es geht nochmal um unsere BK Abrechnung für 2012. Diese hatte ich ja bereits hier https://forum.mietrecht.de/thread/6044-he…5-neuer-posten/ eingestellt. Momentan sind wir noch zu keiner Einigung gekommen.
Es geht jetzt darum: Momentan bekommen die Mieter vom VM Mahnungen, wegen ausstehender Zahlungen der Nachzahlungen aus BK Abechnungen.
Besteht für uns überhaupt eine Zahlungspflicht, solange die Widersprüche noch nicht beantwortet wurden bzw. Fragen zur Abrechnung noch nicht vollständig vom VM beantwortet wurden?
Darf der VM überhaupt Zinsen für noch nicht gezahlte Nachzahlungen erheben?
Ich sage schon mal DANKE.
Gruß
Andy