Beiträge von aainoe

    Sie haben innerhalb von vier Wochen nach Kenntnis des Todesfalles dem Vermieter die Fortsetzung des Mietvertrages erklären müssen.
    Aber nich Bla-bla, sondern rechtssicher schriftlich.
    Tun Sie das nicht kann der Vermieter die Wohnung kündigen.

    Also das versteh ich jetzt nicht, soviel ich weiss ,geht der Mietvertrag auf die erben über ,und der Vermieter oder der Mieter können innerhalb eines Monats außerordentlich kündigen.Die Kündigung muss schriftlich sein. ich habe den Mietvertrag geerbt und mündlich darauf hingewiesen ,dass ich die Wohnung über nehmen möchte.

    Hallo
    Wollte noch einmal nachfragen, meine Mutter ist heute vier Wochen tot ,bisher habe ich noch keine schriftliche Kündigung erhalten. Ich habe gehört,dass die Vermieterin von mir erwartet, dass ich mich bei ihr melde, ich habe ihr ausdrücklich auf der Beerdigung gesagt,dass ich die Wohnung als Erbe über nehmen will.Muss ich mich da wirklich bei ihr melden,oder sollte sie sich melden ?

    Ich habe mal eine Frage
    Meine Mutter ist letzten Donnerstag verstorben. Sie hat 50 Jahre in der Wohnung gelebt. Nun wollten wir als Erben die Wohnung über nehmen. Heute habe ich bei der Hausverwaltung angerufen und das mitgeteilt, da sagen sie mir ,dass die Wohnung schon vergeben ist. Wie steht es da um mein Recht als Erbe?

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