Mietvertrag unterfalschen Vorraussetzungen....

  • Erst mal ein Hallo an die Forenmitglieder....

    habe folgendes Problem, bzw. Fragen.
    Es wurde eine Räumlichkeit angemietet unter dem Motto arbeiten und wohnen. Nach der Erstbesichtigung wurde uns klar das erforderliche Umbaumaßnahmen anfallen um auch ein Wohnen zu ermöglichen, hauptsächlich im sanitären und elektrischen Bereich (alte Leitungen erneuern usw.) Damit waren wir auch einverstanden.
    Wir unterschrieben den Mietvertrag beginnend zum 01.05.2014.
    Am Tag der Unterzeichnung hat ein Mitarbeiter einer Installateurfirma die anfallenden Arbeiten begutachtet.
    Dabei wurde festgestellt, das noch nicht einmal eine Warmwasserleitung vorhanden ist, alle Abflüsse sind zuzementiert, das heißt, das komplett neue Zu- sowie Abwasserleitungen vom Hauptanschluss gelegt werden müssen.
    Im elektrischen Bereich sogar eine neue Zuleitung für Durchlauferhitzer.
    Das sprengt natürlich unsere Kalkulation. Wir gingen davon aus, Wasserbecken, Dusche Amaturen und dann wäre es erledigt.
    Nun kommt aber auch noch hinzu, das keine Frischluft in die Räumlichkeit kommt. Zu Erklärung...es befinden sich 4 grosse Fenster in der Räumlichkeit, die aber feststehend sind, also nicht zu öffnen (Rahmen und Scheibe). Sonst keine Fenster. Nur die Zugangstüre.
    Wir haben zwar die Fenster bei der Besichtigung gesehen, aber nicht darauf geachtet, weil jeder normale Mensch davon ausgeht, das Fenster auch zu öffnen sind.
    Wir möchten nun von dem Mietvertrag zurücktreten...ich weiß normal sind 3 Monate Kündigungsfrist geltend und die dementsprechende Miete zu zahlen.
    Aber unter diesen Umständen ????
    Über Eure Hilfe oder Tipps würde ich mich freuen...

    Einmal editiert, zuletzt von Jolli1 (19. März 2014 um 21:03)

  • Tut mir leid, Jolli1, Ihr habt angemietet wie der Istzustand war. Gibt es irgendwelche Zusatzvereinbarung bzgl. noch bis Mietbeginn auszuführende Arbeiten vermieterseits?

    "Aber unter diesen Umständen ????"
    - ... die Ihr offensichtlich billigend inkauf genommen hattet. Wer mietet sich denn in eine Ruine ein...?

  • Es müssen ale Zusatzvereinbarungen auf den Tisch. So ein "Arbeiten und Wohnen" wird ja sicher nicht ohne genauere Definition und Kostenaufteilung der notwendigen Sanierungsarbeiten vereinbart, oder? Verpflichtet der Mieter sich vertraglich zu den Arbeiten? Was passiert bei Kündigung/Auszug des Mieters?

    Ich behaupte zudem: Keine Renovierung und Sanierung bleibt innerhalb der Kosten, nach denen sie anfangs ausschauen. Deswegen gibt es Kostenvoranschläge, die man sich einholen sollte ...

  • Es müssen ale Zusatzvereinbarungen auf den Tisch. So ein "Arbeiten und Wohnen" wird ja sicher nicht ohne genauere Definition und Kostenaufteilung der notwendigen Sanierungsarbeiten vereinbart, oder? Verpflichtet der Mieter sich vertraglich zu den Arbeiten? Was passiert bei Kündigung/Auszug des Mieters?

    Ich behaupte zudem: Keine Renovierung und Sanierung bleibt innerhalb der Kosten, nach denen sie anfangs ausschauen. Deswegen gibt es Kostenvoranschläge, die man sich einholen sollte ...

    Keine Verpflichtung unsererseits im Vertrag zu Sanierung, ganz normaler Mietvertrag ohne Zusatzvereinbarung, ursprünglich geforderte Kaltmiete wurde etwas weniger.
    Aber dürfen Räumlichkeiten ohne Frischluftzufuhr überhaupt zum wohnen vermietet werden ???
    Alleine die 4 Fenster austauschen lassen würde ein Vermögen kosten....

  • Es müssen ale Zusatzvereinbarungen auf den Tisch. So ein "Arbeiten und Wohnen" wird ja sicher nicht ohne genauere Definition und Kostenaufteilung der notwendigen Sanierungsarbeiten vereinbart, oder? Verpflichtet der Mieter sich vertraglich zu den Arbeiten? Was passiert bei Kündigung/Auszug des Mieters?

    Ich behaupte zudem: Keine Renovierung und Sanierung bleibt innerhalb der Kosten, nach denen sie anfangs ausschauen. Deswegen gibt es Kostenvoranschläge, die man sich einholen sollte ...

    Es gibt keine Zusatzvereinbarungen in dem Mietvertrag, die Kaltmiete wurde etwas nachgelassen. Keine vertragliche Verpflichtung unsererseits zur Renovierung.
    Aber darf überhaupt eine Räumlichkeit ohne Frischluftzufuhr zum Wohnen vermietet werden ??
    Alleine der Austausch der 4 Fenster würde ein Vermögen kosten.

  • Es müssen ale Zusatzvereinbarungen auf den Tisch. So ein "Arbeiten und Wohnen" wird ja sicher nicht ohne genauere Definition und Kostenaufteilung der notwendigen Sanierungsarbeiten vereinbart, oder? Verpflichtet der Mieter sich vertraglich zu den Arbeiten? Was passiert bei Kündigung/Auszug des Mieters?

    Ich behaupte zudem: Keine Renovierung und Sanierung bleibt innerhalb der Kosten, nach denen sie anfangs ausschauen. Deswegen gibt es Kostenvoranschläge, die man sich einholen sollte ...

    Es gibt keine Zusatzvereinbarungen in dem Mietvertrag, die Kaltmiete wurde etwas nachgelassen. Keine vertragliche Verpflichtung unsererseits zur Renovierung.
    Aber darf überhaupt eine Räumlichkeit ohne Frischluftzufuhr zum Wohnen vermietet werden ??
    Alleine der Austausch der 4 Fenster würde ein Vermögen kosten.

  • Das bedeutet, Ihr habt vor, dem Vermieter seine Bude zu sanieren und müsst bei Auszug auch noch befürchten, dass er Euch erzählt, dass das so, wie Ihr es gemacht habt, für ihn nicht in Ordnung ist? Und wenn der (neue) Abfluss während der Mietzeit mal nicht mehr funktioniert, ist das dann ein Mietmangel, für den der Vermieter zuständig ist, oder ist das dann Euer eigenes (kostenpflichtiges) Problem, weil Ihr es ja auch eingebaut habt? Solche Unwägbarkeiten würde ich in diesem und in den nächsten fünf Leben niemals eingehen ...

    Ob die Fenster bei der Frage, was vermietet werden darf, das größte Problem sind, wo der Bude sogar das Warmwasser fehlt, wage ich zu bezweifeln.

    Ob es irgendwelche Bestimmungen zu Lüftungsmöglichkeiten in Wohnräumen gibt, weiß ich nicht, wage ich aber zu bezweifeln. Der Meinung, dass jederman davon ausgeht, dass Fenster zu öffnen sind, teile ich jedenfalls nicht. Gerade Fenster hätte ich aus verschiedenen Gründen als potentieller Mieter bei der Besichtigung der Wohnung genau inspiziert (und ausprobiert).

    Hast Du denn schon mit dem Vermieter gesprochen, dass Dir der Aufwand zu hoch geworden ist und Du daher nicht einziehen kannst?

  • Das bedeutet, Ihr habt vor, dem Vermieter seine Bude zu sanieren und müsst bei Auszug auch noch befürchten, dass er Euch erzählt, dass das so, wie Ihr es gemacht habt, für ihn nicht in Ordnung ist? Und wenn der (neue) Abfluss während der Mietzeit mal nicht mehr funktioniert, ist das dann ein Mietmangel, für den der Vermieter zuständig ist, oder ist das dann Euer eigenes (kostenpflichtiges) Problem, weil Ihr es ja auch eingebaut habt? Solche Unwägbarkeiten würde ich in diesem und in den nächsten fünf Leben niemals eingehen ...

    Ob die Fenster bei der Frage, was vermietet werden darf, das größte Problem sind, wo der Bude sogar das Warmwasser fehlt, wage ich zu bezweifeln.

    Ob es irgendwelche Bestimmungen zu Lüftungsmöglichkeiten in Wohnräumen gibt, weiß ich nicht, wage ich aber zu bezweifeln. Der Meinung, dass jederman davon ausgeht, dass Fenster zu öffnen sind, teile ich jedenfalls nicht. Gerade Fenster hätte ich aus verschiedenen Gründen als potentieller Mieter bei der Besichtigung der Wohnung genau inspiziert (und ausprobiert).

    Hast Du denn schon mit dem Vermieter gesprochen, dass Dir der Aufwand zu hoch geworden ist und Du daher nicht einziehen kannst?

    Ja, habe ich gemacht und er will volle 3 Monatsmieten haben, dann würde der Vetrag aufgehoben.
    Mietvertrag ab 01.05.2014, unterschrieben am 12.03.14

  • Sie können sofort fristgerecht kündigen, auch wenn Sie die Wohnung noch nicht in Besitz genommen haben.
    Also schnell fristgerecht zum 30. Juni 2014 kündigen. Da sparen Sie schon mal 1 Monatsmiete. Müssten also Mai und Juni berappen.

    Aber Achtung: Lassen Sie sich aber die Wohnung am 1.5. trotzdem übergeben. Denn für den verbleibenden Zeitraum sind Sie voll verantwortlich. Nicht das Ihr Vermieter in dieser Zeit in der Wohnung sonstwas anstellt.

  • Kolinum
    werde die Kündigung so machen.
    Hier die mail an mich vom Vermieter:

    Ich bestätige hiermit noch einmal schriftlich das heute mit Ihnen Herr Vieren und Ihrem Sohn geführte Gespräch.

    Sie teilten mit, dass Sie den am 13.03.2014 zwischen uns geschlossenen Mietvertrag für die Räumlichkeiten ............. aus finanziellen Gründen nicht einhalten können und rückgängig machen möchten.

    Ich bin zwangsläufig mit einer Aufhebung des Mietvertrages einverstanden; Voraussetzung dafür ist aber die Abstandszahlung von 1.500 €. Hiermit komme ich Ihnen schon entgegen, anstelle meiner ursprünglichen Forderung von 3 Kaltmieten, d.h. 1.800 €.

    Ich bitte Sie, die Abstandszahlung von 1.500 € innerhalb von einer Woche, d.h. bis zum 26.03.2014 zu überweisen, auf:


    Also läge ich bei 2 MM die dann aber auch erst zum 1.5 und 1.6. fällig wären ?

  • Hallo Jolli1,

    auch wenn Du dreimal dasselbe postest, wird Eure Lage nicht besser... - Drücke zwischendurch mal F5, dann wird die Anzeige aufgeräumt.

    Zum Thema:
    "Keine Verpflichtung unsererseits im Vertrag zu Sanierung, ganz normaler Mietvertrag ohne Zusatzvereinbarung, ursprünglich geforderte Kaltmiete wurde etwas weniger."
    - OK.

    "dürfen Räumlichkeiten ohne Frischluftzufuhr überhaupt zum wohnen vermietet werden ???"
    - Weshalb nicht? Es liegt doch am Mietinteressenten, freiwillig eine Bruchbude anzumieten.

    "Alleine die 4 Fenster austauschen lassen würde ein Vermögen kosten...."
    - Deine subjektive Meinung. Ausserdem: wen interessiert's?

    "er will volle 3 Monatsmieten haben, dann würde der Vetrag aufgehoben."
    - Nicht aufgehoben, sondern beendet, korrekt.

    "Mietvertrag ab 01.05.2014, unterschrieben am 12.03.14"
    - Wen Ihr jetzt "zum nächstmöglichen Termin" (so die Formulierung) kündigt (per Einwurfeinschreiben oder gegen Quittung) kündigt, wäre das dann zum 30.06.2014.


  • Zitat VM:
    "Ich bitte Sie, die Abstandszahlung von 1.500 € innerhalb von einer Woche, d.h. bis zum 26.03.2014 zu überweisen, auf:"

    Also läge ich bei 2 MM die dann aber auch erst zum 1.5 und 1.6. fällig wären ?


    1. Der VM hat einen Termin angegeben.
    2. Rechnen musste selbst.

  • Bei ordentlicher Kündigung
    2 Monatmieten = 1200 € + Betriebskosten = ca. 150 € = 1350 @
    Es würde kein Verbrauchsanteil anfallen.
    Desweiteren haben Sie ausreichend Zeit Dinge zu regeln.

    Angebot Vermieter

    Zahlung = 1500 €
    Vorteil für Vermieter: Er kann die Wohnung sofort weitervermieten und hätte satte 1500 € Gewinn geschöpft.
    Sie müssten dann einen taggenauen Aufhebungsvertrag abschließen.

    Für Sie: 1500 - 1350 = 150 Mehrkosten

    Einmal editiert, zuletzt von Kolinum (20. März 2014 um 14:38)

  • Angebot Vermieter

    Zahlung = 1500 €
    Vorteil für Vermieter: Er kann die Wohnung sofort weitervermieten und hätte satte 1500 € Gewinn geschöpft.
    Sie müssten dann einen taggenauen Aufhebungsvertrag abschließen.

    Für Sie: 1500 - 1350 = 150 Mehrkosten

    Vorteil für Mieter hierbei:
    Der Aufhebungsvertrag könnte per sofort geschlossen werden, so dass es - im Gegensatz zur ordentlichen Kündigung mit (theoretisch) erforderlichen Wohnungsübergaben - keinesfalls mehr zu Renovierungs- oder Nebenkostenabrechnungsstreitigkeiten wegen der "Ruine" kommen kann.

  • Nun hat sich herausgestellt, das es sich um eine reine Gewerbefläche handelt. Gewerbemietvertrag lautet auf Büro und Wohnen. Laut Bauaufsichtsamt muss ein Bauantrag für eine Nutzungsumwandlung gestellt werden. Also Umbau usw.
    Hätte denn ein Mietvertrag überhaupt so gemacht werden dürfen ?? Für meine Begriffe ist dieser dann doch ungültig. Geplant waren für Büro/Lager ca. 40 qm, Wohnung ca. 100 qm.
    Wie schon gesagt, kein Bad vorhanden, keine Frischluftzufuhr, keine Küche, zumindestens sanitärmässig, Mitbenutzung Toilette auf dem Flur, ausserhalb der Räumlichkeit...
    Was kann ich nun machen.....

  • Mein Tipp als erfahrener Hausverwalter:

    Nicht hier im Forum rumfragen, sondern zu einem auf Mietrecht spezialisierten Anwalt gehen! Ansonsten wird es teuer!

    Meine Vermutung ist, dass der Mietvertrag unwirksam ist, also keine Zahlungsverpflichtung besteht, da der Mietgegenstand die grundlegenden Eigenschaften nicht aufweist, die zum Wohnen vorausetzung ist. Auch sollte man abklären, ob der Eigentümer die Einheit überhaupt zu Wohnzwecken vermieten darf. Es ist nämlich nicht so ohne Weiteres erlaubt, eine Gewerbefläche als Wohnung zu nutzen. Es bedarf eines Antrags auf Nutzungsänderung beim zuständigen Bauamt. Dass es sich hier um eine Gewerbeeinheit handelt, vermute ich aus der Beschreibung des Mietobjektes.

    Sollte der Mietvertrag wirksam sein, ist zu prüfen, wer für die Umbaumaßnahmen verantwortlich ist. Gibt es keine vertragliche Regelung, ist i. d. R. der Vermieter dafür zuständig. Einem Wohnraummieter ist es nicht zuzumuten, die Wohnung selber zu sanieren. Lediglich Schönheitsreparaturen sind auf dem Mieter umwälzbar.
    Das Verlegen von neuen Leitungen, etc. übersteigt dies jedoch immens und dürfte allein schon aus Sicherheitsgründen nicht auf einen Mieter umwälzbar sein.
    Es ist zu prüfen, ob die Nichtnutzbarkeit als Wohnung mangels grundlegender Sanitärinstallationen nicht sogar eine Mietminderung für die 2 bzw. 3 Monate nach sich ziehen kann. Wenn die Nutzbarkeit bei 0% liegt für das, was als vertragliche Nutzung vereinbart wurde, kann es sein, dass die Mietminderung bei 100 % liegt (der WARMmiete... ich kriege immer das Lachen, wenn sogar Anwälte meinen, es würde von der Kaltmiete gemindert... sowas nennt sich dann Experte).

    Dass die Fenster nicht zu öffnen sind, ist kein Mietmangel. Das hättet Ihr bei der Besichtigung sehen können.
    Das Ausbauen von Fenstern durch den Mieter finde ich übrigens SEHR Riskant. Das ist eine bauliche Änderung, die auch das Äußere des Objekts betrifft. Dafür kann ein Mieter in die Hölle kommen :D

    All dies, was ich hier resümiert habe führt nur zu einer klaren Erkenntnis: Geht zum Anwalt! Denn der Sachverhalt ist sehr kompliziert und mit viel Geld verbunden.

    VG
    Andreas

  • Vielen Dank Andreas, das waren mal klare Worte uns so sehe ich das auch.
    Habe heute vom Bauamt der Stadtverwaltung, genau das gleiche gehört. Es ist eine reine Gewerbefläche und nicht zum Wohnen geeignet. Es müsst sogar für das Bauen von Zwischenwänden usw. eine Baugenehmigung beantragt werden...und das alles auf unsere Kosten ????
    Habe heute per Post Annulierung des Vertrages gefordert, wenn keine Zustimmung diese als fristlose Kündigung zu betrachten.

  • Ich empfehle Dir dennoch, einen Anwalt aufzusuchen, und IHN die Aufhebung / Auflösung /o. A. aufsetzen zu lassen. Der kleinste Fehler kann teuer werden! Auch wenn man Anwälte vielleicht nicht mag, aber manchmal sind die unverzichtbar.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!