Nebenkostenabrechnung datiert auf 31.12.13 - in den Postkasten gelegt am 07.02.14

  • Hallo in die Runde,

    im Juni 13 erhielten wir die NKA von 2012 - soweit alles gut und überwiesen. Im November 13 Anruf vom Vermieter (wir mieten ein Haus), er hätte bei der NKA 2012 die Frischwasser-Gebühr vergessen.
    Wir rechneten mit einer (berechtigten) Zusatz-NKA bis 31.12.13.
    Dies erfolgte NICHT.

    Gestern (7.2.14) erhielten wir nun bereits die Nebenkostenabrechnung für 2013 - dort enthalten der Posten für Frischwasser aus dem Jahr 2012 !!
    Diese Nebenkostenabrechnung wurde uns ohne Umschlag und nicht unterschrieben UND datiert auf 31.12.13 !!!!! in den Briefkasten gelegt.

    Ist der Posten für Frischwasser aus dem Jahre 2012 verjährt?
    Wie verhält es sich mit der Datierung 31.12.13 auf der NKA - diese wurde uns ja nun erst gestern zugestellt !!
    (Die anderen Posten aus 2013 sind nicht strittig - es geht hier nur um den Posten Frischwasser aus 2012, der auf der "Nebenkostenabrechnung 2013" aufgeführt ist).

    Danke für Hinweise.

  • Die Datierung ist erstmal egal, es zählt das Datum der Zustellung bei Euch, der Vermieter ist hier in der Beweispflicht.

    Außerdem kann die Betriebskostenabrechnung für 2013 keine Kosten aus früheren Zeiträumen enthalten.

    Nachforderungen aus 2012 sind verfristet und können nicht mehr verlangt werden, es sei denn der Vermieter hätte das nicht zu vertreten - vergessen ist kein Grund und der Anruf bei Euch ist meiner Meinung nach nicht ausreichend, da die Abrechnung schriftlich oder in Textform zu erfolgen hat (Unterschrift jedoch ist nicht nötig).

  • Das der Vermieter in der Abrechnung 2012 die Frischwassergebühr vergessen hat ist sein Problem.

    Sprich nicht mehr zu zahlen, da verfristet. Welches Erstellungsdatum auf der Abrechnung steht ist egal. Es zählt wann sie zugegangen ist.

    Zitat

    Diese Nebenkostenabrechnung wurde uns ohne Umschlag und nicht unterschrieben UND datiert auf 31.12.13 !!!!! in den Briefkasten gelegt.

    Die Abrechnung muß lediglich in Textform erfolgen. Unterschrift nicht nötig. Auch die Art der Zustellung ist nicht vorgeschrieben. Der Vermieter könnte sie auch unter Wohnungstür durchschieben. Hauptsache er kann im E-Fall den fristgerechten Zugang nachweisen.

    Mein Hinweis, Belegeinsicht beim Vermieter verlangen.

    Ich halte es für sehr fraglich das ihm jetzt schon alle Rechnungen für 2013 vorliegen.

  • Ich halte es für sehr fraglich das ihm jetzt schon alle Rechnungen für 2013 vorliegen.


    Und besonders fraglich ist es, dass er am 31.12.13 (sein Datum) schon alle Rechnungen für 2013 hatte. Okay, er könnte einige Posten unter Vorbehalt abgerechnet haben. Naja, genau genommen müsste man jetzt aber den genauen Abrechnungszeitraum auf der "Abrechnung 2013" kennen, um weiter darüber zu spekulieren. :)

    Bisher sieht's halt einfach ein bisschen danach aus, dass der Vermieter das Frischwasser aus 2012 zumindest noch "fristgerecht" nachreichen wollte, was ihm aber durch die zu späte Zustellung misslungen ist.

  • Vielen Dank für die Antworten.
    Belegeinsicht müssen wir nicht anfordern - er hat alle Abrechnungen in Kopie beigefügt. Grunderwerbssteuer und Hausversicherungs-Rechnung wurden schon im Januar 2013 für das laufende Jahr im Voraus bezahlt. Frischwasser-Gebühr-Rechnungen hat er auch beigefügt - die Rechnungen vom Verband sind am 10.12.12 und 10.12.13 erstellt worden.

    Die NKA lag gestern erst im Briefkasten - wir werden wohl kaum 6 Wochen den Briefkasten nicht geleert haben.
    Aber was ist, wenn der Vermieter behauptet, diese bereits am 31.12. letzten Jahres eingeworfen zu haben? Wir können doch nur sagen, dass wir sie gestern erst erhalten haben...

    Müssen wir jetzt schriftlich Widerspruch zu der NKA einlegen bez. der Verjährung? Oder ist der 2012-er-Posten auf der Abrechnung für 2013 sowieso nichtig?

  • Müssen wir jetzt schriftlich Widerspruch zu der NKA einlegen bez. der Verjährung?


    Kosten aus 2012 erst in 2014 abzurechnen, ist zu spät, ja. Ein Widerspruch bzgl. dieser Kosten klingt gut.

    Oder ist der 2012-er-Posten auf der Abrechnung für 2013 sowieso nichtig?


    Hängt davon ab, welcher Abrechnungszeitraum auf der "Abrechnung für 2013" abgerechnet ist. Es klingt wie 1.1.13 - 31.12.13. Kannst Du das bestätigen?

    Wenn ja 1.) Abgerechnet werden können nur Kosten, die auch im Abrechnungszeitraum angefallen sind. Damit würden Frischwasserkosten aus 2012, die also vor dem Abrechnungszeitraum liegen, auf der Abrechnung nichts zu suchen haben.

    Wenn ja 2.) Woher kennt der Vermieter Deinen Frischwasserverbrauch von Mitte bis Ende Dezember 2013, wo er doch noch keine Abrechung darüber vom Wasserverband hat? (Genauer hinterfragt: Welcher Frischwasserverbrauchszeitraum ist überhaupt auf der Wasserrechnung vom 10.12.13 abgerechnet?)

    Wenn nein, welcher dann?

  • Zitat

    Aber was ist, wenn der Vermieter behauptet, diese bereits am 31.12. letzten Jahres eingeworfen zu haben?

    Dann muß er Euch das nachweisen.

    Zitat

    Oder ist der 2012-er-Posten auf der Abrechnung für 2013 sowieso nichtig?

    Ist er wenn Abrechnungszeitraum = Kalenderjahr ist. Aber das schrieb ich ja schon.

    Einfach den strittigen Posten anziehen, den VM kurz schriftlich dazu informieren und fertig.

    Wie gesagt, das er besagte Gebühr vergessen hat für 2012 abzurechnen ist allein sein Problem.

  • Der Abrechnungszeitraum ist immer vom 01.01. - 31.12.
    Abgerechnet/berechnet wurde aber nur bis zum Ablesedatum Anfang November.


    ???
    Der erste Satz betrifft die Nebenkostenabrechung, richtig? Der zweite Satz betrifft die Wasserrechnung, richtig?

  • Frischwasserverbrauchszeitraum 01.01.13 -31.12.13 (so stehts auf der Rechnung vom Verband)
    Abgelesen wurde Anfang November / berechnet wurde bis zum Ablesetag.
    Rechnungsdatum der Wasserrechnung: 10.12.13

  • Frischwasserverbrauchszeitraum 01.01.13 -31.12.13 (so stehts auf der Rechnung vom Verband)
    Abgelesen wurde Anfang November / berechnet wurde bis zum Ablesetag.
    Rechnungsdatum der Wasserrechnung: 10.12.13


    Dann berechnen die einen anderen Zeitraum wie als "Verbrauchszeitraum" angegeben ...?
    Sehr seltsam.

  • Dann berechnen die einen anderen Zeitraum wie als "Verbrauchszeitraum" angegeben ...? Sehr seltsam.


    Bei den BK-Abrechnungen sind die Beträge anzugeben, die der VM im Abrechnungszeitraum gezahlt hat. Die Ablesedaten können bis zu einem gewissen Prozentsatz abweichen, das gleicht sich ja immer im Folgejahr aus.
    Der VM meinte wohl, besonders clever gewesen zu sein und hat sich unelegant von hinten durch die Brust in's Knie geschossen...
    Ich würde mit einem lapidaren Satz dem Wasserkostenbegleichungsbegehren:rolleyes: widersprechen wegen Verfristung.

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