Vermieter zahlt Nebenkosten nicht zurück

  • Hallo,

    folgendes hat sich ereignet:
    Ich habe meine Mietwohnung zum 01.11.2012 gekündigt. Die Wohnung wurde im Renovierten zustand übergeben. Im Übergabeprotokoll hat der Vermieter bestätigt das alles in bester Ordnung ist.
    Diese Woche hat der Vermieter nach mehrmaligem Auffordern, nun endlich die Nebenkostenabrechnung von 2012 erstellt und an mich versendet.
    In dieser ist ein Guthaben von ca. 300€ ausgewiesen.

    Mein Vermieter teilte mir mit, das laut Mietvertrag ich dazu verpflichtet sei Schönheitsreparaturen an der Wohnung vorzunehmen.
    Darunter fällt, laut Vermieter, auch das streichen der Holzfenster von innen an.
    Der Vermieter hat mir Angeboten, auf die Auszahlung der Nebenkosten zu verzichten, und somit auch von den nicht gestrichenen Fenster abzusehen.

    Ist diese Vorgehensweise vom Vermieter rechtens?
    1. Im Übergabe Protokoll steht doch das alles in bester Ordnung ist.
    2. Ich hatte gar keine Zeit zur Nachbesserung.
    3. Die Forderung des Vermieters kommt fast 1 1/2 Jahre später.
    4. Es ist bereits eine Nachmieterin in der Wohnung.
    5. Ist für so etwas nicht das Mietkautionssparbuch da? Dieses habe ich bereits in voller Höhe zurück bekommen.

    Wie kann ich mein Nebenkosten Guthaben zurückbekommen?

    Gruß Benjamin


  • Die Wohnung wurde im Renovierten zustand übergeben. Im Übergabeprotokoll hat der Vermieter bestätigt das alles in bester Ordnung ist.
    Darunter fällt, laut Vermieter, auch das streichen der Holzfenster von innen an.
    Der Vermieter hat mir Angeboten, auf die Auszahlung der Nebenkosten zu verzichten, und somit auch von den nicht gestrichenen Fenster abzusehen.

    Wenn die Übergabe an den Vermieter ohne Beanstandungen erfolgt ist, ist die Suppe gelöffelt.
    Das Nichtstreichen der Fenster stellt keinen verdeckten Mangel dar; er hätte das bei der Übergabe bemängeln müssen.

    Für die Sehschwäche Ihres Vermieters müssen Sie nicht gerade stehen. Also die Rückzahlung einfordern.

  • Benni:

    "Ich habe meine Mietwohnung zum 01.11.2012 gekündigt."
    - Entweder 31.10. oder 30.11.2012?

    "Diese Woche hat der Vermieter nach mehrmaligem Auffordern, nun endlich die Nebenkostenabrechnung von 2012 erstellt und an mich versendet."
    - Für das Kalenderjahr?

    "In dieser ist ein Guthaben von ca. 300€ ausgewiesen.
    Der Vermieter hat mir Angeboten, auf die Auszahlung der Nebenkosten zu verzichten, und somit auch von den nicht gestrichenen Fenster abzusehen."
    - So ein Witzbold. Die hätte er spätestens einen Monat nach der NK-Abr. auszahlen müssen.

    "Ist diese Vorgehensweise vom Vermieter rechtens?"
    - Nein.

    "1. Im Übergabe Protokoll steht doch das alles in bester Ordnung ist."
    - Wie schön für Dich.

    "2. Ich hatte gar keine Zeit zur Nachbesserung."
    - Ist inzwischen OT.

    "3. Die Forderung des Vermieters kommt fast 1 1/2 Jahre später."
    - Ist gegenstandslos UND auch verfristet.

    "4. Es ist bereits eine Nachmieterin in der Wohnung."
    - Eben...

    "5. Ist für so etwas nicht das Mietkautionssparbuch da? Dieses habe ich bereits in voller Höhe zurück bekommen."
    - Eben. Der gute Mann will jetzt, wo alles zu spät ist, wohl noch Geld machen...

    "Wie kann ich mein Nebenkosten Guthaben zurückbekommen?"
    - Schriftlich auffordern mit Fristsetzung. Bei Erfolglosigkeit Mahnbescheid.

  • Zitat

    Wie kann ich mein Nebenkosten Guthaben zurückbekommen?

    Mahnbescheid erlassen.

    Evtl. verdeckte Mängel hätte der VM binnen 6 Monaten nach Mietende geltend machen müssen. Mit Betonung auf verdeckte.

  • Berny,
    Mein Fehler, natürlich 30.11.2012. Und ja für das Kalenderjahr 2012 habe ich erst jetzt meine Abrechnung erhalten. Um Ausreden warum er die noch nicht gemacht hat war mein Vermieter nicht verlegen.

    Danke für Eure Ratschläge. Werde jetzt mal ne Mail verfassen und ihm eine Frist setzten. Sind zwei Wochen ok oder zu kurz?

  • Werde jetzt mal ne Mail verfassen und ihm eine Frist setzten. Sind zwei Wochen ok oder zu kurz?


    Sowas macht man per Einwurfeinschreiben. 2 Wochen sind ok.

  • Hallo,

    Nun geht es weiter bei diesem Fall. Folgendes hat sich ereignet.
    Ich habe den Brief, mit der bitte um zurückzahlug der Nebenkosten 2012 an meinen ehemaligen Vermieter unter Zeugen übergeben.
    Nach verstreichen der gesetzten Frist, habe ich die 1. Mahnung per Post geschickt. Auch diese Frist ist verstrichen.
    Nach unzähligen Versuchen Ihn zu erreichen (telefonisch, Mail, SMS) kommt mir die Frage was für möglichkeiten ich noch habe, ohne das ganze vor Gericht Enden zu lassen. Eine weitere Mahnung wird kaum etwas bringen.

    Gruß

  • Telefonisch, Mail und SMS kannst Du ja wohl vergessen. Wolltest Du per SMS den bösen Das-macht-man-nicht-Finger zeigen? ;)

    Schriftlich per Einschreiben (z.B. Einwurfeinschreiben) lautet bei so etwas die Devise. Du solltest nachweisen können, was Du ihm wann geschrieben hast. Wenn Du das bisher nicht getan hast, dann würde ich das an Deiner Stelle jetzt nachholen. Ich würde mich im Internet schlau lesen, welche Floskel da drin stehen muss, um ihn endgültig in Verzug zu setzen (eigentlich ist er das schon ... aber egal ... auf die paar Wochen kommt's dann auch nicht mehr an).

    Wenn danach nichts passiert, so lies doch mal im Internet nach über das Mahnwesen. Einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids kann man online ausfüllen.

    Einmal editiert, zuletzt von AjaxMH (5. Mai 2014 um 20:21)

  • Benni, bitte vieeel deulicher:

    "Ich habe den Brief, mit der bitte um zurückzahlug der Nebenkosten 2012 an meinen ehemaligen Vermieter unter Zeugen übergeben."
    - Datum?

    "Nach verstreichen der gesetzten Frist, ..."
    - Datum?

    "habe ich die 1. Mahnung per Post geschickt."
    - Datum?

    "Auch diese Frist ist verstrichen."
    - Datum?

    "Nach unzähligen Versuchen Ihn zu erreichen (telefonisch, Mail, SMS) "
    - Papperlapapp.

    "kommt mir die Frage was für möglichkeiten ich noch habe,"
    - Mahnbescheid.

    "ohne das ganze vor Gericht Enden zu lassen."
    - Wieso? Manche Zeitgenossen "brauchen" das...:o


  • Nach unzähligen Versuchen Ihn zu erreichen (telefonisch, Mail, SMS) kommt mir die Frage was für möglichkeiten ich noch habe, ohne das ganze vor Gericht Enden zu lassen.

    Keine! Wie Ihnen bereits geraten wurde: Gerichtlicher Mahnbescheid. Das müssen Sie aber nicht tun, wenn es Ihnen weiterhin Spass bereitet, damit rumzuhampeln. Motto: Waschen ja, aber bitte nicht nass machen.

    Da ist man eben auch mal als Mann und nicht als Waschlappen gefragt.

  • Kolinum
    Über die Qualität deiner Aussage des letzten Absatzes schweige ich mal :-/

    Mein Problem ist nicht die das ganze vor Gericht laufen zu lassen, sondern eher die Finanziellen Mittel, die Kosten für den Anwalt auf zu bringen. Aus diesem Grund habe ich nach anderen Wegen gefragt, die ich als Privatmann ohne große Kosten erbringen kann.

  • Mein Problem ist nicht die das ganze vor Gericht laufen zu lassen, sondern eher die Finanziellen Mittel, die Kosten für den Anwalt auf zu bringen.


    Deine berechtigten Forderungen kannste auch ohne RA durchsetzen.

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