Sie haben innerhalb von vier Wochen nach Kenntnis des Todesfalles dem Vermieter die Fortsetzung des Mietvertrages erklären müssen.
Aber nich Bla-bla, sondern rechtssicher schriftlich.
Tun Sie das nicht kann der Vermieter die Wohnung kündigen.
Also das versteh ich jetzt nicht, soviel ich weiss ,geht der Mietvertrag auf die erben über ,und der Vermieter oder der Mieter können innerhalb eines Monats außerordentlich kündigen.Die Kündigung muss schriftlich sein. ich habe den Mietvertrag geerbt und mündlich darauf hingewiesen ,dass ich die Wohnung über nehmen möchte.