Kündigung mit Hindernissen

  • Guten Abend,

    ich habe folgenden Sachverhalt:

    Meine Frau und ich haben unsere letzte Wohnung Mitte letzten Jahres gekündigt. Bei der Übergabe wurde seitens der Vermieter ein Schimmelbefall an der Außenseite der Toilette, sowie am darunterliegenden Boden festgestellt. Zusätzlich soll die daneben liegende Heizung befallen gewesen sein. (Dies war definitiv nur Rost, der abtragen und einen Anstrich benötigt hätte)

    Im Übergabeprotokoll, welches beide Parteien unterzeichnet haben, wurde unter Punkt 3 (Folgende die Tauglichkeit beeinträchtigende Mängel sind vorhanden) der Text: Bad Schimmel, Abrechnung Badezimmer folgt von Fachfirma, Verteilung der Kosten wird noch vereinbart, notiert. Dieses Übergabeprotokoll wurde am 16.07.13 unterzeichnet. Das Mietverhältnis ging allerdings bis Ende August. (Wobei wir am 16.07.13 das letzte Mal die Wohnung betreten haben).
    Ebenfalls wurde vereinbart, dass die hinterlegte Kaution weitere 6 Monate im "Besitzt" unseres Vermieters bleibt (was wohl auch so üblich ist, wegen der Nebenkostenabrechnung, etc.)


    Nun erhalten wir heute (26.02.14) ein Schreiben, indem uns unser alter Vermieter auffordert, eine Rechnung in Höhe von ca. 7.000 Euro, die durch den o. g. Schaden entstanden sind zu begleichen. Zusätzlich zu diesem Schreiben, haben wir mehrere unscharfe Fotos und 2 Rechnungen eines Sanitärbetriebs erhalten. In diesen beiden Rechnungen, ist detailliert festgehalten, welche Arbeiten ausgeführt wurden. Natürlich wurde die Toilette ausgetauscht, aber zusätzlich wurden noch weitere Arbeiten, wie Einbau eines neuen Wachtisches, Handwaschbecken inkl. Garnitur Badetuchhalter, Handbrause, Brauseschlauch, WC Papierhalter (wir hatten unseren eigenen, den wir beim Auszug demontiert hatten), einen neuen Spiegelschrank, und, und, und ausgeführt und abgerechnet. Im Prinzip wurde das halbe Bad noch zusätzlich gemacht.

    Lange Rede, kurzer Sinn: Wie sollen wir uns verhalten? Wir sind aktuell erst mal entsetzt über dieses Schreiben.

    Nun habe ich mich heute Abend etwas im Internet über dieses Thema "Schlaugelesen". Dort ist mir des Öfteren der Paragraf 548 BGB in die Finger gekommen, indem es heißt, dass Forderungen seitens des Vermieters nach 6 Monaten Verjähren. Und zwar bei Abgabe der Mietsache.

    Ergo: Schlüsselübergabe 16.07.13 - Erhalt des Schreibens 26.02.14 = Mehr als 6 Monate Differenz.

    Es ist auch nur, ich nenne es mal "ein einfaches Schreiben", keine Mahnung, oder sonst etwas z. B. vom Anwalt. In den 6 Monaten haben wir auch nichts erhalten.

    Kann uns jemand konkrete Tipps geben?

    Vielen Dank im Voraus für Rückantworten.

  • BGB § 548 - Verjährung der Ersatzansprüche und des Wegnahmerechts

    (1) Die Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache verjähren in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem er die Mietsache zurückerhält. Mit der Verjährung des Anspruchs des Vermieters auf Rückgabe der Mietsache verjähren auch seine Ersatzansprüche.

    (2) Ansprüche des Mieters auf Ersatz von Aufwendungen oder auf Gestattung der Wegnahme einer Einrichtung verjähren in sechs Monaten nach der Beendigung des Mietverhältnisses.

    Gut, das Lesen bildet!
    Wäre in Ihrem Fall der 16.1. 2014. Damit sind die Ansprüche des Vermieters verjährt.

    Ich würde den Vermieter schriftlich auf die Verjährung hinweisen mit der Maßgabe innerhalb 2 Wochen die Kaution, abzüglich eines angemessenen Teiles zur eventuellen Begleichung ausstehender Betriebskosten, zu überweisen.

    4 Mal editiert, zuletzt von Kolinum (26. Februar 2014 um 22:12)

  • 7.000 Euro? Keine Null zuviel?

    Schimmelbefall an der Außenseite der Toilette? Reden wir von der Kloschüssel? War das ein Holzklo oder wie kann man da Schimmel haben? Auf Keramik kann man doch jeden Schimmel einfach abwischen.

    Für den Fall, dass die Angelegenheit nicht verjährt sein sollte, noch folgende Anmerkungen:

    Wenn Ihr sogar geschrieben habt, dass die Verteilung der Kosten noch vereinbart wird, dann vereinbart die erst mal. So wie es klingt, glaubt Dein Vermieter, er hätte mit dem Übergabeprotokoll einen Freifahrtsschein für Schöner Wohnen gewonnen ...

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass das im Ernstfall vor Gericht so Bestand haben würde. Aber das ist nur meine Meinung, denn dass Ihr überhaupt ein solches undeutliches Protokoll abgezeichnet habt, ist natürlich irgendwie etwas unglücklich.

    Ich würde dann (wie gesagt: wenn nicht verjährt) dem Vermieter schreiben, dass er Euch bitte anführen möge, was die Beseitigung der bei Übergabe festgestellten Mängel denn nun gekostet hat und welche Summe dafür seiner Meinung nach auf Euch fällt.

  • Ja 7.000 Euro ist korrekt. Laut dieses Paragrafen ist es ja verjährt. Meine Frage zielte auch u. a. darauf, ob es z. B. Ausnahmen gibt. Darüber konnte ich aber nichts finden.

    Für mich als Laien klingt das so einfach. 6 Monate vorbei und verjährt.

    Ich bin da kein Fachmann und ich hätte auch nicht gedacht, dass meinem Vermieter so ein Fehler passiert. Er vermietet sicherlich nicht erst seit gestern. Deswegen kann ich dem "Braten" noch nicht so trauen.

  • Für mich als Laien klingt das so einfach. 6 Monate vorbei und verjährt.


    Für mich ebenfalls: Sechs Monate nach Rückgabe der Mietsache. Diesen lapidaren Satz würde ich dem früheren VM zukommen lassen.
    ... und der Malermeister ist bestimmt ein gute Bekannter von ihm...:rolleyes:

  • Laut dieses Paragrafen ist es ja verjährt. Meine Frage zielte auch u. a. darauf, ob es z. B. Ausnahmen gibt. Darüber konnte ich aber nichts finden. [...] Deswegen kann ich dem "Braten" noch nicht so trauen.


    So wie ich das verstehe, beginnt das halbe Jahr dann an zu tickern, wenn der Vermieter die Sachherschaft über die Wohnung übernommen hat (z.B. Schlüsselübergabe an den Vermieter) und wenn es allen Beteiligten klar ist, dass das Mietobjekt, ggf. auch vor Ablauf des Mieterverhältnisses, vom Mieter aufgegeben wird.

    Wenn die Schlüssel an den Vermieter selbst übergeben worden sind, dürfte es da vermutlich keine abweichenden Interpretationsmöglichkeiten geben.

    Wenn aber Hausverwaltungen und Hauswarte im Spiel sind, kann es zu einem BGH-Urteil wie hier beschrieben (klick) gegen den Mieter kommen.

  • ......ich hätte auch nicht gedacht, dass meinem Vermieter so ein Fehler passiert. Er vermietet sicherlich nicht erst seit gestern. Deswegen kann ich dem "Braten" noch nicht so trauen.

    Welchen Braten Sie meinen ist mir unklar. Sollte es der hier im Forum sein, so betrachten Sie das hier dargelegte einfach als Unsinn und werfen Sie sich Ihrem Raffke an die Brust. Hier werden nur Meinungen geäußert. Entscheidungen treffen Sie selbst.

  • hallo,ich bin neu und weiß wirklich nicht wie ich eine neue anfrage eingebe ,bitte verzeiht.
    ich habe ein schlimmes problem:
    wir wohnen 17 jahre in einem schönen haus in freiburg. unser vermieter ist sehr nett,kümmert sich etc. derzeitig baut er den dachboden für seine tochter aus.ich muß dazu sagen das wir keinen anspruch laut mietvertrag auf den dachboden haben und so haben wir nach aufforderung all unsere sachen entfernt,. es wurde von ihm ein schild angebracht das unbefugten das betreten verboten ist;der bereich wird videoüberwacht. wie die familie nun im urlaub ist packte mich die neugier und ich ging auf den speicher,es ist sehr schön was die da machen. ich habe das dann auch noch bekannten an anderen tagen gezeigt.ich habe an die viedeoaufnahmen gar nicht gedacht.wie der aus dem urlaub kam hat der strafanzeige gestellt der aber auf grund mangels an öffentlicher interesse eingestellt wurde(gottseidank) ausserdem hat er uns fristlos gekündigt ,wir habe aber widersprochen. was werden die machen,haben die denn überhaupt chancen uns rauszukriegen?wir wohnen 18 jahre im haus und haben nie etwas verbrochen.

  • ausserdem hat er uns fristlos gekündigt ,wir habe aber widersprochen. was werden die machen,haben die denn überhaupt chancen uns rauszukriegen?wir wohnen 18 jahre im haus und haben nie etwas verbrochen.


    ... ausser den Hausfrieden gebrochen, § 123 StGB. Ich betrachte die Kündigung als gerechtfertigt.
    Wie lange Ihr dort wohnt, ist egal. Ihr habt das Vertrauen missbraucht.

  • hallo benny,danke für die antwort die leider nicht so gut ausfiel,allerdings die tür am speicher war auf und nicht verschlossen,gilt das dann auch?es ist doch nur der speicher oder eine baustelle(?)
    der wird wohl nun eine privatklage einreichen,soll ich es darauf ankommen lassen,das wird wenn ich verliere teuer?ich weiss ich habe blödsinn gemacht,weiss nicht was ich machen soll.gibt wohl nichts?

  • allerdings die tür am speicher war auf und nicht verschlossen,gilt das dann auch?es ist doch nur der speicher oder eine baustelle(?)
    der wird wohl nun eine privatklage einreichen,soll ich es darauf ankommen lassen,das wird wenn ich verliere teuer?


    Rechtsberatung obliegt Rechtsanwälten...

  • hallo,kurzer stand.habe von meines vermieter rechtsanwalt nun nochmal eine 2 wochenfrist bekommen,wenn ich nicht ausziehe reicht er bei gericht eine räumungsklage ein.privatklage hat er nicht gemacht.ich war doch nur einige male auf seinem dämlichen speicher,der kann mich doch nicht deshalb rauswerfen?was kann ich tun,reden geht überhaupt nicht mit ihm.

  • schlappner:

    "habe von meines vermieter rechtsanwalt nun nochmal eine 2 wochenfrist bekommen,wenn ich nicht ausziehe reicht er bei gericht eine räumungsklage ein."
    - Das ist ihm überlassen.

    "privatklage hat er nicht gemacht."
    - Das war eine "Privat"klage.

    "ich war doch nur einige male auf seinem dämlichen speicher,"
    - Wer dämlich war, sollteste selbst entscheiden...

    "der kann mich doch nicht deshalb rauswerfen?"
    - Wenn er den Prozess gewinnt, letztendlich der Gerichtsvollzieher, notfalls mit Hilfe der Polizei.

    "was kann ich tun,reden geht überhaupt nicht mit ihm."
    Wenn es Dir das wert ist, konsultiere einen Fachanwalt.

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