Beiträge von Benni

    Kolinum
    Über die Qualität deiner Aussage des letzten Absatzes schweige ich mal :-/

    Mein Problem ist nicht die das ganze vor Gericht laufen zu lassen, sondern eher die Finanziellen Mittel, die Kosten für den Anwalt auf zu bringen. Aus diesem Grund habe ich nach anderen Wegen gefragt, die ich als Privatmann ohne große Kosten erbringen kann.

    Hallo,

    Nun geht es weiter bei diesem Fall. Folgendes hat sich ereignet.
    Ich habe den Brief, mit der bitte um zurückzahlug der Nebenkosten 2012 an meinen ehemaligen Vermieter unter Zeugen übergeben.
    Nach verstreichen der gesetzten Frist, habe ich die 1. Mahnung per Post geschickt. Auch diese Frist ist verstrichen.
    Nach unzähligen Versuchen Ihn zu erreichen (telefonisch, Mail, SMS) kommt mir die Frage was für möglichkeiten ich noch habe, ohne das ganze vor Gericht Enden zu lassen. Eine weitere Mahnung wird kaum etwas bringen.

    Gruß

    Berny,
    Mein Fehler, natürlich 30.11.2012. Und ja für das Kalenderjahr 2012 habe ich erst jetzt meine Abrechnung erhalten. Um Ausreden warum er die noch nicht gemacht hat war mein Vermieter nicht verlegen.

    Danke für Eure Ratschläge. Werde jetzt mal ne Mail verfassen und ihm eine Frist setzten. Sind zwei Wochen ok oder zu kurz?

    Hallo,

    folgendes hat sich ereignet:
    Ich habe meine Mietwohnung zum 01.11.2012 gekündigt. Die Wohnung wurde im Renovierten zustand übergeben. Im Übergabeprotokoll hat der Vermieter bestätigt das alles in bester Ordnung ist.
    Diese Woche hat der Vermieter nach mehrmaligem Auffordern, nun endlich die Nebenkostenabrechnung von 2012 erstellt und an mich versendet.
    In dieser ist ein Guthaben von ca. 300€ ausgewiesen.

    Mein Vermieter teilte mir mit, das laut Mietvertrag ich dazu verpflichtet sei Schönheitsreparaturen an der Wohnung vorzunehmen.
    Darunter fällt, laut Vermieter, auch das streichen der Holzfenster von innen an.
    Der Vermieter hat mir Angeboten, auf die Auszahlung der Nebenkosten zu verzichten, und somit auch von den nicht gestrichenen Fenster abzusehen.

    Ist diese Vorgehensweise vom Vermieter rechtens?
    1. Im Übergabe Protokoll steht doch das alles in bester Ordnung ist.
    2. Ich hatte gar keine Zeit zur Nachbesserung.
    3. Die Forderung des Vermieters kommt fast 1 1/2 Jahre später.
    4. Es ist bereits eine Nachmieterin in der Wohnung.
    5. Ist für so etwas nicht das Mietkautionssparbuch da? Dieses habe ich bereits in voller Höhe zurück bekommen.

    Wie kann ich mein Nebenkosten Guthaben zurückbekommen?

    Gruß Benjamin

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