erben des mietvertrags

  • Ich habe mal eine Frage
    Meine Mutter ist letzten Donnerstag verstorben. Sie hat 50 Jahre in der Wohnung gelebt. Nun wollten wir als Erben die Wohnung über nehmen. Heute habe ich bei der Hausverwaltung angerufen und das mitgeteilt, da sagen sie mir ,dass die Wohnung schon vergeben ist. Wie steht es da um mein Recht als Erbe?

  • § 564 BGB Fortsetzung des Mietverhältnisses mit dem Erben, außerordentliche Kündigung

    Treten beim Tod des Mieters keine Personen im Sinne des § 563 in das Mietverhältnis ein oder wird es nicht mit ihnen nach § 563a fortgesetzt, so wird es mit dem Erben fortgesetzt. In diesem Fall ist sowohl der Erbe als auch der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis innerhalb eines Monats außerordentlich mit der gesetzlichen Frist zu kündigen, nachdem sie vom Tod des Mieters und davon Kenntnis erlangt haben, dass ein Eintritt in das Mietverhältnis oder dessen Fortsetzung nicht erfolgt sind.

  • Kann ich mich gegen die Kündigung wehren ? Es hängt so viel Erinnerung an dieser Wohnung, ich bin dort aufgewachsen.


    Bitte mal den genauen Text der schriftlichen Kündigung.

  • Bisher habe ich nur eine mündliche Kündigung bekommen, da hiess es ,sie müssen ein Haus räumen und brauchen die Wohnung ,mehr Erklärung gab es nicht.

  • Bisher habe ich nur eine mündliche Kündigung bekommen, da hiess es ,sie müssen ein Haus räumen und brauchen die Wohnung ,mehr Erklärung gab es nicht.


    War also nicht mal annäherungsweise eine (rechtmässige) Kündigung. Leg' Dich wieder hin.

  • Hallo
    Wollte noch einmal nachfragen, meine Mutter ist heute vier Wochen tot ,bisher habe ich noch keine schriftliche Kündigung erhalten. Ich habe gehört,dass die Vermieterin von mir erwartet, dass ich mich bei ihr melde, ich habe ihr ausdrücklich auf der Beerdigung gesagt,dass ich die Wohnung als Erbe über nehmen will.Muss ich mich da wirklich bei ihr melden,oder sollte sie sich melden ?

  • meine Mutter ist heute vier Wochen tot ,bisher habe ich noch keine schriftliche Kündigung erhalten. Ich habe gehört,dass die Vermieterin von mir erwartet, dass ich mich bei ihr melde,


    Da hat sie recht. Weshalb sollte denn sie Dir hinterherlaufen?

  • Sie haben innerhalb von vier Wochen nach Kenntnis des Todesfalles dem Vermieter die Fortsetzung des Mietvertrages erklären müssen.
    Aber nich Bla-bla, sondern rechtssicher schriftlich.
    Tun Sie das nicht kann der Vermieter die Wohnung kündigen.

  • Sie haben innerhalb von vier Wochen nach Kenntnis des Todesfalles dem Vermieter die Fortsetzung des Mietvertrages erklären müssen.
    Aber nich Bla-bla, sondern rechtssicher schriftlich.
    Tun Sie das nicht kann der Vermieter die Wohnung kündigen.

    Also das versteh ich jetzt nicht, soviel ich weiss ,geht der Mietvertrag auf die erben über ,und der Vermieter oder der Mieter können innerhalb eines Monats außerordentlich kündigen.Die Kündigung muss schriftlich sein. ich habe den Mietvertrag geerbt und mündlich darauf hingewiesen ,dass ich die Wohnung über nehmen möchte.

  • Also das versteh ich jetzt nicht, soviel ich weiss ,geht der Mietvertrag auf die erben über ,und der Vermieter oder der Mieter können innerhalb eines Monats außerordentlich kündigen.Die Kündigung muss schriftlich sein. ich habe den Mietvertrag geerbt und mündlich darauf hingewiesen ,dass ich die Wohnung über nehmen möchte.

    dass ein Eintritt in das Mietverhältnis oder dessen Fortsetzung nicht erfolgt sind.

    "ich habe den Mietvertrag geerbt und mündlich darauf hingewiesen ,dass ich die Wohnung über nehmen möchte. "

    Einen Mietvertrag übernimmt man nicht mit einem mündlichen Hinweis.

    Wenn Ihnen die Formulierung im Gesetzestext etwas unverständlich erscheint, bemühen Sie einen niedergelassenen Juristen.

    Einmal editiert, zuletzt von Kolinum (3. April 2014 um 17:24)

  • ich habe den Mietvertrag geerbt und mündlich darauf hingewiesen ,dass ich die Wohnung über nehmen möchte.


    Den Mietvertrag ODER das Mietverhältnis geerbt?
    Wie dem auch sei, natürlich solltest Du der VMn sofort(!) die Übernahme schriftlich erklären.

  • dass ein Eintritt in das Mietverhältnis oder dessen Fortsetzung nicht erfolgt sind.

    "ich habe den Mietvertrag geerbt und mündlich darauf hingewiesen ,dass ich die Wohnung über nehmen möchte. "

    Einen Mietvertrag übernimmt man nicht mit einem mündlichen Hinweis.

    Eine (schriftliche) Übernahme-Erklärung seitens der Erben ist nicht notwendig, da der Mietvertrag automatisch auf die Erben übergeht, wenn nicht eine andere Person aus den gesetzlich möglichen Gründen ihren Eintritt erklärt.

    Der Vermieter kann höchstens die Vorlage des Erbscheins als Nachweis verlangen.

    Es ist sogar so, dass der Mietvertrag ganz "normal" weiterläuft, wenn die Erben (oder der Vermieter) nicht von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Für den Mieter ist das allerdings normalerweise witzlos, weil für ihn die ordentliche Kündigungfrist auch nicht länger ist. Das wäre nur interessant bei einem vereinbarten Kündigungsverzicht oder/und befristetem Mietverhältnis.

    Also entspannt zurücklehnen und abwarten, ob der Vermieter noch innerhalb der Frist (schriftlich) kündigt. Mehr Möglichkeiten sehe ich da eh' nicht.

    Einmal editiert, zuletzt von Cepheus73 (4. April 2014 um 07:34)

  • Also das versteh ich jetzt nicht, soviel ich weiss ,geht der Mietvertrag auf die erben über ,und der Vermieter oder der Mieter können innerhalb eines Monats außerordentlich kündigen.


    So ist es.

    "Innerhalb eines Monats" bedeutet für den Vermieter: Bis zu einen Monat, nachdem er vom Tod des Mieters und von der Tatsache, dass

    • niemand gemäß §563 BGB "Folge"-Mieter geworden ist und
    • keine Mitmieter gemäß §563a BGB das Mietverhältnis fortsetzen,

    erfahren hat.

    Wenn Deine Mutter alleine in der Wohnung gelebt hat und alleinige Mieterin war, so kann es solche "Folge"- oder "Fortsetzung"-Mieter nicht geben und die (ggf. auch mehrere) Erben treten nach §564 BGB in den Mietvertrag ein.

    Ich allerdings frage mich, woher der Vermieter erfahren soll, ob und welche Erben (die er möglicherweise innerhalb eben dieses Monats kündigen möchte) es überhaupt gibt. Womöglich steht er dort selbst in der Pflicht und muss beim Amtsgericht nachfragen, damit er den Monat überhaupt einhalten kann ...?

  • Ich allerdings frage mich, woher der Vermieter erfahren soll, ob und welche Erben (die er möglicherweise innerhalb eben dieses Monats kündigen möchte) es überhaupt gibt.


    So meinte ich es (@Cepheus) auch, denn der VM muss es ja erfahren; das gebietet bereits der Anstand.

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