Hallo,
ich wollte Euch mal fragen, ob ihr den Sachverhalt ähnlich einschätzt. Wir haben Ende Dezember 2013 die Betriebskostenabrechnung für 2012 bekommen und die Grundsteuer hat sich 2012 von knapp 1500€ (2011) auf 6000€ (2012) erhöht, da das Haus und Grundstück seit 2010 falsch eingestuft wurde. Diese Erhöhung wurde übrigens in der Betriebskostenabrechnung nicht erläutert, der Posten wurde ohne Erklärung einfach erhöht. Das bedeutet, dass wir für 2012 knapp 440€ (umgelegt) mehr an Grundsteuer zahlen müssen als im Jahr 2011. Soweit so gut. Erst nach Beschwerden von uns Mietern, wurde uns 2 Monate später die Erhöhung schriftlich erläutert und die Erhöhung vom Finanzamt zugeschickt. Gleichzeitig wurde uns mitgeteilt, dass wir nur für das Jahr 2012 die Nachzahlung begleichen müssen, da unser Vermieter so nett war, für 2010 und 2011 die Kosten selber zu tragen.
Nun bin ich der Meinung, dass für 2010 und 2011 der Vermieter verpflichtet war die Kosten selber zu tragen und auch für das Jahr 2012 wir eigentlich nicht aufkommen müssen, da uns nicht innerhalb von 3 Monaten nach der Bekanntgabe der Erhöhung schriftlich Bescheid gegegeben wurde.
Wie seht ihr das?
Danke für Eure Hilfe ![]()
Gruß
wosik