Beiträge von Akamas

    Vorab vielen Dank für Euren Einsatz, obgleich ich nun leider trotz allem nicht viel schlauer bin :D
    Ich denke ich werde nun doch zum Pinsel greifen und bedürftige Räume streichen, auch wenn ich derzeit wirklich nicht weiß, wann ich dafür noch Zeit aufbringen soll, aber der bevorstehende Nachwuchs, einhergehend mit der Organisierung einer Beerdigung und der Ausstattung einer neuen Wohnung ... das sind leider alles Kostenfaktoren, die es mir derzeit nicht erlauben auf die 1500 € Kaution zu verzichten, zumal ich bei diesem Vermieter jetzt schon weiß, dass es auch mit einer neu sanierten Wohnung ein Kampf wird, diese problem- und diskussionslos zurückzubekommen.

    Wie verhält es sich eigentlich mit Laminat? Ich habe vor Kurzem irgendwo gelesen, dass dieser Bodenbelag nach 3 Jahren als "abgenutzt" gilt und etwaige Schäden seitens VM nicht mehr bemängelt werden dürfen?! Meine fette Katze hat vor einiger Zeit dank Körperfülle einen offenen Karton mit einer Schlagbohrmaschine von einem 2m Schrank verdrängt. Der Aufprall hat eine ziemlich derbe Kerbe von gut einem cm in den Boden geschlagen ... selbstverständlich schön Mittig im Raum in vollem Sichtbereich ...

    Und Danke noch mal für Eure Hinweise :)

    Grüße,
    Sebastian

    Einen recht schönen guten Tag,

    für gewöhnlich habe ich beim Verlassen meiner alten Wohnung, diese immer gestrichen um sämtlichen Komplikationen aus dem Weg zu gehen. Da ich das in dem aktuellen Fall aus zeitlichen Gründen (Todesfall, Kind im Anmarsch, Jobwechsel) jedoch einfach nicht schaffe und das Verhältnis zu meinem Vermieter eh eher dürftig ist, würde ich nun doch ganz gerne darauf verzichten (sofern möglich).

    Nun habe ich mir überall im Netz Beispiele und Infos zu der aktuellen Rechtslage rausgesucht und bin auch in vielerlei Hinsicht fündig geworden, jedoch werde ich aus der Formulierung meines Mietvertrags und den damit fast passenden Beispielen aus dem Netz, nicht wirklich schlau und hoffe nun, hier ein paar aufschlussreichere Infos finden zu können.

    Ich habe seit knapp 3 Jahren in der Wohnung gelebt. Dank Hund und nicht gerade wenigen Feiern, gibt es nach dieser Zeit nun durchaus einige verschmutze Stellen an den Wänden, insbesondere im wohnungsinternen Treppenaufgang.

    Nun sagt mir aber jeder etwas anderes ... "ja, renovieren!" "nein, nur besenrein", etc ...

    Wie sieht die Sachlage in Hinblick auf die aktuelle Rechtslage aus, wenn die Formulierung im Mietvertrag wie folgt aussieht:

    Im Allgemeinen sind Schönheitsreparaturen erforderlich:

    a) Küchen, Bäder, Duschen alle drei jahre;
    b) Wohn- und Schlafräume, Flure, Dielen und Toiletten alle fünf Jahre;
    c) andere Nebenräume alle sieben Jahre

    Der Nachweis über laufend durchgeführte Schönheitsreparaturen ist durch den Mieter zu erbringen.

    Soweit der Mieter während des laufenden Mietverhältnisses Schönheitsreparaturen nicht ausführt, mithin die Regelfristen abgelaufen sind und es konkreten Renovierungsbedarf erfordert, hat der Mieter bei Vertragsbeendigung die Schönheitsreparaturen durchzuführen.

    Wird das Mietverhältnis vor Ablauf der nach dem Fristplan dargestellten Regelfristen beendet, so beteiligt sich der Mieter zeitanteilig und unter Beachtung seiner individuellen Beanspruchung der Mietsache an den Kosten der Renovierung. Dem Mieter ist es freigestellt, anstelle der Zahlung der Kostenbeteiligung die Schönheitsreparaturen auf eigene Kosten vorzunehmen.

    Ich hoffe Ihr habt Rat ...

    Beste Grüße,
    Sebastian

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