Beiträge von THK

    Diese Frage schlägt auch in anderen Foren auf. Ich befürchte, dass der TE Langeweile hat, oder aber Antworten zu seinem Vergnügen sammelt.

    Was ist verwerflich daran sich auch in anderen Foren Meinungen zu diesem Thema einzuholen? Es gibt sicherlich Personen, welche nicht beide Foren besuchen.

    Vielen Dank für Euer Feedback.

    Guten Morgen,

    ich habe gerade die Vorabnahme meiner Wohnung gemacht.

    Mir ist gesagt worden, dass ich meine Wohnung nicht zu streichen habe. Falls jedoch hinter den Schränken evtl. Schäden vorhanden sind (welche bei einer Vorabnahme nicht einzusehen sind) ist dies zu tun. Im Übergabeprotokoll ist daher überall ein "ist zu streichen" angekreuzt ...

    Ich habe diesbezüglich nachgefragt und man versicherte mir, dass dies nur bei oben beschriebenen Fall eintritt. Im Nachinhein ist mir jetzt etwas mulmig, dass ich auf das Protokoll festgenagelt werde.

    Falls ich darauf festgenagelt werde, kann ich mich darauf berufen, dass mir anderes gesagt wurde? (Ich denke fast nicht.) Sagen wir, ich hätte das Gespräch aufgezeichnet, könnte ich damit etwas erreichen?

    Guten Morgen,

    ich laß die vergangenen drei Stunden mehrere Artikel, über meine Verpflichtung als Vermieter bzgl. der Renovierung bei meinem bevorstehende Auszug.

    Ich habe meine Wohnung drei Jahre lang bewohnt und dabei pfleglich behandelt. Mir fallen pauschal keine Dinge ein, welche einer Renovierung nötig wären. Ich habe alle Anbrachten entfernt, die Dübellöcher ausgefüllt und übergestrichen. Einzig der Teppich ist ein wenig abgetreten, welcher so schon bei meinem Einzug war (auch im Protokoll festgehalten.)

    Mein Nachbar (welcher 1 Jahr in seiner Wohnung wohnte) hat bei Auszug komplett gestrichen. Diesen war im Nachhinein wohl bewusst geworden, dass er nicht hätte streichen müssen und hatte mich davor gewarnt. Am kommenden Dienstag habe ich mein Vorabnahmetermin, an welchem evtl. Renovierungen festgelegt werden. Aus den gelesen Artikeln entnehme ich, dass ich dort nichts unterschreiben soll, was ich nicht muss, da ich mich andernfalls auf jeden Fall dazu verpflichte.

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    Kurz und knapp: Drei Jahre bewohnte Wohnung (subjektiv) keine Notwendigkeit zur Renovierung. Im Folgenden die Klauseln meines Mietvertrages. Bei diesen nehme ich fast an, dass sie so nicht gültig sind:

    §10 Beschädigung der Mietsache
    Dem Mieter wird das Apartment in einwandfreiem Zustand übergeben. Er haftet für alle nach Übergabe eintretenden Beschädigungen bzw. mutwilligen Zerstörungen. Die Haftung gilt nicht für normale Abnutzung der Einrichtungsgegenstände. Die Kaution des Mieters kann zur Behebung solcher Beschädigungen in Anrechnung gebracht werden.
    Das Apartment wird renoviert übergeben und ist ebenso zurückgegeben, ohne Rücksicht auf die Mietzeit. Erfordert der Zustand des Apartements Renovierungen, müssen diese sach- und fachgerecht durchgeführt werden. Renovierungen bedeutet das Streichen von Decken und Wänden, evtl. Tapezieren, das Lackieren der Türzargen mit Lackfarbe und das Streichen von Heizkörpern und Rohren mit Heizkörperfarbe; soweit erforderlich.

    §13 Beendigung des Mietverhältnisses
    Der Mieter ist zur Durchführung der Schönheitsreparaturen verpflichtet, wenn es erforderlich ist. Die Wohnung muss bei Beendigung des Mietverhältnisses in hellen, neutralen Farben übergeben werden. [...]
    Sind Beschädigungen am Boden vorhanden, die über die normale Nutzung hinausgehen (z. B. Brand- oder Rotweinflecken), ist der Boden zu erneuern. [...] Bei Auszug ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter seine neue Adresse schriftlich mitzuteilen. Bei Auszug während der Heizperiode sind die Kosten für die Verbrauchererfassung der Heizung und der Erstellung der Abrechnung durch den Mieter zu tragen.

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