Widerspruch gegen Betriebskostenabrechnung - Besteht Zahlungspflicht

  • es geht nochmal um unsere BK Abrechnung für 2012. Diese hatte ich ja bereits hier https://forum.mietrecht.de/thread/6044-he…5-neuer-posten/ eingestellt. Momentan sind wir noch zu keiner Einigung gekommen.

    Es geht jetzt darum: Momentan bekommen die Mieter vom VM Mahnungen, wegen ausstehender Zahlungen der Nachzahlungen aus BK Abechnungen.

    Besteht für uns überhaupt eine Zahlungspflicht, solange die Widersprüche noch nicht beantwortet wurden bzw. Fragen zur Abrechnung noch nicht vollständig vom VM beantwortet wurden?
    Darf der VM überhaupt Zinsen für noch nicht gezahlte Nachzahlungen erheben?

    Ich sage schon mal DANKE.

    Gruß

    Andy

  • Der alte Thread wurde von Dir nicht mehr weiter verfolgt bzw. Du hast nie berichtet, was Ihr jetzt weiter unternommen habt.

    Wenn das einzig Schriftliche im Raum die Nebenkostenabrechnung des Vermieters ist und Ihr dieser nicht schriftlich widersprochen habt, so wundert es mich nicht, dass der Vermieter auf das Geld wartet.

    Wenn Ihr hingegen widersprochen habt, so weiß ich nicht, ob dadurch Eure Zahlpflicht aufgehoben ist. Das hängt sicherlich davon ab, wie der Widerspruch ausgeführt wurde und was genau Ihr in ihm anzweifelt.

  • Der alte Thread wurde von Dir nicht mehr weiter verfolgt bzw. Du hast nie berichtet, was Ihr jetzt weiter unternommen habt.

    Wenn das einzig Schriftliche im Raum die Nebenkostenabrechnung des Vermieters ist und Ihr dieser nicht schriftlich widersprochen habt, so wundert es mich nicht, dass der Vermieter auf das Geld wartet.

    Ja, leider bin ich nicht dazu gekommern :(

    und

    Natürlich haben wir auch gegen diese Abrechnung für 2012 Wiederspruch eingelegt, warum es ja hauptsächlich um den erhöhten Heizkostenverbrauch ging.

    Die Gründe für den erhöhten Heitölverbrauch von wie im ersten Thread genannt (also erhöhung um über 100 %) konnte man uns bisher nicht nennen, weshalb auch bisher noch keine Zahlung erfolgte.

    Nun droht der VM natürlich mit gerichtlichen Schritten und verlangt Zinsen wegen des Verzuges der ausbleibenden Zahlungen.

    Ich denke mal, das er das nicht darf, denn er muss den Mieter unstimmige Posten und deren Entstehung eigentlich eigentlich erklären können.

  • Die Gründe für den erhöhten Heitölverbrauch von wie im ersten Thread genannt (also erhöhung um über 100 %) konnte man uns bisher nicht nennen, weshalb auch bisher noch keine Zahlung erfolgte.


    Wenn bei Öltanks nicht korrekt abgelesen/berechnet und auch keine Plausibilitätsprüfung gemacht wurde, kann solch ein "Resultat" herauskommen. Gottseidank haben wir Gas.

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