Kalte Küche

  • Hallo zusammen u.schönen Abend,

    Im Jahre 2012 zur Winterzeit hatte ich meinen Vermieter darüber unterrichtet(mündlich u. auch per Mail, das der Heizkörper in der Küche ohne Funktion ist. Geschehen ist nichts. Dasselbe im Jahre 2013. Wieder ist bis Dezember nix
    passiert. Erst im Januar ´14 wurde der Heizkörper durch einen Installateur wieder gängig gemacht. 2012 hatte ich deswegen einen el. Heizkörper angebracht, der bei 1000 W u. Dauerbetrieb über 10 Std. ordentlich Strom verbrauchte.
    Die Miete habe ich nie gekürzt.
    Frage: Muss der Vermieter die Stromkosten für die Wintermonate 2012und ´13 erstatten ? Kann ich ggf. das Geld von der Miete einbehalten ?

  • Zitat

    Die Miete habe ich nie gekürzt.


    Dein Fehler!

    Zitat

    Kann ich ggf. das Geld von der Miete einbehalten ?


    Nö, weil du nicht belegen, beweisen kannst, wieviel Strom du für den Heizkörper benötigt hast.


  • Im Jahre 2012 zur Winterzeit hatte ich meinen Vermieter darüber unterrichtet(mündlich u. auch per Mail, das der Heizkörper in der Küche ohne Funktion ist. Geschehen ist nichts.


    Nur schriftlich beweisbar mit Terminstellung. Bei Untätigkeit die Bruttomiete mindern.
    So wäre das korrekt gewesen

    Zitat

    Dasselbe im Jahre 2013. Wieder ist bis Dezember nix passiert.

    siehe oben!

    Zitat

    Die Miete habe ich nie gekürzt.

    siehe oben!

    Zitat


    Frage: Muss der Vermieter die Stromkosten für die Wintermonate 2012und ´13 erstatten ? Kann ich ggf. das Geld von der Miete einbehalten ?

    Nein, können Sie leider nicht. Es ist nicht möglich, den dadurch entstandenen Schaden zu beziffern. Ohne geht das nicht.

    Ihre Gutmüdigkeit ist in diesem Fall halt dumm gelaufen.

  • Im Jahre 2012 zur Winterzeit ...


    Fängt nicht auch so ein Wintermärchen an?
    Du hättest von Anfang an Nägel mit Köpfen machen sollen anstatt herumzuhampeln.

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