Guten Abend,
ich habe folgenden Sachverhalt:
Meine Frau und ich haben unsere letzte Wohnung Mitte letzten Jahres gekündigt. Bei der Übergabe wurde seitens der Vermieter ein Schimmelbefall an der Außenseite der Toilette, sowie am darunterliegenden Boden festgestellt. Zusätzlich soll die daneben liegende Heizung befallen gewesen sein. (Dies war definitiv nur Rost, der abtragen und einen Anstrich benötigt hätte)
Im Übergabeprotokoll, welches beide Parteien unterzeichnet haben, wurde unter Punkt 3 (Folgende die Tauglichkeit beeinträchtigende Mängel sind vorhanden) der Text: Bad Schimmel, Abrechnung Badezimmer folgt von Fachfirma, Verteilung der Kosten wird noch vereinbart, notiert. Dieses Übergabeprotokoll wurde am 16.07.13 unterzeichnet. Das Mietverhältnis ging allerdings bis Ende August. (Wobei wir am 16.07.13 das letzte Mal die Wohnung betreten haben).
Ebenfalls wurde vereinbart, dass die hinterlegte Kaution weitere 6 Monate im "Besitzt" unseres Vermieters bleibt (was wohl auch so üblich ist, wegen der Nebenkostenabrechnung, etc.)
Nun erhalten wir heute (26.02.14) ein Schreiben, indem uns unser alter Vermieter auffordert, eine Rechnung in Höhe von ca. 7.000 Euro, die durch den o. g. Schaden entstanden sind zu begleichen. Zusätzlich zu diesem Schreiben, haben wir mehrere unscharfe Fotos und 2 Rechnungen eines Sanitärbetriebs erhalten. In diesen beiden Rechnungen, ist detailliert festgehalten, welche Arbeiten ausgeführt wurden. Natürlich wurde die Toilette ausgetauscht, aber zusätzlich wurden noch weitere Arbeiten, wie Einbau eines neuen Wachtisches, Handwaschbecken inkl. Garnitur Badetuchhalter, Handbrause, Brauseschlauch, WC Papierhalter (wir hatten unseren eigenen, den wir beim Auszug demontiert hatten), einen neuen Spiegelschrank, und, und, und ausgeführt und abgerechnet. Im Prinzip wurde das halbe Bad noch zusätzlich gemacht.
Lange Rede, kurzer Sinn: Wie sollen wir uns verhalten? Wir sind aktuell erst mal entsetzt über dieses Schreiben.
Nun habe ich mich heute Abend etwas im Internet über dieses Thema "Schlaugelesen". Dort ist mir des Öfteren der Paragraf 548 BGB in die Finger gekommen, indem es heißt, dass Forderungen seitens des Vermieters nach 6 Monaten Verjähren. Und zwar bei Abgabe der Mietsache.
Ergo: Schlüsselübergabe 16.07.13 - Erhalt des Schreibens 26.02.14 = Mehr als 6 Monate Differenz.
Es ist auch nur, ich nenne es mal "ein einfaches Schreiben", keine Mahnung, oder sonst etwas z. B. vom Anwalt. In den 6 Monaten haben wir auch nichts erhalten.
Kann uns jemand konkrete Tipps geben?
Vielen Dank im Voraus für Rückantworten.