Hallo in die Runde,
ich habe noch eine Frage. Wir haben im letzten Jahr in unserem gemieteten Haus eine neue Heizungsanlage eingebaut bekommen, weil die (ur-)alte nur eingeschränkt oder gar nicht mehr funktionierte. Es wurde umgestellt von Öl auf Gas.
Nun haben wir, im Nachgang zu unserer NKA 2013, noch eine weitere Rechnung vom Vermieter erhalten. Es handelt sich nicht, wie sonst üblich, um eine Jahresrechnung entsprechend der Kehr- und Überprüfungsgebührenordnung, sondern um eine Rechnung für Schornsteinfeger-Nebenarbeiten.
Die Rechnung habe ich im Anhang beigefügt. Müssen wir wirklich für die Kosten aufkommen? Ich meine gelesen zu haben, dass Instandsetzung/Instandhaltungskosten bez. einer neuen Heizungsanlage nicht umlagefähig sind.
Kann jemand von Euch dazu etwas sagen?
Danke und LG