Hallo zusammen u.schönen Abend,
Im Jahre 2012 zur Winterzeit hatte ich meinen Vermieter darüber unterrichtet(mündlich u. auch per Mail, das der Heizkörper in der Küche ohne Funktion ist. Geschehen ist nichts. Dasselbe im Jahre 2013. Wieder ist bis Dezember nix
passiert. Erst im Januar ´14 wurde der Heizkörper durch einen Installateur wieder gängig gemacht. 2012 hatte ich deswegen einen el. Heizkörper angebracht, der bei 1000 W u. Dauerbetrieb über 10 Std. ordentlich Strom verbrauchte.
Die Miete habe ich nie gekürzt.
Frage: Muss der Vermieter die Stromkosten für die Wintermonate 2012und ´13 erstatten ? Kann ich ggf. das Geld von der Miete einbehalten ?