Eigentümerwechsel

  • """"Ich würde dann zurückschreiben und um Klärung bitten."""

    Habe ich schon schriftlich versucht, leider erfolglos.
    Welche möglichkeiten habe ich noch?


    Den März anerkennen :p und möglichst schnell zahlen, weil für März bist Du vermutlich schon zu spät dran.

    Naja, was kann man alles tun ...? Was willst du alles hören?

    Du könntest abwarten, erst ab April die Erhöhung zahlen und schauen, ob Du wegen der fehlenden Märzerhöhung angemahnt wirst. Falls ja, bist Du allerdings nicht viel weiter.

    Du könntest überlegen, ob die Mieterhöhung überhaupt z.B. nach §558 ff. BGB rechtens ist, wo der Gesetzgeber ja auch noch andere Bedingungen diktiert.

    Ob Du als Mieter überhaupt verpflichtet bist, einem solchen, sich selbst widersprechenden Schreiben "hinterherzurennen", weiß ich nicht.

    Vielleicht solltest Du Dich auch besser einfach an einen Fachanwalt wenden. Die schlechte Nachricht könnte nämlich auch sein, dass Deine Widerspruchsfrist vielleicht (oder wahrscheinlich?) auch schon abgelaufen ist.

    Ich kann dazu keine wirkliche Empfehlung abgeben.


  • Vielleicht solltest Du Dich auch besser einfach an einen Fachanwalt wenden. Die schlechte Nachricht könnte nämlich auch sein, dass Deine Widerspruchsfrist vielleicht (oder wahrscheinlich?) auch schon abgelaufen ist.


    Der Mieter hat keine Widerspruchsfrist, sondern eine Zustimmfrist.
    Wenn der Mieter nicht zustimmt, dann kann der Vermieter höchstens auf dem Klageweg die Zustimmung erzwingen.
    Bevor die Zustimmung erfolgt ist (entweder direkt oder über Gericht), kann der Vermieter nicht mahnen, weil solange noch keine wirksame Vertragsänderung bezüglich der Miethöhe erfolgt ist.

    Außerdem würde das Gericht erstmal überprüfen, ob das Mieterhöhungsverlangen überhaupt formal richtig ist (Vollmachten und so).

  • Der Mieter hat keine Widerspruchsfrist, sondern eine Zustimmfrist.


    Stimmt! Begriff verwechselt ...

  • In dem Mieterhöhungsverlangen sind für mich widersprüchliche Angaben.

    1. Beginn der Mieterhöhung " März oder April"
    2. Ausgang vom m² Preis 5,63€/m² berechnet aber 6.166 €;/m² verlangt aktuell 7,09€/m²
    3. Unrichtige Addition der einzelnen Posten zu meinen Ungunsten. Der Vermieter möchte 5,09€ mehr als die Summe aller Einzelposten.

  • In dem Mieterhöhungsverlangen sind für mich widersprüchliche Angaben.
    1. Beginn der Mieterhöhung " März oder April"
    2. Ausgang vom m² Preis 5,63€/m² berechnet aber 6.166 €;/m² verlangt aktuell 7,09€/m²
    3. Unrichtige Addition der einzelnen Posten zu meinen Ungunsten. Der Vermieter möchte 5,09€ mehr als die Summe aller Einzelposten.


    Dann schick' das zurück mit dem Vorschlag, sie möchten mal einen Schüler dranlassen.

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