Wir haben nur eine einzige Feuerungsanlage im Haus (wir haben ein Einfamilienhaus gemietet) - und die wird mit Gas betrieben.
Das ist alles unlogisch - wir haben den Vermieter jetzt um plausible Erläuterung gebeten.
Beiträge von apfelgarten
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Berny, auch wenn die Anlage viel Geld für den Vermieter gekostet hat...ich zahle nicht gerne etwas, was ich eigentlich nicht zu zahlen hätte. Wir haben 1,5 Jahre nach Einzug auf die versprochene neue Heizung warten müssen - und in der Zwischenzeit ein durchgehend kaltes Haus gehabt.
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Hallo in die Runde,
ich habe noch eine Frage. Wir haben im letzten Jahr in unserem gemieteten Haus eine neue Heizungsanlage eingebaut bekommen, weil die (ur-)alte nur eingeschränkt oder gar nicht mehr funktionierte. Es wurde umgestellt von Öl auf Gas.
Nun haben wir, im Nachgang zu unserer NKA 2013, noch eine weitere Rechnung vom Vermieter erhalten. Es handelt sich nicht, wie sonst üblich, um eine Jahresrechnung entsprechend der Kehr- und Überprüfungsgebührenordnung, sondern um eine Rechnung für Schornsteinfeger-Nebenarbeiten.
Die Rechnung habe ich im Anhang beigefügt. Müssen wir wirklich für die Kosten aufkommen? Ich meine gelesen zu haben, dass Instandsetzung/Instandhaltungskosten bez. einer neuen Heizungsanlage nicht umlagefähig sind.
Kann jemand von Euch dazu etwas sagen?
Danke und LG
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Vielen Dank für die Antworten.
Belegeinsicht müssen wir nicht anfordern - er hat alle Abrechnungen in Kopie beigefügt. Grunderwerbssteuer und Hausversicherungs-Rechnung wurden schon im Januar 2013 für das laufende Jahr im Voraus bezahlt. Frischwasser-Gebühr-Rechnungen hat er auch beigefügt - die Rechnungen vom Verband sind am 10.12.12 und 10.12.13 erstellt worden.Die NKA lag gestern erst im Briefkasten - wir werden wohl kaum 6 Wochen den Briefkasten nicht geleert haben.
Aber was ist, wenn der Vermieter behauptet, diese bereits am 31.12. letzten Jahres eingeworfen zu haben? Wir können doch nur sagen, dass wir sie gestern erst erhalten haben...Müssen wir jetzt schriftlich Widerspruch zu der NKA einlegen bez. der Verjährung? Oder ist der 2012-er-Posten auf der Abrechnung für 2013 sowieso nichtig?
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Hallo in die Runde,
im Juni 13 erhielten wir die NKA von 2012 - soweit alles gut und überwiesen. Im November 13 Anruf vom Vermieter (wir mieten ein Haus), er hätte bei der NKA 2012 die Frischwasser-Gebühr vergessen.
Wir rechneten mit einer (berechtigten) Zusatz-NKA bis 31.12.13.
Dies erfolgte NICHT.Gestern (7.2.14) erhielten wir nun bereits die Nebenkostenabrechnung für 2013 - dort enthalten der Posten für Frischwasser aus dem Jahr 2012 !!
Diese Nebenkostenabrechnung wurde uns ohne Umschlag und nicht unterschrieben UND datiert auf 31.12.13 !!!!! in den Briefkasten gelegt.Ist der Posten für Frischwasser aus dem Jahre 2012 verjährt?
Wie verhält es sich mit der Datierung 31.12.13 auf der NKA - diese wurde uns ja nun erst gestern zugestellt !!
(Die anderen Posten aus 2013 sind nicht strittig - es geht hier nur um den Posten Frischwasser aus 2012, der auf der "Nebenkostenabrechnung 2013" aufgeführt ist).Danke für Hinweise.
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