Hallo Zusammen,
der im Hinterhaus lebende Vermieter(separates Kellergeschoss) hat den Mietern in Ihrem Keller(Altbau) eine Lüftungsanlage installieren lassen. Diese läuft automatisch bei Bedarf und sorgt dafür, dass der sich ansonsten um die gut über 85% Luftfeuchtigkeit befindliche Keller nun bei 65-70% Luftfeuchtigkeit einpegelt. Für die Kosten der Anlage+Installation ist der Vermieter aufgekommen. Darf er die laufenden Stromkosten, die für die Lüftungsanlage anfallen, alleinig auf die Mieter umlegen?
Im Prinzip bezahlen nun allein die Mieter den Verbrauch des zuständigen Stromzählers, damit der von Ihnen genutzte Altbaukeller "trocken" bleibt.
Vielen Dank im Voraus für Eure Meinungen, Erfahrungen, Hilfe
dschises