Defektes Küchenfester und beleuchtete Ausenwerbung. Mietminderung möglich/angebracht?

  • Guten Tag zusammen.

    Ich bräuchte einen Rat, bevor ich unseren örtlichen Mieterverein aufsuche, ob mein Vorhaben überhaupt von Erfolg gekrönt ist.

    In meinem Haushalt sind aktuell zwei Mängel, welche mich stören und am besten fange ich mal der Reihe nach an.


    1.

    Im Sommer 2013 ist uns aufgefallen, dass unser Küchenfenster weiter nach vorne kippt beim öffnen, als es eigentlich sollte. Eines der oberen Scharniere für die Kippfunktion wurde wohl vom Vormieter nur provisorisch mit Isolierband geflickt und fiel nun auseinander, als das Band sich im Sommer löste.

    Nachdem wir dies dem Vermieter gemeldet hatten, schickte uns dieser einen Menschen, welcher die Reparatur versuchte. Auch dieser nette Mensch konnte das Teil nur provisorisch mit Metallkleber befestigen und meldete dem Vermieter, wenn dies noch einmal geschieht, ist ein neues Fenster fällig.

    Im Dezember 2013 ging nun auch dieses Provisorium kaputt und wir meldeten es dem Vermieter. Jedoch keine Reaktion mehr im Anschluss.

    Im Januar 2014 wollten wir das Fenster nach dem Braten noch einmal vorsichtig kurz öffnen. Dieses Mal sprang uns das Fenster fast entgegen, bzw. nach Links über den Rahmen, als ob es nur noch von einem einzigen Scharnier gehalten wird. Seitdem öffnen wir es garnicht mehr.

    Eine erneute Meldung beim Vermieter ergab ein kurzes Telefonat mit der lapidaren Aussage: "Ich muss auf ein besseres Angebot warten. Ich kann mir keine 600 Euro aus den Rippen schneiden." Als kleiner Nebensatz: Kurze Zeit später befand sich der Vermieter im Urlaub für zwei Wochen.

    Seit dem keinerlei Rückmeldung. Auch eine erneute Anfrage vor einer Woche ergab bis jetzt noch keine Rückantwort. Wir kochen aktuell nur noch in der Wohnung, wenn alle anderen Fenster offen sind. Anders lässt sich die Feuchtigkeit und der Geruch nicht vermindern. Dies jedoch nicht besonders effizient.


    2.

    Vor ca. drei Wochen tauchte an unserem Wohnzimmerfenster ein Baugerüst auf. Unser Vermieter kam auf die Idee eine Außenwerbung zu installieren. Eine Info vorab, weder schriftlich oder mündlich, erreichte uns nicht.

    Diese Außenwerbung ist beleuchtet durch zwei abstehende mittelgroße Halogen-Scheinwerfer. Seit etwas mehr als einer Woche strahlt einer dieser Scheinwerfer ab 19 Uhr schräg in unser Wohnzimmerfenster hinein, so dass wir die ganze Zeit das Gefühl haben, die untergehende Abendsonne würde uns blenden. Selbst mit Rollo kommt man sich wie am frühen Morgen vor.

    Auch dort haben wir angefragt, ob eine entsprechende Abschirmung installiert wird, welche die Beleuchtung zu unserem Fenster hin unterbindet. Allerdings bis heute keine Antwort.

    Meine Frage ist nun, ob eine Mietminderung auf Grund dieser zwei Umstände Sinn macht oder sogar der Mieterverein aufgesucht werden soll?

    Einmal editiert, zuletzt von RichardPickman (21. März 2014 um 20:43)

  • Meine Frage ist nun, ob eine Mietminderung auf Grund dieser zwei Umstände Sinn macht oder sogar der Mieterverein aufgesucht werden soll?


    Klingt so, als würde der Mieterverein dann aber mal richtig Stress machen und mit Panzern vorfahren. ;)
    Im ernst: Ob Du Unterstützung bei der Durchsetzung Deiner Rechte benötigst, kannst ja nur Du entscheiden.

    Mietminderung ist sicherlich mindestens bei dem Fenster ein Thema. Möglicherweise auch ein Mieteinbehalt als Druckmittel.

    Störende Lichtimmissionen muss man m.W. auch nicht grundsätzlich hinnehmen. Wo da welche Grenzen zu ziehen sind, weiß ich aber nicht.

  • Klingt so, als würde der Mieterverein dann aber mal richtig Stress machen und mit Panzern vorfahren. ;)
    Im ernst: Ob Du Unterstützung bei der Durchsetzung Deiner Rechte benötigst, kannst ja nur Du entscheiden.

    Mietminderung ist sicherlich mindestens bei dem Fenster ein Thema. Möglicherweise auch ein Mieteinbehalt als Druckmittel.

    Störende Lichtimmissionen muss man m.W. auch nicht grundsätzlich hinnehmen. Wo da welche Grenzen zu ziehen sind, weiß ich aber nicht.

    Nun ja. Ich will den Vermieter nicht grundsätzlich überrollen. Jedoch kam es in der Vergangenheit schon öfter mal zu "Sturheiten" aber die Miete und die Nebenkosten werden grundsätzlich erhöht auf Grund von Nebensächlichkeiten. Des Weiteren leben wir direkt als erstes Haus an einer Bundesstraße gegenüber von einem Bahnhof und die Fenster sind noch nicht einmal auf Schallschutz ausgerichtet. Das Haus ist nur teilweise isoliert, wodurch uns schon einiges an Energiekosten entsteht und die Badewanne, welche total verkratzt ist, wurde trotz mehrfachem Zugeständnis bis heute nicht erneuert. Weiterhin bin ich der Meinung, dass die Anbringung einer beleuchteten Außenwerbung, deren abgehangene Scheinwerfer lediglich einen Meter von unserem Fenster entfernt sind und somit quasi direkt in unser Wohnzimmer leuchten, zumindest mit allen Mietern abgesprochen sein sollte.

    Sicherlich bin ich selbst schuld, dass ich in eine Wohnung mit diesen Mängeln gezogen bin, ohne diese entsprechend zu reklamieren. Irgendwann muss aber auch mal gut sein und man kann nicht immer nur die Finanzen des Vermieters berücksichtigen.

  • Du musst nicht begründen, warum Dir ein kaputtes Fenster und nächtelanges Licht im Wohnzimmer nicht gefallen und warum Du da nun an den Vermieter gehen willst. Das versteht sicherlich auch so jeder. :)

    Inwieweit der Vermieter vorher mit Euch besprechen muss, was er alles an seine Hauswand kleistert, weiß ich nicht. Das Licht, das in Deine Wohnung fällt, wäre dadurch wahrscheinlich aber auch nicht dunkler.

    Das Licht ist da und das Fenster ist kaputt. Alles andere ist ja nur irrelevantes Beiwerk. Befrage doch mal Herrn Guugel nach "mietminderung", "mieteinbehalt", "mietrecht lichtimmession" und sowas. Da kann man sich zum allergrößten Teil anlesen, wie man eine solche Angelegenheit angeht.

  • Hallo RichardPickman,

    bzgl. des defekten Fensters würde ich dem VM per Einwurfeinschreiben den Schaden schildern und ihn auffordern, auch im Hinblick auf § 535 BGB, ihn zeitnah zu beheben, um weitere Schäden an der Mietsache und Mietminderungen zu vermeiden.

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