Beiträge von dschises

    Schonmal danke für die ausführliche Antwort! :)
    Das Haus ist tatsächlich als Passivhaus konzipiert. Wenn überhaupt noch Heizkosten anfallen sollten, sind diese in der Kaltmiete pauschal enthalten.

    Daher wird nur das Warmwasser berechnet und vom VM auf uns umgelegt. Dieses wird mit Hilfe einer Luft-Wärmepumpe in Verbindung mit Solaranlagen auf Temperatur gebracht. Leider sind mir als M keine Energieverbrauchswerte bekannt.

    Momentan wird in der Nebenkostenabrechnung wie folgt gerechnet:
    Annahme verbrauchtes Wasser 40m³
    Annahme Strompreis 0,25€

    Q=2,5*40m³*(60-10) = 5000kWh
    Warmwasserkosten lt. Nebenkostenabrechnung: 5000*0,25€ = 1250€ --->31,25€/m³

    d.h. die moment berechnte Formel ist unvollständig und muss vom VM noch um die o.g. Punkte ergänzt werden?

    Danke im Voraus

    Hallo zusammen,

    Die Heizkostenverordnung gilt bei Häuser mit <15kWh pro m² nicht für die Heizkosten, jedoch aber für die Warmwasserkostenberechnung.

    Dafür wird aktuell vom Vermieter die unter §9 Absatz 2 stehende Formel verwendet:

    Q= 2,5 * V * (tw -10°C)

    Warmwasserkosten = Q * Preis/kWh

    In meinem Fall bedeutet das ein Preis von über 30 € pro aufgewärmten m³ Wasser.

    Ist diese Berechnung korrekt bzw. wie würde die korrekte Berechnunggrundlage aussehen?

    Danke für Eure Rückmeldung!

    Hallo Zusammen,

    der im Hinterhaus lebende Vermieter(separates Kellergeschoss) hat den Mietern in Ihrem Keller(Altbau) eine Lüftungsanlage installieren lassen. Diese läuft automatisch bei Bedarf und sorgt dafür, dass der sich ansonsten um die gut über 85% Luftfeuchtigkeit befindliche Keller nun bei 65-70% Luftfeuchtigkeit einpegelt. Für die Kosten der Anlage+Installation ist der Vermieter aufgekommen. Darf er die laufenden Stromkosten, die für die Lüftungsanlage anfallen, alleinig auf die Mieter umlegen?

    Im Prinzip bezahlen nun allein die Mieter den Verbrauch des zuständigen Stromzählers, damit der von Ihnen genutzte Altbaukeller "trocken" bleibt.

    Vielen Dank im Voraus für Eure Meinungen, Erfahrungen, Hilfe

    dschises

    Hallo Zusammen,

    folgende Situation.

    Die Toilettenspülung unserer Wohnung erfolgt mit Regenwasser oder mit Frischwasser, welches je nach dem Füllstand der Zisterne von unserem Vermieter bereitgestellt wird.

    Im Mietvertrag steht in den ergänzenden Regelung folgendes dazu geschrieben:
    Das Toilettenwasser wird zum gleichen Preis wie das Frischwasser abgerechnet, da sowohl die Abwassergebühren als auch die Anlagenkosten damit gedeckt werden.

    Dennoch werden in der Betriebskostenabrechnung die Abwassergebühren für die verbrauchte Menge an Toilettenwasser mitberechnet.

    Frage1:
    Darf der Vermieter das Regenwasser zum gleichen Preis wie das von den Stadtwerken bereitgestellt Frischwasser abrechnen?

    Frage2:
    Interpretiere ich den o.g. Auszug aus dem Vertrag richtig?
    - der Vermieter bekommt von mir für das durchgelaufene Toilettewasser(egal ob Frischwasser oder aus der Zisterne) den Frischwasserpreis pro Kubikmeter. Dafür bezahle ich ihm aber für genau diese Menge an durchgelaufenem Wasser KEINE Abwassergebühren.

    Für eure Meinungen, Sichtweisen vielen Dank im Voraus

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