Vielen Dank Andreas, das waren mal klare Worte uns so sehe ich das auch.
Habe heute vom Bauamt der Stadtverwaltung, genau das gleiche gehört. Es ist eine reine Gewerbefläche und nicht zum Wohnen geeignet. Es müsst sogar für das Bauen von Zwischenwänden usw. eine Baugenehmigung beantragt werden...und das alles auf unsere Kosten ????
Habe heute per Post Annulierung des Vertrages gefordert, wenn keine Zustimmung diese als fristlose Kündigung zu betrachten.
Beiträge von Jolli1
-
-
Nun hat sich herausgestellt, das es sich um eine reine Gewerbefläche handelt. Gewerbemietvertrag lautet auf Büro und Wohnen. Laut Bauaufsichtsamt muss ein Bauantrag für eine Nutzungsumwandlung gestellt werden. Also Umbau usw.
Hätte denn ein Mietvertrag überhaupt so gemacht werden dürfen ?? Für meine Begriffe ist dieser dann doch ungültig. Geplant waren für Büro/Lager ca. 40 qm, Wohnung ca. 100 qm.
Wie schon gesagt, kein Bad vorhanden, keine Frischluftzufuhr, keine Küche, zumindestens sanitärmässig, Mitbenutzung Toilette auf dem Flur, ausserhalb der Räumlichkeit...
Was kann ich nun machen..... -
Kolinum
werde die Kündigung so machen.
Hier die mail an mich vom Vermieter:Ich bestätige hiermit noch einmal schriftlich das heute mit Ihnen Herr Vieren und Ihrem Sohn geführte Gespräch.
Sie teilten mit, dass Sie den am 13.03.2014 zwischen uns geschlossenen Mietvertrag für die Räumlichkeiten ............. aus finanziellen Gründen nicht einhalten können und rückgängig machen möchten.
Ich bin zwangsläufig mit einer Aufhebung des Mietvertrages einverstanden; Voraussetzung dafür ist aber die Abstandszahlung von 1.500 €. Hiermit komme ich Ihnen schon entgegen, anstelle meiner ursprünglichen Forderung von 3 Kaltmieten, d.h. 1.800 €.
Ich bitte Sie, die Abstandszahlung von 1.500 € innerhalb von einer Woche, d.h. bis zum 26.03.2014 zu überweisen, auf:Also läge ich bei 2 MM die dann aber auch erst zum 1.5 und 1.6. fällig wären ?
-
Das bedeutet, Ihr habt vor, dem Vermieter seine Bude zu sanieren und müsst bei Auszug auch noch befürchten, dass er Euch erzählt, dass das so, wie Ihr es gemacht habt, für ihn nicht in Ordnung ist? Und wenn der (neue) Abfluss während der Mietzeit mal nicht mehr funktioniert, ist das dann ein Mietmangel, für den der Vermieter zuständig ist, oder ist das dann Euer eigenes (kostenpflichtiges) Problem, weil Ihr es ja auch eingebaut habt? Solche Unwägbarkeiten würde ich in diesem und in den nächsten fünf Leben niemals eingehen ...
Ob die Fenster bei der Frage, was vermietet werden darf, das größte Problem sind, wo der Bude sogar das Warmwasser fehlt, wage ich zu bezweifeln.
Ob es irgendwelche Bestimmungen zu Lüftungsmöglichkeiten in Wohnräumen gibt, weiß ich nicht, wage ich aber zu bezweifeln. Der Meinung, dass jederman davon ausgeht, dass Fenster zu öffnen sind, teile ich jedenfalls nicht. Gerade Fenster hätte ich aus verschiedenen Gründen als potentieller Mieter bei der Besichtigung der Wohnung genau inspiziert (und ausprobiert).
Hast Du denn schon mit dem Vermieter gesprochen, dass Dir der Aufwand zu hoch geworden ist und Du daher nicht einziehen kannst?
Ja, habe ich gemacht und er will volle 3 Monatsmieten haben, dann würde der Vetrag aufgehoben.
Mietvertrag ab 01.05.2014, unterschrieben am 12.03.14 -
Es müssen ale Zusatzvereinbarungen auf den Tisch. So ein "Arbeiten und Wohnen" wird ja sicher nicht ohne genauere Definition und Kostenaufteilung der notwendigen Sanierungsarbeiten vereinbart, oder? Verpflichtet der Mieter sich vertraglich zu den Arbeiten? Was passiert bei Kündigung/Auszug des Mieters?
Ich behaupte zudem: Keine Renovierung und Sanierung bleibt innerhalb der Kosten, nach denen sie anfangs ausschauen. Deswegen gibt es Kostenvoranschläge, die man sich einholen sollte ...
Es gibt keine Zusatzvereinbarungen in dem Mietvertrag, die Kaltmiete wurde etwas nachgelassen. Keine vertragliche Verpflichtung unsererseits zur Renovierung.
Aber darf überhaupt eine Räumlichkeit ohne Frischluftzufuhr zum Wohnen vermietet werden ??
Alleine der Austausch der 4 Fenster würde ein Vermögen kosten. -
Es müssen ale Zusatzvereinbarungen auf den Tisch. So ein "Arbeiten und Wohnen" wird ja sicher nicht ohne genauere Definition und Kostenaufteilung der notwendigen Sanierungsarbeiten vereinbart, oder? Verpflichtet der Mieter sich vertraglich zu den Arbeiten? Was passiert bei Kündigung/Auszug des Mieters?
Ich behaupte zudem: Keine Renovierung und Sanierung bleibt innerhalb der Kosten, nach denen sie anfangs ausschauen. Deswegen gibt es Kostenvoranschläge, die man sich einholen sollte ...
Es gibt keine Zusatzvereinbarungen in dem Mietvertrag, die Kaltmiete wurde etwas nachgelassen. Keine vertragliche Verpflichtung unsererseits zur Renovierung.
Aber darf überhaupt eine Räumlichkeit ohne Frischluftzufuhr zum Wohnen vermietet werden ??
Alleine der Austausch der 4 Fenster würde ein Vermögen kosten. -
Es müssen ale Zusatzvereinbarungen auf den Tisch. So ein "Arbeiten und Wohnen" wird ja sicher nicht ohne genauere Definition und Kostenaufteilung der notwendigen Sanierungsarbeiten vereinbart, oder? Verpflichtet der Mieter sich vertraglich zu den Arbeiten? Was passiert bei Kündigung/Auszug des Mieters?
Ich behaupte zudem: Keine Renovierung und Sanierung bleibt innerhalb der Kosten, nach denen sie anfangs ausschauen. Deswegen gibt es Kostenvoranschläge, die man sich einholen sollte ...
Keine Verpflichtung unsererseits im Vertrag zu Sanierung, ganz normaler Mietvertrag ohne Zusatzvereinbarung, ursprünglich geforderte Kaltmiete wurde etwas weniger.
Aber dürfen Räumlichkeiten ohne Frischluftzufuhr überhaupt zum wohnen vermietet werden ???
Alleine die 4 Fenster austauschen lassen würde ein Vermögen kosten.... -
Erst mal ein Hallo an die Forenmitglieder....
habe folgendes Problem, bzw. Fragen.
Es wurde eine Räumlichkeit angemietet unter dem Motto arbeiten und wohnen. Nach der Erstbesichtigung wurde uns klar das erforderliche Umbaumaßnahmen anfallen um auch ein Wohnen zu ermöglichen, hauptsächlich im sanitären und elektrischen Bereich (alte Leitungen erneuern usw.) Damit waren wir auch einverstanden.
Wir unterschrieben den Mietvertrag beginnend zum 01.05.2014.
Am Tag der Unterzeichnung hat ein Mitarbeiter einer Installateurfirma die anfallenden Arbeiten begutachtet.
Dabei wurde festgestellt, das noch nicht einmal eine Warmwasserleitung vorhanden ist, alle Abflüsse sind zuzementiert, das heißt, das komplett neue Zu- sowie Abwasserleitungen vom Hauptanschluss gelegt werden müssen.
Im elektrischen Bereich sogar eine neue Zuleitung für Durchlauferhitzer.
Das sprengt natürlich unsere Kalkulation. Wir gingen davon aus, Wasserbecken, Dusche Amaturen und dann wäre es erledigt.
Nun kommt aber auch noch hinzu, das keine Frischluft in die Räumlichkeit kommt. Zu Erklärung...es befinden sich 4 grosse Fenster in der Räumlichkeit, die aber feststehend sind, also nicht zu öffnen (Rahmen und Scheibe). Sonst keine Fenster. Nur die Zugangstüre.
Wir haben zwar die Fenster bei der Besichtigung gesehen, aber nicht darauf geachtet, weil jeder normale Mensch davon ausgeht, das Fenster auch zu öffnen sind.
Wir möchten nun von dem Mietvertrag zurücktreten...ich weiß normal sind 3 Monate Kündigungsfrist geltend und die dementsprechende Miete zu zahlen.
Aber unter diesen Umständen ????
Über Eure Hilfe oder Tipps würde ich mich freuen...
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!