Anwendung §9 Absatz 2 Heizkostenverodnung

  • Hallo zusammen,

    Die Heizkostenverordnung gilt bei Häuser mit <15kWh pro m² nicht für die Heizkosten, jedoch aber für die Warmwasserkostenberechnung.

    Dafür wird aktuell vom Vermieter die unter §9 Absatz 2 stehende Formel verwendet:

    Q= 2,5 * V * (tw -10°C)

    Warmwasserkosten = Q * Preis/kWh

    In meinem Fall bedeutet das ein Preis von über 30 € pro aufgewärmten m³ Wasser.

    Ist diese Berechnung korrekt bzw. wie würde die korrekte Berechnunggrundlage aussehen?

    Danke für Eure Rückmeldung!

  • Die Heizkostenverordnung gilt bei Häuser mit <15kWh pro m² nicht für die Heizkosten, [...]


    Gleich die erste Rückfrage aus Neugier:
    Was willst Du damit sagen? Wohnst Du in einem absoluten Niedrig-Energie-Hier-kommt-kein-warmes-Lüftchen-raus-Haus?

    [...] jedoch aber für die Warmwasserkostenberechnung. Dafür wird aktuell vom Vermieter die unter §9 Absatz 2 stehende Formel verwendet:

    Q= 2,5 * V * (tw -10°C)


    Die ist korrekt. Damit erhälst Du als Q eine bestimmte Energiemenge mit der Einheit "kWh Brennstoff". Hier also die Brennstoffenergie für die Warmwasseraufbereitung.

    Um weiterzurechnen musst Du (wir) aber wissen, wieviel kWh Brennstoff insgesamt im Haus verbraucht wurden (Brennstoffrechnung Versorger) und wieviel der Brennstoff gekostet hat. Zu diesen Brennstoffkosten kommen ggf. noch Heizungsnebenkosten wie Schornsteinfeger und sowas dazu, so dass Du die Heizkosten-Gesamt erhälst.

    Dann hast Du Heizkosten-Gesamt (in €), Brennstoffenergie-Gesamt (in kWh Brennstoff) und Brennstoffenergie-Warmwasseraufbereitung (in kWh Brennstoff). Dieses kannst Du ins Verhältnis setzen, um auf Warmwasseraufbereitungskosten (in €) zu kommen.

    Diese Warmwasseraufbereitungskosten werden (meistens) 30/70 nach Grundkosten und Verbrauch geteilt.

    Um dann auf Warmwasseraufbereitungskosten pro m³ zu kommen, musst Du also 70% der Warmwasseraufbereitungskosten durch das verbrauchte Warmwasser teilen. Das wäre aber mit 30,00 € pro m³ schon ein echter Hammer.

    Selbst wenn Du 100% Warmwasseraufbereitungskosten zur Berechnung heranziehst (anstatt der 70% - das machen einige so, ist aber m.E. nicht korrekt) kommst Du da normalerweise nicht hin. Es sein denn Eure Heizung verfeuert Blattgold ... ;)

    Schreib mal, was genau bei Euch gerechnet wurde, um auf die 30,00 € zu kommen.

  • Schonmal danke für die ausführliche Antwort! :)
    Das Haus ist tatsächlich als Passivhaus konzipiert. Wenn überhaupt noch Heizkosten anfallen sollten, sind diese in der Kaltmiete pauschal enthalten.

    Daher wird nur das Warmwasser berechnet und vom VM auf uns umgelegt. Dieses wird mit Hilfe einer Luft-Wärmepumpe in Verbindung mit Solaranlagen auf Temperatur gebracht. Leider sind mir als M keine Energieverbrauchswerte bekannt.

    Momentan wird in der Nebenkostenabrechnung wie folgt gerechnet:
    Annahme verbrauchtes Wasser 40m³
    Annahme Strompreis 0,25€

    Q=2,5*40m³*(60-10) = 5000kWh
    Warmwasserkosten lt. Nebenkostenabrechnung: 5000*0,25€ = 1250€ --->31,25€/m³

    d.h. die moment berechnte Formel ist unvollständig und muss vom VM noch um die o.g. Punkte ergänzt werden?

    Danke im Voraus

    Einmal editiert, zuletzt von dschises (10. Februar 2014 um 22:06)

  • Momentan wird in der Nebenkostenabrechnung wie folgt gerechnet:
    Annahme verbrauchtes Wasser 40m³
    Annahme Strompreis 0,25€


    Ach sooooo...
    Elektrische Wassererwärmung ist (bekannterweise) rund dreimal so teuer wie mit Gas.:rolleyes:

  • Annahme verbrauchtes Wasser 40m³
    Annahme Strompreis 0,25€


    Annahmen?? Wessen Annahmen?

    Sag jetzt bitte nicht, dass Du das alles nur annimmst und gar keine Nebenkostenabrechung des Vermieters in den Händen hälst, in der er tatsächlich so (also mit der Formel) abgerechnet hat ... :eek:

  • ...die Formel ist vom Vermieter mit diesen Werten in der Nebenkostenabrechnung beziffert bzw berechnet! Wir müssen ihm jetzt verständlich machen, wie man die Kosten korrekt verteilen müsste.

  • Das mag alles auch noch von der Einzelsituation bei Euch abhängen, aber ich wage mal ein paar Gedanken dazu zu äußern. Kann auch sein, dass ich mich dabei in die Nesseln setze ... will ich aber mal nicht hoffen. :)

    Das Haus ist tatsächlich als Passivhaus konzipiert. Wenn überhaupt noch Heizkosten anfallen sollten, sind diese in der Kaltmiete pauschal enthalten.


    Es ist die Frage, ob Ihr dort überhaupt noch eine (Zitat nach Heizkostenverordnung §9 -->) "verbundene Anlage" habt. Wenn Ihr sie nicht habt, ist die Verwendung der Formel nach §9 Abs. 2 HeizkV fraglich, denn Sie dient dazu, aus der erzeugten/verbrauchten Wärmeenergiemenge(-Gesamt) einer (verbundenen!) Anlage die Wärmeenergiemenge für die Warmwasseraufbereitung (und damit durch Differenzbildung auch die Wärmeenergiemenge für Heizwärme) zu ermitteln. D.h. die Wärmeenergiemenge-Gesamt wird aufgeteilt für Heizwärme- und Warmwasseraufbereitung. Diese Aufteilung macht keinen Sinn, wenn die Anlage nicht verbunden ist.

    Wenn also bspw. im Falle zu niedriger Raumtemperaturen einfach nur ein separater Tauchsieder anspringt, der Euer Heizungswasser erwärmt, und dieser Tauchsieder ansonsten nichts mit Eurem Warmwasser zu tun hat, habt Ihr keine verbundene Anlage.

    Wenn Ihr aber sehr wohl eine verbundene Anlage habt, so dient die Formel immer noch der Energie-Aufteilung, nicht der direkten Energie-Abrechung.

    Die Formel errechnet m.E. also keinen Energiebedarf für Warmwassererwärmung, der dann 1:1 als Stromenergie direkt abgerechnet werden kann. Sie errechnet Wärmeenergie. Da Strom- und Wärmeenergie unterschiedliche Energieformen sind, bin ich mir nicht sicher, ob die Formel überhaupt für eine direkte Stromabrechung herangezogen werden kann.

    Nach diesem Artikel "Energie Leistung Berechnung" (klick) beträgt die Wärmeenergie Q, die zur Erwärmung Eures verbrauchten Warmwassers benötigt wird 1,16*40m³*(60-10) = 2320 kWh !

    Dass die Formel in der HeizkV den Faktor 2,5 (und nicht 1,16) hat, wird sicherlich seinen Grund haben. Es ist aber in jedem Fall eben auch fraglich, welcher kWh-Wert wie ermittelt werden müsste, um ihn direkt über den Strom(kWh)preis abzurechnen.

    Daher wird nur das Warmwasser berechnet und vom VM auf uns umgelegt. Dieses wird mit Hilfe einer Luft-Wärmepumpe in Verbindung mit Solaranlagen auf Temperatur gebracht. Leider sind mir als M keine Energieverbrauchswerte bekannt.


    Eine Nebenkostenabrechnung verteilt normalerweise doch die tatsächlich angefallenen Kosten. Solche Kosten sind per Rechnung, die von Dritten an den Vermieter gestellt werden, nachweisbar.

    Ich bezweifele, dass der Vermieter so einfach ohne weiteres die Energie in der Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umlegen darf, die seine eigene Solaranlage geliefert hat. Genau das würde er aber tun, wenn er einfach nur eine "Wasser-Erwärmungs-Formel" benutzt und die Energie nach Strompreis abrechnet, ohne genauer nachzuweisen, welche Energiemenge aus welcher Quelle (Solar und/oder Stromnetz) stammt.

    Die Solaranlage liefert warme Luft, die Luftpumpe verbraucht Strom und wahrscheinlich ist auch dort noch irgendwo ein elektrischer Tauchsieder, der das Warmwasser aufbereitet, falls die Sonne 3 Monate nicht scheint. Heraus kommt bei Dir eine Abrechnung für Warmwasser, die jeder Verwendung der Naturressource Sonne (Solar) spottet.

    Oder anders herum: Du ziehst in ein "solarbetriebenes" Haus und erkaufst Dir genau dadurch horrende Warmwasseraufbereitungskosten, über die jeder Heizöl- oder Gas-Verbrenner nur lachen kann? Da kann was nicht stimmen.

    d.h. die moment berechnte Formel ist unvollständig und muss vom VM noch um die o.g. Punkte ergänzt werden?


    Wie gesagt, ob die Formel dafür taugt, wofür der Vermieter sie verwendet, möchte ich bezweifeln. Wie jetzt aber rechtlich exakt genau so eine Heizungs- und Warmwasseranlage abgerechnet wird, die Ihr dort habt, kann ich Dir leider nicht sagen.

    Einmal editiert, zuletzt von AjaxMH (11. Februar 2014 um 12:53)

  • Nachtrag:
    Wenn der Vermieter Strom "reinschickt", um Warmwasser aufzubereiten, dann könnte er ja als erste Maßnahme einfach mal einen geeichten Stromzähler davorschalten. Dann wäre der Wert schon mal gemessen anstatt errechnet.

  • Sollte es sich hier um die Heizkostenabrechnung innerhalb der Betriebskostenabrechnung handeln, solltet Ihr mal nachdenken, auf welchem Holzweg wir uns diesbzgl. befinden...

  • Sollte es sich hier um die Heizkostenabrechnung innerhalb der Betriebskostenabrechnung handeln, solltet Ihr mal nachdenken, auf welchem Holzweg wir uns diesbzgl. befinden...


    :confused:
    Okay, ich habe nachgedacht. Sagst Du es mir jetzt?

  • :confused: Okay, ich habe nachgedacht. Sagst Du es mir jetzt?


    Klar, denn Du sollst nich unwissend in die zweite Wochenhälfte gehen: Diese kWh-(be-)rechnerei ist Käse und nicht anwendbar (bestenfalls bei Gewerbe-MVn). Der VM kann regelmässig auf den M nur die (Betriebs-)Kosten umlegen, welche dem VM selbst ggü den Versorgern etc. entstehen.

  • Diese kWh-(be-)rechnerei ist Käse und nicht anwendbar (bestenfalls bei Gewerbe-MVn). Der VM kann regelmässig auf den M nur die (Betriebs-)Kosten umlegen, welche dem VM selbst ggü den Versorgern etc. entstehen.


    "kWh-Berechnerei" ist 1000-fach angewandt in Heizkostenabrechnungen zur Aufteilung der Heizkosten nach §9 HeizkV.

    Den Unterschied zwischen einer solchen Aufteilungsberechnung und der vom Vermieter hier versuchten direkten Abrechnung versuche ich immer noch herauszuarbeiten.

    Ich bin der Ansicht, dass der Vermieter die Formel so nicht anwenden darf, wie er es tut. Und wenn er es tut, dann sollte er zumindest nicht das Ergebnis als kWh Strom ansehen und mit einem fixen Strompreis aufmultiplizieren. Es kommt dabei eine Summe pro m³ Warmwasser raus, die (in meinen Augen) ein solarbetriebens Haus verspottet.

    Ich habe leider immer noch nicht verstanden, was Du jetzt aber genau mit "Käse" meinst, bzw. welche kWh-Rechnerei genau nun den Käse darstellt ...

    Deine Aussage im letzten Satz teilte ich schon:

    Eine Nebenkostenabrechnung verteilt normalerweise doch die tatsächlich angefallenen Kosten. Solche Kosten sind per Rechnung, die von Dritten an den Vermieter gestellt werden, nachweisbar.

    Ich halte es aber für denkbar, dass der Vermieter gewisse Möglichkeiten hat, auch seine eigene Energieerzeugung einzurechnen. Ich kenne die aber nicht. Doch auf meiner HeizkV-Lieblingsseite (klick) schreibt der Sachverständige auf Seite 88 etwas über Energie-Eigengewinnung.

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