Übergabeprotokoll

  • Guten Morgen,

    ich habe gerade die Vorabnahme meiner Wohnung gemacht.

    Mir ist gesagt worden, dass ich meine Wohnung nicht zu streichen habe. Falls jedoch hinter den Schränken evtl. Schäden vorhanden sind (welche bei einer Vorabnahme nicht einzusehen sind) ist dies zu tun. Im Übergabeprotokoll ist daher überall ein "ist zu streichen" angekreuzt ...

    Ich habe diesbezüglich nachgefragt und man versicherte mir, dass dies nur bei oben beschriebenen Fall eintritt. Im Nachinhein ist mir jetzt etwas mulmig, dass ich auf das Protokoll festgenagelt werde.

    Falls ich darauf festgenagelt werde, kann ich mich darauf berufen, dass mir anderes gesagt wurde? (Ich denke fast nicht.) Sagen wir, ich hätte das Gespräch aufgezeichnet, könnte ich damit etwas erreichen?

  • Falls ich darauf festgenagelt werde, kann ich mich darauf berufen, dass mir anderes gesagt wurde? (Ich denke fast nicht.) Sagen wir, ich hätte das Gespräch aufgezeichnet, könnte ich damit etwas erreichen?


    Darauf berufen kannst Du Dich, aber ob das jemand hören will (mal die Schlechtigkeit der Menschen angenommen) ist fraglich.
    Zeugen waren wohl nicht dabei, oder?

    Und was ist denn das für eine Frage mit der Aufzeichnung? Hast Du es aufgezeichnet und hast Du den Gesprächspartner darüber vorher informiert und ist die Einverständniserklärung des Gesprächspartners mit auf dem Band? Wenn ja, kannst Du damit natürlich etwas erreichen.

    Ich unterstelle jetzt, dass du die Frage nicht mit "ja" beantworten kannst. Dann würde ich eine Ergänzung zum Protokoll schreiben, in der Du die verabredete Einschränkung der Streichpflicht nochmal genau beschreibst, und sie vom Gesprächspartner unterschreiben lassen.

  • THK:

    "Mir ist gesagt worden, dass ..."
    - Mir ist auch mal etwas gesagt worden... - Was kümmert mich mein Geschwätz von gestern?

    "... ich meine Wohnung nicht zu streichen habe. Falls jedoch hinter den Schränken evtl. Schäden vorhanden sind (welche bei einer Vorabnahme nicht einzusehen sind) ist dies zu tun. Im Übergabeprotokoll ist daher überall ein "ist zu streichen" angekreuzt ..."
    - Diese individuelle Vereinbarung gilt.

    "man versicherte mir, dass dies nur bei oben beschriebenen Fall eintritt."
    - Was kümmert den Versicherer sein Geschwätz von gestern?

    "Falls ich darauf festgenagelt werde, kann ich mich darauf berufen, dass mir anderes gesagt wurde? (Ich denke fast nicht.)"
    - Was geschrieben und von beiden Parteien unterzeichnet wurde, gilt.

  • Diese Frage schlägt auch in anderen Foren auf. Ich befürchte, dass der TE Langeweile hat, oder aber Antworten zu seinem Vergnügen sammelt.

    Was ist verwerflich daran sich auch in anderen Foren Meinungen zu diesem Thema einzuholen? Es gibt sicherlich Personen, welche nicht beide Foren besuchen.

    Vielen Dank für Euer Feedback.

  • Was ist verwerflich daran sich auch in anderen Foren Meinungen zu diesem Thema einzuholen?


    Gleichzeitig? Nennt sich Crossposting. Ungekennzeichnetes Crossposting z.B. in Programmierforen wird dort allgemein als Lynchgrund angesehen. ;)

    Nein, im Ernst:
    Es kann Dir keiner verbieten, aber sei sicher, es hält viele davon ab, Dir überhaupt noch zu antworten. Denn was soll man sich Mühe geben mit Deinen Problemen, wenn man befürchten muss, dass an anderer Stelle schon alles geklärt wurde und die eigenen Mühen vielleicht nicht einmal mehr gelesen werden.

  • Zitat

    Es gibt sicherlich Personen, welche nicht beide Foren besuchen.

    Blöde Antwort! Es gibt noch mehr Personen, die kein Forum besuchen. Und wie willst du die erreichen, durch ein Video bei youtube?

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