Der Vermieter mahnt die ungerechtfertigten Nebenkosten.
Er droht mit Schufaeintrag, Inkasso und fristloser Kündigung.
Den Widerspruch der Nebenkosten ignoriert er.
Beiträge von gnagflow
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Nebenkosten Betriebskosten
Der Vermieter hat sich trotz Widerspruch und Rückbuchung der Forderung noch nicht in irgendeiner Form gemeldet.
Ab Februar möchte der Vermieter die erhöhten Nebenkosten Vorauszahlungen abbuchen.
Mal schauen wie ich erhöhte Nebenkosten Vorauszahlung regeln, verhindern kann. -
Die Mieterhöhung war rechtlich nicht zu beanstanden.
Bei der Neuvermietung werden etwa 2€ pro m2 mehr erzielt.
(Angebote im Internet) -
Ich werde abwarten und schauen wie schnell sie sich melden wegen der Rückbuchung.
Danke für die Antworten. -
Als erstes erhöhte er die Kaltmiete um 15% .
Seine erste Nebenkosten Abrechnung ist fast doppelt so hoch wie in den in den Vorjahren.
In den Erleuterungen zur Abrechnung wird Druck aufgebaut, das die Nachforderungen erst einmal zu bezahlen sind.
Es wird alles versucht die Altmieter los zu werden um die Mieteinnahmen zu maximieren. -
Der Abbuchung wurde widersprochen.
Als nächstes rechne ich mit der Wohnungskündigung.
Etwa 40% der früheren Mieter haben den Druck des Vermieters nachgegeben und sind ausgezogen. -
Es wurde über Jahre nach Verbrauch abgerechnet nur der neue Vermieter rechnet nach m2 ab.
In allen Wohnungen sind Wasseruhren vorhanden.
Auf Widerspruch wurde nicht geantwortet.
Die Forderung wurde aber schon abgebucht. -
Mein neuer Vermieter hat die Kosten für Wasser und Heizung von Verbrauch auf m2 umgelegt.
Heizkostenverteiler und Wasseruhren sind vorhanden.
Vereinbart sind 30% allgemein und 70% nach Verbrauch.
Was sollte ich dagegen unternehmen? -
In dem Mieterhöhungsverlangen sind für mich widersprüchliche Angaben.
1. Beginn der Mieterhöhung " März oder April"
2. Ausgang vom m² Preis 5,63€/m² berechnet aber 6.166 €;/m² verlangt aktuell 7,09€/m²
3. Unrichtige Addition der einzelnen Posten zu meinen Ungunsten. Der Vermieter möchte 5,09€ mehr als die Summe aller Einzelposten. -
""""Ich würde dann zurückschreiben und um Klärung bitten."""
Habe ich schon schriftlich versucht, leider erfolglos.
Welche möglichkeiten habe ich noch? -
Hat der alte Vermieter Dich über den Eigentumswechsel informiert?
Ja = mitte November /// Eigentümer des Mietobjekts seit 01.11.2013Wann genau kam das Mieterhöhungsschreiben?
Laut Datum am 18.12.2013Mein Problem ist das ich zwei Daten zur Mieterhöhung im dem Schreiben der Verwaltung habe.
einmal zum 01.03.2014 und zum 01.04.2014 -
Eigentümer= Zwei Gmbh s
Besitzer= bin ich als Mieter
Verwalter= beauftragt vom Eigentümer, anfallende Verwaltungsangelegenheiten zu regeln.
Vermieter=bin ich momentan ratlos -
Diese Vollmacht ist eine Kopie.
Keine orginale Unterschrift. Die gesammte Vollmacht liegt mir nur als Kopie vor einschließlich der Unterschrift! -
Laut alter Verwaltung und neuer Verwaltung sind zwei GmbH s neuer Eigentümer des Mietshauses.
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Eigentümerwechsel
Es gibt jetzt für unser Mietshaus zwei neue Eigentümer und eine neue Verwaltung.
Die neue Verwaltung hat aber nur eine Vollmacht von einem Eigentümer in Kopie beigelegt.
Vom zweitem Eigentümer keine Vollmacht.
Frage: Ist die Vollmacht ohne originale Unterschrift gültig?Die Verwaltung möchte die Miete erhöhen.
Auf dem Anschreiben erste Seite zum 01.04.2014
folgende Seite zum 01.03.2014
Frage: ab welchem Zeitpunk ist die erhöhte Miete fällig?
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