Hallo,
folgendes hat sich ereignet:
Ich habe meine Mietwohnung zum 01.11.2012 gekündigt. Die Wohnung wurde im Renovierten zustand übergeben. Im Übergabeprotokoll hat der Vermieter bestätigt das alles in bester Ordnung ist.
Diese Woche hat der Vermieter nach mehrmaligem Auffordern, nun endlich die Nebenkostenabrechnung von 2012 erstellt und an mich versendet.
In dieser ist ein Guthaben von ca. 300€ ausgewiesen.
Mein Vermieter teilte mir mit, das laut Mietvertrag ich dazu verpflichtet sei Schönheitsreparaturen an der Wohnung vorzunehmen.
Darunter fällt, laut Vermieter, auch das streichen der Holzfenster von innen an.
Der Vermieter hat mir Angeboten, auf die Auszahlung der Nebenkosten zu verzichten, und somit auch von den nicht gestrichenen Fenster abzusehen.
Ist diese Vorgehensweise vom Vermieter rechtens?
1. Im Übergabe Protokoll steht doch das alles in bester Ordnung ist.
2. Ich hatte gar keine Zeit zur Nachbesserung.
3. Die Forderung des Vermieters kommt fast 1 1/2 Jahre später.
4. Es ist bereits eine Nachmieterin in der Wohnung.
5. Ist für so etwas nicht das Mietkautionssparbuch da? Dieses habe ich bereits in voller Höhe zurück bekommen.
Wie kann ich mein Nebenkosten Guthaben zurückbekommen?
Gruß Benjamin