.04.2014 erhöht gelten, informiert wurden wir letzte/vorletzte Woche.

    Ein Hinweis wie wir vorgehen müssen wäre sehr toll.

    Liebe Grüße

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!