Moin
Habe mich hier etwas umgesehen , aber nichts entdeckt, was in diese Richtung geht.
Ein Einzelhaus meiner Eltern - Mutter wohnt unten - wir oben - 2 Zi. - 45qm - Küche - sehr kleines WC mit Dusche - alles selbst hergestellt - kein Balkon. Kein schriftlicher Mietvertrag - zahlen aber den Höchstsatz den der Mietspiegel ausweist, plus Nebenkosten.
Nun stellt sich folgendes Problem - es wird moniert, das noch um 23:00 in der Wohnung gegangen wird - Stühle gerückt werden und/oder diese etwas "quietschen". Passiert durch aufstehen und sich etwas zu trinken/essen zu holen - sich wieder hineinsetzen etc. .
Habe zwar alles getan, um die Geräusche zu minimieren - Filzgleiter und alles gepolstert- aber es wird weiterhin verlangt, das ab 22:00 absolute Ruhe im Haus herrscht. Meine Mutter meint, sie brauche ihren Schaf - und ihr Schlafzimmer liegt genau unter dem "Lärm" Zimmer.
Möchte ja nun Streitigkeiten vermeiden - ein Auszug ist leider nicht machbar - es besteht auch ein eingetragenes Wohnrecht. ![]()
Ist unser Verhalten um diese Zeit nach Mietrecht noch ok oder liegt hier schon eine nächtliche Ruhestörung oder Belästigung vor ![]()
Leider ist dieser Fall kein Fake sonder echte Realität.
Würde mich über aussagekräftige Antworten freuen und bedanke mich schon mal im Vorab. ![]()
Gruß H-p