Unerklärliche Nebenkostenabrechnung

  • Guten Morgen zusammen

    kurze vorab Info

    Ich wohne seid dem 01.01.2013 in Essen zahle 320 € Kaltmiete zzl. 110 € Nebenkosten

    habe im Haus mit 60 qm die kleinste Wohnung im Haus und wohne alleine

    Ich habe folgendes Problem,

    Gestern habe ich meine Nebenkostenabrechnung bekommen für 2013

    1. keine genaue Angaben mit verbrauch
    2. was genau zu viel verbraucht wurde

    Nachbarn müssen zwischen 50-100 € Nachzahlen und ich soll 318 € Nachzahlen und dabei bin ich 9 Stunden am Tag nicht zuhause sondern auf der Arbeit..

    Genial an der Sache ist Unterschrieben wurde die Abrechnung mit dem 12.3.14 und Gestern habe ich sie erst bekommen und die Vermieter sind klamheimlich in der Nacht für 6 Wochen nach Spanien geflogen.. und bestehen darauf das ich das bis zum 1.4.14 zahlen soll

    da ist doch irgendwas verkehrt gelaufen...

  • 110 € für 60 m² sind schon mal mindestens 10 € zu wenig.

    Zur Abrechnung:

    Eine korrekte NK-Abrechnung ist das nicht.

    Es fehlt der konkrete Abrechnungs- und Nutzungszeitraum, eben so die Angabe der/des Umlageschlüssels. Die Kehrgebühren 2014 haben in der Abrechnung 2013, wenn kalenderjährlich abgerechnet wird, nichts zu suchen.
    Das ist was mir auf den 1. Blick aufgefallen ist.

    Heizkosten muß der Vermieter zwingend nach der Heizkostenverordnung abrechnen.

    Du hast 2 Möglichkeiten:

    1. Der Abrechnung widersprechen und eine korrekte fordern.

    2. Einfach schweigen. Denn diese Abrechnung gilt als nicht erfolgt. Warum dann reagieren?:cool:

    Was genau steht denn im Mietvertrag zu Nebenkosten? Ist dort die Umlage nach Personen und/oder Wohneinheit explizit vereinbart?

    Wenn nicht muß der VM nach Wohnfläche abrechnen.

  • 110 € für 60 m² sind schon mal mindestens 10 € zu wenig.

    Zur Abrechnung:

    Eine korrekte NK-Abrechnung ist das nicht.

    Es fehlt der konkrete Abrechnungs- und Nutzungszeitraum, eben so die Angabe der/des Umlageschlüssels. Die Kehrgebühren 2014 haben in der Abrechnung 2013, wenn kalenderjährlich abgerechnet wird, nichts zu suchen.
    Das ist was mir auf den 1. Blick aufgefallen ist.

    Heizkosten muß der Vermieter zwingend nach der Heizkostenverordnung abrechnen.

    Du hast 2 Möglichkeiten:

    1. Der Abrechnung widersprechen und eine korrekte fordern.

    2. Einfach schweigen. Denn diese Abrechnung gilt als nicht erfolgt. Warum dann reagieren?:cool:

    Was genau steht denn im Mietvertrag zu Nebenkosten? Ist dort die Umlage nach Personen und/oder Wohneinheit explizit vereinbart?

    Wenn nicht muß der VM nach Wohnfläche abrechnen.

    Nach Wohneinheiten gehe ich jetzt mal von aus..

    also ich habe gerade mit den Nachbarn gesprochen eine bekommt 3,80 € wieder und eine andere muss 53 € nachzahlen deren Wohnungen sind allerdings größer von 15 qm bis 50 qm und wohnen alle mit 2 Personen im Haushalt und die erste Partei die mit den 3,80€ Guthaben ist immer zuhause und ich bin 8-9 Stunde Arbeiten

  • Zitat

    Nach Wohneinheiten gehe ich jetzt mal von aus..

    Was im Vertrag steht ist entscheidend.

    Aber wie gesagt, die Abrechnung ist formell und auch inhaltlich falsch, sprich nicht erfolgt.

    Im übrigen hat man als Mieter 30 Tage, nach Erhalt, Zeit die Abrechnung zu prüfen und zu zahlen.

    Also nix mit bis zum 1.4.

    Außerdem hast Du das Recht auf Einsicht in die Originalbelege. So lange der VM, trotz nachweislicher Aufforderung, die nicht gewährt ist die Zahlung nicht fällig.

  • Ich weiß nur das die Mieter im Haus nur solche Abrechnungen wie (Bild) bekommen und keine Detaillierte nebenkostenabrechnung bekommen selbst auf anfrage hin nicht...

    So die Sache ist nur wie soll ich mich verhalten die sind jetzt bis ende April in Spanien

  • Zitat

    So die Sache ist nur wie soll ich mich verhalten

    Hab ich doch geschrieben.

    Widersprechen, eine korrekte Abrechnung und/oder Einsicht in die Originalbelege fordern, nachweisbar per Einwurfeinschreiben, oder schweigen.

    Ob und wie lange die Vermieter außer Landes sind ist völlig wurscht.

  • Ich weiß nur das die Mieter im Haus nur solche Abrechnungen wie (Bild) bekommen und keine Detaillierte nebenkostenabrechnung bekommen selbst auf anfrage hin nicht...

    Was die anderen Mieter bekommen haben, kann dir egal sein, das ist nicht der Maßstab. Maßstab ist alleine, was für deine Wohnung angefallen ist, und ob der Vermieter das schlüssig und korrekt berechnet hat.


    So die Sache ist nur wie soll ich mich verhalten die sind jetzt bis ende April in Spanien

    Hast du gelesen und verstanden, was Anitari dir geschrieben hat? Die Abrechnung ist formell unwirksam und daher überhaupt nicht fällig, vollkommen wurst ob die Vermieter nun grad in Spanien sind oder sonstwo. Du hast auch nicht die Verpflichtung, sie drauf hinzuweisen.

  • Teilen Sie dem Vermieter schriftlich mit, das Sie wegen Überprüfung der Abrechnung die Originalbelege einsehen möchten und erst damit die Richtigkeit der Berechnung nachvollziehen könnten.
    Dann erst warten Sie die Reaktion ab.
    Übrigens: Die Abrechnungen anderer Mieter gehen Sie nichts an.

  • Entschuldigung das man Nervös wird wenn man sowas sieht was man vorher so nicht kannte vorallem ist die Summe auch nicht gerade etwas was man sich aus den Rippen schneiden kann... ja ich habe es beim zweiten mal verstanden tut mir leid

  • hm okay aber eine Frage noch ...da ziemlich unwissend ^^ kommt ein einschreiben nicht irgendwann mal zurück wenn der Empfänger nicht da ist ?


    Ein Einwurfeinschreiben nicht, daher heißt das auch so, weil es in den Briefkasten eingeworfen wird. Ich nehme an, deine Vermieter haben den Briefkasten nicht mit nach Spanien genommen :p

  • Zitat

    kommt ein einschreiben nicht irgendwann mal zurück wenn der Empfänger nicht da ist ?

    Nur wenn der Absender so unklug ist und Einschreiben + Rückschein, statt Einwurfeinschreiben wählt.

    Da Dokumentiert der Zusteller den Einwurf in den Briefkasten.

    Aber wie auch von Cepheus geschrieben,

    Du mußt nicht reagieren

  • Zitat

    kommt ein einschreiben nicht irgendwann mal zurück wenn der Empfänger nicht da ist ?


    Ganz ehrlich, lesen und verstehen ist nicht dein Ding, richtig? Was hat anitari zur Art des Einschreibens geschrieben?
    Wenn du hier Hilfe erwartest muss du auch mitdenken, auch wenn es dir schwer fällt.

    Mehr habe ich dazu nicht zu sagen, denn ich spiel lieber an meinen Zehen als solch einen Fragesteller zu antworten.

  • So neue Informationen falls es jemanden Interessiert meine Vermieterin hat sich gerade Telefonisch gemeldet und einen Fehler bekannt gegeben,der Fehler war wohl laut ihrer aussage das ich anscheinend mehrmals keine Nebenkosten gezahlt haben soll.Aber dies habe ich immer getan auf gelistet sogar nach Kaltmiete und NK..Fehler wird behoben sobald die zurück sind aus dem Urlaub und ich diese NK als nichtig betrachten soll

    Danke nochmals für die Antworten !

  • also ich habe gerade mit den Nachbarn gesprochen eine bekommt 3,80 € wieder und eine andere muss 53 € nachzahlen deren Wohnungen sind allerdings größer von 15 qm bis 50 qm und wohnen alle mit 2 Personen im Haushalt und die erste Partei die mit den 3,80€ Guthaben ist immer zuhause und ich bin 8-9 Stunde Arbeiten


    Das alles interessiert überhaupr nicht, denke doch mal nach. Weisst Du, wie das Nutzerverhalten anderer Mieter ist? Weisst Du, wieviel die vorausgezahlt haben? Weisst Du, wie gross deren Wohnungen sind? Übrigens: Andere Mieter gehen Dich nichts an.
    Und richtig: Der Dir vorgelegte Zettel ist bestenfalls zum Hinternabputzen geeignet, da er die Anforderungen an eine BKAbrechnung nicht erfüllt. Du brauchst darauf noch nicht einmal zu reagieren, denn etwas Ungültiges kann man im Nachhinein nicht gültig machen.

  • hm okay aber eine Frage noch ...da ziemlich unwissend ^^ kommt ein einschreiben nicht irgendwann mal zurück wenn der Empfänger nicht da ist ?


    Falsch formuliert. Richtig: Es geht zurück an den Absender, wenn es den Empfänger nicht erreicht.

  • So neue Informationen falls es jemanden Interessiert meine Vermieterin hat sich gerade Telefonisch gemeldet und einen Fehler bekannt gegeben,der Fehler war wohl laut ihrer aussage das ich anscheinend mehrmals keine Nebenkosten gezahlt haben soll.Aber dies habe ich immer getan auf gelistet sogar nach Kaltmiete und NK..Fehler wird behoben sobald die zurück sind aus dem Urlaub und ich diese NK als nichtig betrachten soll


    Mietrecht: Formelle Anforderungen an die Betriebskostenabrechnung, F

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