Moin
Habe mich hier etwas umgesehen , aber nichts entdeckt, was in diese Richtung geht.
Ein Einzelhaus meiner Eltern - Mutter wohnt unten - wir oben - 2 Zi. - 45qm - Küche - sehr kleines WC mit Dusche - alles selbst hergestellt - kein Balkon. Kein schriftlicher Mietvertrag - zahlen aber den Höchstsatz den der Mietspiegel ausweist, plus Nebenkosten.
Nun stellt sich folgendes Problem - es wird moniert, das noch um 23:00 in der Wohnung gegangen wird - Stühle gerückt werden und/oder diese etwas "quietschen". Passiert durch aufstehen und sich etwas zu trinken/essen zu holen - sich wieder hineinsetzen etc. .
Habe zwar alles getan, um die Geräusche zu minimieren - Filzgleiter und alles gepolstert- aber es wird weiterhin verlangt, das ab 22:00 absolute Ruhe im Haus herrscht. Meine Mutter meint, sie brauche ihren Schaf - und ihr Schlafzimmer liegt genau unter dem "Lärm" Zimmer.
Möchte ja nun Streitigkeiten vermeiden - ein Auszug ist leider nicht machbar - es besteht auch ein eingetragenes Wohnrecht. 
Ist unser Verhalten um diese Zeit nach Mietrecht noch ok oder liegt hier schon eine nächtliche Ruhestörung oder Belästigung vor 
Leider ist dieser Fall kein Fake sonder echte Realität.
Würde mich über aussagekräftige Antworten freuen und bedanke mich schon mal im Vorab. 
Gruß H-p