Lüftung Keller auf Mieter umlegen

  • Hallo Zusammen,

    der im Hinterhaus lebende Vermieter(separates Kellergeschoss) hat den Mietern in Ihrem Keller(Altbau) eine Lüftungsanlage installieren lassen. Diese läuft automatisch bei Bedarf und sorgt dafür, dass der sich ansonsten um die gut über 85% Luftfeuchtigkeit befindliche Keller nun bei 65-70% Luftfeuchtigkeit einpegelt. Für die Kosten der Anlage+Installation ist der Vermieter aufgekommen. Darf er die laufenden Stromkosten, die für die Lüftungsanlage anfallen, alleinig auf die Mieter umlegen?

    Im Prinzip bezahlen nun allein die Mieter den Verbrauch des zuständigen Stromzählers, damit der von Ihnen genutzte Altbaukeller "trocken" bleibt.

    Vielen Dank im Voraus für Eure Meinungen, Erfahrungen, Hilfe

    dschises

    Einmal editiert, zuletzt von dschises (7. Februar 2014 um 19:09)

  • Zitat

    Im Prinzip bezahlen nun allein die Mieter den Verbrauch des zuständigen Stromzählers,

    Und wer sollte deiner Meinung den Strom bezahlen, die Caritas? Wenn der Keller durch diese Maßnahme trockener bleibt, dann müssen auch die Nutznießer den Strom bezahlen. Nennt sich Allgemeinstrom.

  • Der VM hat klug und vorausschauend gehandelt. Die durch diese Verbesserungsmassnahme ständig wiederkehrenden Kosten sind auf alle Nutzniesser umlegbar.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!