Hallo zusammen,
Die Heizkostenverordnung gilt bei Häuser mit <15kWh pro m² nicht für die Heizkosten, jedoch aber für die Warmwasserkostenberechnung.
Dafür wird aktuell vom Vermieter die unter §9 Absatz 2 stehende Formel verwendet:
Q= 2,5 * V * (tw -10°C)
Warmwasserkosten = Q * Preis/kWh
In meinem Fall bedeutet das ein Preis von über 30 € pro aufgewärmten m³ Wasser.
Ist diese Berechnung korrekt bzw. wie würde die korrekte Berechnunggrundlage aussehen?
Danke für Eure Rückmeldung!