Nebenkosten nach Sanierung

  • Hallo,
    bei uns im Haus fand eine umfangreiche (energetische) Sanierung statt. Hat jetzt insgesamt ein 1 Jahr gedauert.
    Die Betriebskostenabrechnung dürfte ich so im Juni bekommen. Durch die Sanierung ergaben sich einige Probleme - zum Beispiel heizen die neuen Heizungen nicht wirklich - alle Nachbarn klagen über kalte Wohnungen. Die Heizungen müssen ziemlich hoch gestellt werden, damit überhaupt was passiert. Hinzu kommt, dass in der unbenutzten Kammer, in der ehemals der Hausmüllschlucker war, nun das Licht dauernd brennt, und es gibt kein Lichtschalter.
    Darf man deswegen Beanstandungen bei der Genossenschaft machen, falls die Betriebskostenrechnung durch die Arbeiten und durch allem, was dabei schiefgelaufen ist, sehr hoch ausfällt? Ich meine die Sanierung wird so und so von allen Mietern getragen. Da darf der Verbrauch während des Baujahres nicht in eine Betriebskostenabrechnung fließen, oder?

    (Als sie wegen der Strangarbeiten in der Wohnung waren, hatten sie entgegen der Behauptung, dass bei den Bauarbeiten kein Strom aus der Wohnung genutzt wird, das doch getan - aber okay, da habe ich dann eher ein Problem mit der Stromrechnung als mit den Betriebskosten).

    Ich wohne in einem 18 Stockwerke hohem Plattenbau mit 6 Einheiten (1-Raum- bis Vier-Raum-Wohnungen) pro Etage.


    Viele Grüße,
    Jennifa

  • Durch die Sanierung ergaben sich einige Probleme - zum Beispiel heizen die neuen Heizungen nicht wirklich - alle Nachbarn klagen über kalte Wohnungen. Die Heizungen müssen ziemlich hoch gestellt werden, damit überhaupt was passiert. Hinzu kommt, dass in der unbenutzten Kammer, in der ehemals der Hausmüllschlucker war, nun das Licht dauernd brennt, und es gibt kein Lichtschalter.


    Das würde ich an Deiner Stelle dem Vermieter schriftlich mitteilen, wenn Du hier einen Mangel an der Mietsache erkennst.

    Darf man deswegen Beanstandungen bei der Genossenschaft machen, falls die Betriebskostenrechnung durch die Arbeiten und durch allem, was dabei schiefgelaufen ist, sehr hoch ausfällt? Ich meine die Sanierung wird so und so von allen Mietern getragen. Da darf der Verbrauch während des Baujahres nicht in eine Betriebskostenabrechnung fließen, oder?


    Die Aussage, dass die Sanierung "so und so von allen Mietern getragen" wird, verstehe ich jetzt nicht. Was alles bei einer Sanierung schiefgehen kann, ist eigentlich egal. Du befürchtest also besonders hohe Betriebskosten, weil saniert und gebaut und gemacht und getan wurde? Also in den Mietwohnungen angefallene, betriebskostenrelevante Aufwendungen dürften dem Mieter zu ersetzen sein, d.h. sie wären aus den Nebenkosten herauszurechnen . Wie auch immer das bewerkstelligt würde ...

    Von welchen Betriebskosten sprichst Du denn überhaupt?

  • Hallo Jennifa,
    ich würde die Mängel auflisten und dem VM per Einwurfeinschreiben mitteilen und ihn auffordern, zwecks Vermeidung von Schäden an der Bausubstanz und Regressforderungen und Mietkürzungen diese zeitnah zu beheben.

  • Zitat

    Von welchen Betriebskosten sprichst Du denn überhaupt?

    Ich meine vor allen Dingen Wärme und Beleuchtung. Ich musste beispielsweise einmal den ganzen Tag alle Heizungen auf höchster Stufe lassen als die die Heizungsregulierung im Haus vornahmen. Zwar war nur der Vormittag angesetzt, doch wenn man arbeitstätig ist, konnte man die Heizung auch nicht früher ausstellen. Da habe ich Sorge, dass duch solche Aktionen meine Heizungskosten nach oben geschellt sind. Und ich weiß auch nicht, was die Handwerker alles genutzt haben, als die drei Wochen lang in meiner Wohnung waren :(

    Ein Blick in die allgemeinen Betriebskosten meines Mietvertrages zeigt mir, dass einiges nun auch entfallen müsste. Z.B. die Prüfung und Reinigung der Müllabwurfanlage - die ist ja seit Beginn der Baumaßen nicht mehr vorhanden.
    Müsste da nicht ein Extra-Schreiben zu den veränderten Betriebskosten folgen? Bisher kam nur ein Schreiben zur Mieterhöhung und alles, was da reingehört. Doch hier geht es ja um veränderte Vertragsbedingungen, oder sehe ich das falsch?

    Zitat

    Also in den Mietwohnungen angefallene, betriebskostenrelevante Aufwendungen dürften dem Mieter zu ersetzen sein, d.h. sie wären aus den Nebenkosten herauszurechnen . Wie auch immer das bewerkstelligt würde ...

    Wenn das stimmt, wäre ich sehr erleichtert!

    Zitat

    ich würde die Mängel auflisten und dem VM per Einwurfeinschreiben mitteilen und ihn auffordern, zwecks Vermeidung von Schäden an der Bausubstanz und Regressforderungen und Mietkürzungen diese zeitnah zu beheben.

    Das habe ich mir auch schon gedacht. Hat das Schreiben eine bestimmte Form oder geht es formlos. Dachte mir, ich lasse es als Mietmängel auflisten, die im Zuge der Sanierung aufgetreten sind und mit denen ich nichts zu tun habe.
    Sorgen mache ich mir vor allem wegen den Drecksspuren (oder wie man das nennen soll) in der Emaille der Badewanne. Das hat sich richtig eingefressen. Kann ich da vielleicht auch sagen, dass ich privat einen Anbieter suche, der mir die Badewanne erneuert, oder geht sowas nicht?

    Vielen Dank für die Hinweise und beste Grüße!
    Jennifa

  • Hat das Schreiben eine bestimmte Form oder geht es formlos. Dachte mir, ich lasse es als Mietmängel auflisten, die im Zuge der Sanierung aufgetreten sind und mit denen ich nichts zu tun habe.
    Sorgen mache ich mir vor allem wegen den Drecksspuren (oder wie man das nennen soll) in der Emaille der Badewanne. Das hat sich richtig eingefressen. Kann ich da vielleicht auch sagen, dass ich privat einen Anbieter suche, der mir die Badewanne erneuert, oder geht sowas nicht?


    Wichtig ist, dass Du die Mängel tabellarisch knapp aber deutlich auflistest, am besten noch zeitlich sortiert.
    Wenn Du Deine Badewanne reparieren lassen möchtest...: Wer die Musik bestellt, der ...:rolleyes:

  • Wichtig ist, dass Du die Mängel tabellarisch knapp aber deutlich auflistest, am besten noch zeitlich sortiert.
    Wenn Du Deine Badewanne reparieren lassen möchtest...: Wer die Musik bestellt, der ...:rolleyes:

    Wird gemacht:) Mit dem Rest muss ich noch sehen ;) Vielleicht geht der Dreck noch mit einem Wundermittel aus der Emaille.

  • Ich habe besagte Mängelliste geschrieben und abgeschickt. Die von der Bauleitung wollen eventuell ein weiteres Mal vorbeikommen und schauen, ob sie den Dreck in der Emaille mit Ammoniaklösung entfernt bekommen. Der Mangel ist zwar nicht riesig, doch hinnehmen muss ich das dennoch nicht.

    Über eine neue Badewanne habe ich mit der Wohnungsgenossenschaft gesprochen. Laut Mieterbund ist die Installation von Sanitäranlagen wie Waschbecken, Toilette oder Badewanne durch den Mieter grundsätzlich erlaubt. Selbsteinbau wäre mir lieber, da ich so einmalig Anschaffung und Montage zahlen müsste. Wenn es die Wohnungsbaugenossenschaft übernehmen würde, müsste ich einen Anteil zur Badewanne berappen und noch dazu Miete draufzahlen. So haben sie das auch bei den Duschen gemacht, die sich Mieter im Zuge der Sanierung einbauen lassen haben. Das möchte ich vermeiden, weil ich die Badewanne dann reichlich überbezahle.

    Über einen Austausch der Badewanne denke ich schon seit Längerem nach. Mir gefällt das Duschen mit Vorhang oder Duschrollo nicht. Es spritzt immer Wasser daneben. Lieber wäre mir eine Badewannenkombination mit abgeschirmten Duschbereich, dazu habe ich bereits gute Angebote bei entsprechenden Shops für Badinventar gefunden. Mir geht es jetzt aber nicht um spezielle Ansprüche, Interesse habe ich daran erst nach der Sanierung richtig entwickelt. So wie die Badewanne und alles rundherum aussieht, ist mein Bad auch irgendwie zerstört.


    So das war es. ;)

    Viele Grüße,
    Jennifa

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