Beiträge von Oaringa

    Wenn Du Dich bei Gericht auf einen Vergleich einlässt, lachen sich die Anwälte in's Fäustchen, denn dann wird's noch teuerer durch die "Vergleichsgebühr". Selbst einmal die Erfahrung gemacht...:eek:

    Es soll ein aussergerichtlicher Vergleich sein,lt. Anwältin. Wenn er darauf nicht eingeht, geht es vor Gericht.
    Im übrigen bin ich beim Mieterverein auch Rechtschutzversichert mit 100.- Zuzahlung.
    Mir egal, wie teuer das wird ...
    Ich werde weiter berichten !

    Werde ich gerne machen ...

    Neuester Stand: Meine RAnwältin meinte, das der Vermieter Schadensersatzpflichtig sei. Ich solle alle meine Ausgaben,
    welche mit dem Umzug verbunden wären, schriftlich festhalten.
    Umzugskosten, neue Möbel, Elektrogeräte ( die Küche war mit angemietet, deswegen benötige ich diese) Malerarbeiten, usw. Die Anwältin will dem Vermieter einen Vergleich vorschlagen. Wenn der nicht darauf eingeht,
    dann geht´s vor Gericht. Sieht also gut aus ....:D

    Ob die Kündigung aufgrund der "Vermietermitteilung", die wir im einzelnen nicht kennen, erfolgte, wäre für mein Verständnis noch rechtlich zu überprüfen. Warum der Mieter dann relativ überstürzt gekündigt hat, ist möglicherweise aus dem Schriftwechsel zu ersehen - oder auch nicht.
    Dazu wäre der gesamte Schriftwechsel einzusehen, was aber hier im Forum zu nichts führen würde.

    Ich meine, möglicherweise sollte sich der Mieter doch einmal mit einem Fachanwalt unterhalten. Wir kennen doch aus den Eigenbedarfskündigungen ähnliche Probleme, wenn der Eigenbedarf vorgeschoben wird.

    So sehe ich das auch. Die energetische Sanierung hat mein Vermieter nur vorgeschoben um das Haus zu einem höheren Mietzins zu vermieten.
    Das Haus wird nun im Net für ca. 300.-€ mehr Miete offeriert.
    Da werde ich nun meine Anwältin konsultieren müssen. Zum Glück bin ich in einem Mieterverein. Kann ich jedem nur empfehlen.

    Hallo zusammen,

    Mein Vermieter hat mir mitgeteilt, das er sein Haus, in dem ich alleine mit meiner Frau zur Miete wohne, energethisch sanieren möchte.
    Da die Miete dadurch um ca. 400.- mtl. steigen würde, habe ich meinen Mietvertrag gekündigt.
    Bei einem Gespräch mit dem Vermieter teilte er mir mit, das er nun doch nicht sanieren möchte.
    Mir kommt das so vor als ob der mich raus haben möchte, weil ich seinem Verlangen einer Mieterhöhung aus
    rechtlichen Gründen nicht nachgekommen bin. Kann ich nun den Vermieter in Regress nehmen, da mir jetzt einige Kosten entstehen. Umzug, Möbel usw. was eben alles anfällt !
    Würde mich über eine Antwort freuen ...

    Gruss,
    Rudi A.

    weil ich seinem Verlangen einer Mieterhöhung aus
    rechtlichen Gründen nicht nachgekommen bin.

    Das bezieht sich auf eine versuchte Mieterhöhung aus 2013.
    Habe mich da nicht richtig ausgedrückt gehabt(sorry)

    Wie geschrieben, handelt es sich um eine energetische Sanierung u. nicht eine Modernisierung. Dies wurde mir vom Vermieter schriftl.mitgeteilt. Mit einem Beispiel: Wenn die Sanierung (rundherum Wärmedämmung, neue Fenster usw. ) 50 000 € kosten würde,
    so kann er 11% der Kosten auf die Jahresmiete umlegen. So steht´s im Gesetz. Auf Grund dessen habe ich den Vertrag gekündigt.
    Nun will er doch nicht sanieren ...

    Hallo zusammen,

    Mein Vermieter hat mir mitgeteilt, das er sein Haus, in dem ich alleine mit meiner Frau zur Miete wohne, energethisch sanieren möchte.
    Da die Miete dadurch um ca. 400.- mtl. steigen würde, habe ich meinen Mietvertrag gekündigt.
    Bei einem Gespräch mit dem Vermieter teilte er mir mit, das er nun doch nicht sanieren möchte.
    Mir kommt das so vor als ob der mich raus haben möchte, weil ich seinem Verlangen einer Mieterhöhung aus
    rechtlichen Gründen nicht nachgekommen bin. Kann ich nun den Vermieter in Regress nehmen, da mir jetzt einige Kosten entstehen. Umzug, Möbel usw. was eben alles anfällt !
    Würde mich über eine Antwort freuen ...

    Gruss,
    Rudi A.

    Hallo zusammen u.schönen Abend,

    Im Jahre 2012 zur Winterzeit hatte ich meinen Vermieter darüber unterrichtet(mündlich u. auch per Mail, das der Heizkörper in der Küche ohne Funktion ist. Geschehen ist nichts. Dasselbe im Jahre 2013. Wieder ist bis Dezember nix
    passiert. Erst im Januar ´14 wurde der Heizkörper durch einen Installateur wieder gängig gemacht. 2012 hatte ich deswegen einen el. Heizkörper angebracht, der bei 1000 W u. Dauerbetrieb über 10 Std. ordentlich Strom verbrauchte.
    Die Miete habe ich nie gekürzt.
    Frage: Muss der Vermieter die Stromkosten für die Wintermonate 2012und ´13 erstatten ? Kann ich ggf. das Geld von der Miete einbehalten ?

    Hallo,
    In meinem Mietvertrag (Formularmietvertrag) unter §4. Miete ist nur die monatl. Miete eingetragen.

    Neben " Vorauszahlung auf die Betriebskosten für Heizung und Warmwasser " ist die €-Angabe durch Schrägstrich enwertet.

    Neben " Vorauszahlung auf die übrigen Betriebskosten gem. § 2 Betriebskostenverordnung " ebenfalls entwertet.

    " Insgesamt monatlich " steht der gleiche Betrag wie die monatl. Miete.

    Heißt das nun, das der Vermieter alle Betriebskosten übernehmen müsste ??

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